Mitführen eines Schwertes im PKW

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.465 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Juni 2008 um 21:36) ist von edbru.

  • Nun habe ich mal eine -hoffentlich nicht allzu dumme- Frage:

    Für ein Reenactment als französischer Artillerist habe ich im Auto öfters mal Uniformteile sowie ein originales M1832 Schwert.


    (c) eigener Bilderservice

    Kann ich Ärger bekommen, wenn das auf der Rücksitzbank liegt? Mein Kofferraum ist nicht geschlossen, d.h. grosser Laderaum.


    Danke für die Auskunft.

  • Salü!

    Rein rechtlich betrachtet würde ich schätzen daß das durchaus ins Auge gehen kann, da das Schwert mutmaßlich 1. eine Klingenlänge von über 12cm hat und 2. als Waffe, nicht als Werkzeug ersonnen wurde.

    Da Du die anderen Uniformteile mit dabei hast, dazu möglicherweise noch eine Einladung o.ä. zum jeweiligen Event, ist ein mehr oder weniger "sozial anerkanntes Bedürfnis" zum Führen leicht darzulegen, das greift aber wohl erst am Veranstaltungsort. Die Waffeneigenschaft bleibt ohnehin erhalten.

    Besser fährst Du, wenn Du es in einem mitttels kleinem Vorhängeschloß verschlossenen Futteral oder Koffer transportierst. Das sollte m.E. gerichtsfest als Nicht-Führen zu werten sein. Ich bin aber nicht vom Fach, warten wir mal ab was die Spezis dazu sagen.


    BTW: Man kann kaum so dumm fragen wie die WaffG-Vorschriften schräg sind. :n17:

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Jupp, sowas in der Art hab ich mir gedacht.

    Und ich Seppel bin damit nach dem Kauf einfach offen durch die Innenstadt gegangen, wenn ich daran denke, wie das schiefgehen hätte können.... wird mir schlecht.

    Diese Gesetzesänderung habe ich viel zu spät mitbekommen. mein leatherman sollte aber kein Problem sein, oder?

  • Beim Leatherman kommt drauf an, ob es einhändig zu öffnen ist. Wenn ja: Schmutz. :(

    Mit einem Schwert durch die Fußgängerzone zu laufen nimmt wahrscheinlich einfach niemand wahr, nach dem Motto "Das kann gar nicht sein was ich da eben gesehen habe, also kann ich es auch nicht gesehen haben." Diesen Mechanismus halte ich für recht weit verbreitet. :)

    Andererseits würde ich angesichts eines ein historisch anmutendes Schwert tragenden Menschen auch nicht zuerst denken daß der was kriminelles vorhaben könnte. Zumal wenn er ansonsten nach Einkaufsbummel aussieht.

    Nichtsdestotrotz hätte das einigen Ärger mit der Obrigkeit geben können, evtl. sogar schon vor dem 1.4.08 wegen der Waffeneigenschaft.

    Is' ja nix passiert. ;)

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurbel (17. Juni 2008 um 02:13)

  • Ich würde sagen, wenn Du quasi nen Kombi hast, bei dem der Kofferraum einfach nicht abschließbar ist, ist das halt so. Wenn Du vo Reenactment kommst oder gerade dorthin fährst und das den Cops auch so erklärst wenn sie Dich aufhalten, wird es da wohl keine großen Problme geben.

    Wenn Du auf Nummer sicher gehn willst solltest Du das Ding in einen Abschließbaren Koffer o.Ä. geben und dann bist Du eh "save".

  • Soweit ich weiß kommt es auch darauf an, wie die Klinge gestalltet ist. Wenn mich nicht alles täuscht, muss sie an der Schlagkannte (Schneide) eine bestimmte Maximalstärke haben, um als Waffe zu gelten. Ein Freund von mir hat auch so ein Schwert, da ist die Schneide so dick ("stumpf"), daß es waffenrechtlich einfach nur ein Stück Stahl ist.
    Normalerweise sollte es kein Problem geben, wenn du das Schwert mit deinem anderen Reenactment-Gerödel zum Event fährst, egal wie verstaut. Denn soweit ich weiß, fällt die Anreise auch noch in die Kategorie "Brauchtumspflege". Zumindest ist es bei unseren Wild-West-Reenactern so, deren "Anscheinwaffen" (Dekowaffen) bei der Anreise auch mal einfach am Gürtel mitgeführt werden.
    Aber dadurch, daß dieses Gesetz noch sehr neu und - wieder mal - reichlich unausgegoren ist, weiß wahrscheinlich noch niemand 100%ig sicher über das ganze bescheid, weder Polizei, noch Anwälte, noch Richter.
    Und "Schwierigkeiten" kannst du in solchen Fällen immer kriegen, auch wenn´s juristisch keine Konsequenzen hat. Aber gegen eine - wenn auch widerrechtliche - Beschlagname kannst du erst mal nix machen. Bis zur Klärung (zu deinen Gunsten) bleibt das Ding halt erst mal in der Aservatenkammer.
    zum Leatherman: Wenn die KLINGE einhändig zu öffenn UND zu arretieren ist, könnte es ein Problem geben. Wenn du das Ding wie ein Butterfly aufschnappen lassen kannst - ja und??, Dann hast du eben eine Butterfly-Zange, da kann dir keiner was.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Ob von einem Reenactment, vom Schießstand oder vom Büchsenmacher - es ist egal, da der Gesetzgeber keine Ausnahmen im Transport macht. Transport ist Transport und das beinhaltet seit 1. April 2008 nunmal bei Schußwaffen, Hieb- und Stichwaffen, Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge über 12 cm Länge den Tranport in einem abgeschlossenen ( mit Schloß! ) Behälter.

