Dekowaffe auf Fahrzeug montieren

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 3.576 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juni 2008 um 08:40) ist von 5-atü.

  • Zitat

    Original von pmarinellis
    ...
    eine softairpistole war auch nie eine echte waffe aber ist trotzdem eine anscheinswaffe.

    Stopp, soweit ich weiß ist auch eine Softair eine Schußwaffe im Sinne des Gesetzes!

    Zitat

    Schusswaffen sind Vorrichtungen, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.


    §1 (1) WaffG.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Was ist das? ???

    Meinst du vielleicht Wasserballons? :nuts:


    er wirft seine balongs vom balkong :))

    Einmal editiert, zuletzt von WarLord (21. Juni 2008 um 00:24)

  • Zitat

    Original von pmarinellis
    ...
    eine softair unter 0,5 joule ist keine waffe laut gesetz und diese sind auch verboten, da anscheinswaffen.

    Also meines Wissens nach erfüllt auch eine Softair unter 0,5 Joule die o. G. Kriterien einer Schußwaffe. Aufgrund der geringen E0 hat es halt einen Sonderstatus (nämlich den eines Spielzeugs), ist aber immer noch eine Schußwaffe!

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Diese Diskussion hatten wir doch schon zu genüge seit dem (bzw.zum) neuen WaffG.!

    Alles, was nach Waffe aussieht, ist in der Öffentlichkeit verboten oder kann zumindest problematisch werden! (also das Führen)

    Völlig egal, ob es eine "echte, scharfe" Waffe ist oder eine selbstgeschnitzte Holzpistole.

    Nochmal: Deshalb heißt es Anscheinswaffe (auf deutsch: sieht irgendwie gefährlich/wie eine Waffe aus). Und das Führen von Anscheinswaffen ist seit dem 1.4.2008 verboten. BASTA. Und leider kein Aprilscherz... :new16:

    Ich finde auch einiges überzogen, aber so ist´s nunmal.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    5-Atü, wie lautet denn die exakte Gesetzespassage?

    Ich verweise hier gerne aufs Lexikon (die relevanten Gesetzestexte habe ich soeben ergänzt):

    Anscheinswaffe (ab 2008)

    Damit ist alles, was wie eine Feuerwaffe aussieht in der Öffentlichkeit verboten. Ganz egal, ob die P99 eine Wasserpistole oder Knallplättchenpistole, eine Softair in 0,08J oder 0,5J, eine LuPi, eine SSW oder eine Echte ist.

    Denn auf den ersten Blick sehen sie alle wie die "Echte" aus.

    Druckluftwaffen durfte man auch schon vorher nicht führen;
    für SSW gibt es seit 2003 den "Führerschein" KWS
    und die scharfen Waffen darf man ohnehin nur mit gültigem Jagdschein oder mit (richtigem) Waffenschein führen.

    Fördermitglied des VDB.

  • mhm, ein auf schreckschuss umgebautes mg auf lafette, natürlich nur zur verteidigung des pickups gegen schlecht parkende hausfrauen auf dem supermarktparkplatz. ganz legal als einzelschuss und mit kws (:)

    edit: da frag ich mich; muss man eine ssw mit einem kws verdeckt führen?

    Einmal editiert, zuletzt von WarLord (21. Juni 2008 um 01:46)

  • Zitat

    Original von Sniper Teddy
    ...dann könnte ich ja auch meinen Autoanhänger nehmen und mir nen "Tribok" da draufstellen,...

    ...das müßte rechtlich sogar gehen, oder? V. wg. Tribok/Blide/Trebuchet sind keine Schußwaffen im Sinne des WaffG? Und sehen auch nicht so aus? ???

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Hmm, wo gibt es noch diese abgeschossenen Einweg-Panzerfäuste zu Dekozwecken? Oder sind die jetzt auch schon illegal?

    Das wäre nämlich das ideale Gegenstück zu deiner kleinen "Deko-Montage" und würde auf der Rückbank bei Fahrzeugkontrollen garantiert zum "Aha-Effekt" beitragen :laugh: ...

    Verflixte Anscheinswaffensache... Naja was soll man machen, selbst in Spock-Kostüm mit Phaser-Deko in der Hand können die einen verknacken :ban: ...

    MfG, Mike.

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (21. Juni 2008 um 04:47)

  • Zitat

    Original von WarLord
    mhm, ein auf schreckschuss umgebautes mg auf lafette, natürlich nur zur verteidigung des pickups gegen schlecht parkende hausfrauen auf dem supermarktparkplatz. ganz legal als einzelschuss und mit kws >" src="https://www.co2air.de/wbb2/images/smilies/6.gif">

    edit: da frag ich mich; muss man eine ssw mit einem kws verdeckt führen?

    1. Supermarktparkplätze sind Privateigentum was beim Eigentümer der in diesem Fall auch vom Marktleiter vertreten werden darf zu Hausverbot führen kann.

    2. Um dort hin zu gelangen musst du dich auf öffentlichen Straßen bewegen wo du schon wieder ILLEGAL handelst.

    3. Ich möchte den Sachbearbeiter der Waffenscheinbehörde der Deko MG`s als Selbstverteidigungswaffe nutzt genemigt.

    Lass bitte solche SCHNAPSIDEEN:bash: sonst werden wir LEGALWAFFENBESITZER das IMAGE der Waffennarren in der Öffentlichkeit nie los.:evil:

    Einmal editiert, zuletzt von funshooter (21. Juni 2008 um 08:04)

  • Für das Führverbot gibt es doch eine ganz einfache Lösung: Bau einen durchsichtigen Acrylglas Kasten, bau dort ein Deko MG rein, verschließe den Kasten und baue ihn auf dein Autodach oder wo immer Du ihn hinhaben möchtes.Schon wird aus dem führen ein transportieren.


    Das Gesetz sagt ja nicht wie das verschloßene Behältnis aussehen muß und wo es transportiert wird.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von funshooter
    Lass bitte solche SCHNAPSIDEEN:bash: sonst werden wir LEGALWAFFENBESITZER das IMAGE der Waffennarren in der Öffentlichkeit nie los.:evil:

    Oder es wird NOCH schlimmer.
    :new16:

    Ich denke, hierzu ist alles gesagt, alles weitere findet man ggf. über das Lexikon, die Suchfunktion und natürlich im aktuellen Waffengesetz.


    ENDE.

    Fördermitglied des VDB.