    Wenn du also dein Schwert, eventuell ein Messer mit Klinge über 12 cm Länge zum Brotschneiden, etc. mitnimmst, dann muß du dir dafür eine Kiste oder ähnliches besorgen, die du mit einem Vorhängeschloß abschliessen musst.

    Alles andere ist ein Verstoß gegen das WaffG. - so blöd und unpraktikabel es auch immer sein mag. Diese ständigen Verschärfungen der Auflagen bei Reenactments incl. des Transports der Waffen zu den Veranstaltungen plus die stark gestiegenen Kosten, um zu den Veranstaltungen zu gelangen, sind der Grund, warum ich nach über 20 Jahren mit Reenactments aufgehört habe.

  • Wenn der "Transport" aber ein Führen ist und das Führen unter einem 'legal reason' gedeckt ist, braucht es kein verschlossenes Transportbehältnis.

    Allerdings könnte ein Richter z.B. auf die Idee kommen, dass das Führen auf dem Weg zur Veranstaltung noch kein anerkannter Zweck ist.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Auf die Idee könnte er in der Tat kommen, denn auf der Fahrt im Auto reenactet(?) man ja noch nicht. Da stört das Auto. :) Letztlich kommt es in puncto Folgen immer drauf an, mit welchem Cop man es zu tun bekommt und was für einen Tag der gerade hat. Zumal solange es noch keine Ausführungsverordnungen (heißt das so?) und/oder Präzedenzurteile für ähnliche Situationen gibt. Grundsätzlich denke ich aber, daß Klingenlänge > 12cm und das Vorhandensein einer erkennbaren Schneide oder von Resten einer solchen für den legalen Transport ein verschlossenes Behältnis erforderlich machen. Schaden wird es in dieser Hinsicht jedenfalls nicht.

    Mit "Leatherman öffnen" meinte ich natürlich das Öffnen der Klinge, das hätte ich klarer formulieren können.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Phew... ich hab gestern einen abschliessbaren Koffer für Luftgewehre geschenkt bekommen... Problem gelöst.

    Die Klinge bein Leatherman klappt nicht einhändig aus, ist ein älteres.

    Dank Euch. ;)

  • Das könnte wieder Ärger geben, dieweil das Schwert historisch nicht passen würde -> kein sozial anerkanntes Bedürfnis o.s.ä.... :n17:

    Hmmm... Thread schließen, bevors noch alberner wird? Die Frage ist ja geklärt.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Zitat

    Original von motherbuana
    Hm, hier steht, dass es nicht verschlossen sein muss:

    Zitat

    Original von abgeordnetenwatch.de
    Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.


    Das ist zum einen die persönliche und sehr wenig konkrete Auslegung des Herrn Schäuble, die nützt im Fall einer Polizeikontrolle überhaupt nichts. Zum anderen beinhaltet der Satz - beabsichtigt oder nicht, jedenfalls aber juristisch zutreffend - das magische Wort "führen". (Welches man als "nicht in einem verschlossenen Behältnis transportieren" übersetzen kann, womit der Satz eine kleine zirkelschlüßliche Arabeske tanzt.) Und auf dem Weg zum Reenactment ist das einzige Interesse am unverschlossenen Transport eines Schwertes wohl das, sich den Kauf und/oder die Lästigkeiten eines Futterals oder Koffers zu ersparen. Was nicht als "berechtigtes Interesse" zählen wird.

    Klingt komisch, ist aber so.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • OT: Was lernen wir daraus? Besser sich dem WH- Reenactment widmen. Dann kannst du mit deiner BMW mit Beiwagen und montiertem MG34 zum Veranstaltungsort fahren, weil du dann nicht transportierst sondern schon reenactest.Aber bloß an historisch genaue Bekleidung denken.. *lol*

    Schade daß man sich heutzutage darüber Gedanken machen muß, damit einen seine Verkleidung nicht in den Knast bringt.... :(


    b2t: Ist halt die Frage wie eng es Polizei und Justiz im Bezug auf das neue Waffenrecht nehmen. Schließlich könnte bisher auch jeder Hoschi mit Messer auf Mittelaltermärkten rumlaufen.

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • die Antwort des Herrn Schäuble - also die seiner Schreibknechte - ist so schön allgemeinformuliert, dass Du sie Dir irgendwohinschieben kannst.
    Die ist nur zur Beruhigung der Allgemeinheit.
    Wenn Du mit Deinem "Killermesser" dann mal angehalten werden solltest von einem normalen Polizisten, so wird auch die Kopie dieses Schäubleantwortes den nicht beeindrucken.

    Also mach weiter wie bisher und hoffe auf den Normalverstand.
    Die allermeisten Streifenpolizisten kennen nicht mal den Unterschied zwischen Spring- und Einhandmessern.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)