LEP-BRANDAKTUELL: Erste WBK-Einträge von LEP in BW und BY tatsächlich geglückt!!!

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 7.325 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2008 um 17:06) ist von harryumpf.

  • Zitat

    Original von Ritztec
    ...es geschehen Zeichen und Wunder !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Da lese ich ein paar Tage nicht mehr hier im Forum, ...und schon solche Neuigkeiten :))

    Grüße, Patrick ;) ...wenn auch ohne LEP´s, aber mit Orig.-Umbauten in :F:6mmfl.Rz. :nuts:

    Mhm, also das in BW, das finde ich richtig klasse, den Eintrag in BY betrachte ich im Moment mit sehr gemischten Gefühlen, da nach §58 Abs.12 und weil er bereits am 15.04.08 erfolgt ist.

    Weit danach (am 30.04.08) hatte ich ein sehr langes Gespräch mit unseren bayerischen Landesobersten (ehrlich ganz oben) zu diesen Themen (LEP und 4mmM20-Umbau) - da war nix klar - adhoc bis heute noch nicht.

    Auf welcher "Grundlage" oder nach welcher "Handlungsanweisung" dieser Eintrag erfolgt ist, keine Ahnung, aber der eintragende SB war wenigstens sehr fachwissend, bewies gesunden Menschenverstand und "Rückrad" zu einem Zeitpunkt, als wir hier alle noch komplett im Dunkeln tappten (nicht nur wir, sondern auch das BMI, das BKA usw. usw.).

    So richtig will ich mich aber noch nicht wohlfühlen - weil mir immer noch zuviel ungewiss ist, warum wohl :(

    Aber es ist immerhin ein Lichtstreif in der Odyssee der Dunkelheit :n17:

  • :huldige: Gibt es hier im Forum Niemanden???


    :winke: Ohne den Thread pushen zu wollen, aber gibt es hier im Forum wirklich Niemanden aus BW oder BY (oder aus anderen Bundesländern außer dem Saarland, die adhoc noch im Trüben fischen, :confused2: scheints, laut User "nuckelsanna"), die die Vorgehensweise bzgl. LEP`s von den Usern "morpheus" (BW) und "nbrkfirestarter" (BY) im WO-Forum irgendwie bestätigen kann???

    :direx: Heute schreibt "morpheus" noch zum Thema "4mmM20", dass die in BW unbetroffen bleiben - WBK eingetragen ist auch nach dem 01.10.08 WBK eingetragen.

    Wers nicht glauben kann, bitte im WO-Forum (Link ist im ersten Post) nachlesen.

  • Harry: Hm, das ist auch eine Antwort gewesen, die ich von einem Sachverständigem bekommen habe:
    4mmM20, 4mmFl.Rz., 6mmFl.Rz. in der WBK drinne vor dem 01.04.08, bleibt alles beim Alten...

    Mehr habe ich auch noch nicht in Erfahrung gebracht...

    Grüße, Patrick ;-).

  • :direx: Aktueller Hinweis von heute:

    :party: (Nur ne kleine, aber immerhin ;-))


    User "Morpheus" aus BW (postet im Forum WO) hat aktuell seine WBK mit dem LEP-Eintrag zurück erhalten - das ist jetzt auch amtlich!

    Nochmal Edit:

    Habe gerade im Juli-DWJ folgende Anzeige gelesen:

    " ... Stress mit LEP???

    Bloß nicht voreilig verschrotten, wir lagern Eure Schießeisen ein, bis es ein Grundsatzurteil gibt ...

    Näheres unter: http://www.waffen-bruehl.de ... "

    (Auf der Homepage steht zwar aktuell noch nix - oder ich bin zu doof, was zu finden, aber trotzdem!)

    Das nur zur Info - ich denke, es tut sich was im Staate Dänemark. :confused2:

    Glaubt man dem DWJ, sind bereits eine ganze Menge Klagen unterwegs - oder werden noch folgen - zum neuen Pamphlet allgemein und zu den , uns betreffenden Punkten.


    :direx: Brandheisser EDIT:

    Habe jetzt gerade von meinem SB folgende Email zum Thema LEP/4mmM20 erhalten, die ich hier 1:1 wiedergeben möchte:

    " ... Sehr geehrter Herr ...,

    die Regierung von XXX hat uns bezüglich der LEP- Waffen und 4 mm -Waffen heute das Folgende zur Kenntnis gebracht:

    LEP-Waffen - Altbesitz:
    Besitzer dieser LEP-Waffen müssen einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte bis 01.10.2008 stellen. Die Voraussetzungen nach § 4 WaffG müssen vorliegen oder nachgewiesen werden. Als Bedürfnis kann :confused2: nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern auch der Altbesitz als besonders anzuerkennendes wirtschaftliches Interesse nach § 8 WaffG anerkannt werden.

    LEP- Waffen - Neubeantragung:
    Alle Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, also auch das Bedürfnis sind zu prüfen. Bei LEP-Waffen kann z.B. ein Bedürfnis dann anerkannt werden, wenn eine Bedürfnisbescheinigung eines staatlich anerkannten schießsportlichen Verbandes hierfür vorgelegt werden kann oder wenn die Voraussetzungen für den Aufbau einer kulturhistorischen wertvollen Waffensammlung vorliegen.

    Bei sogenannten 4 mm M 20-Waffen (Reducta) ist Folgendes zu beachten:

    Altbesitz:
    Waffenrechtliche Erlaubnisse, die nach altem Recht rechtmäßig ohne Bedürfnisprüfung ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit fort.

    Neubeantragung:
    Alle Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, also auch das Bedürfnis, sind zu prüfen. Da ein Bedürfnis in aller Regel nicht glaubhaft gemacht werden kann, wird eine Erlaubnis i.d.R. nicht zu erteilen sein.

    Ihre Waffenbesitzkarte wird Ihnen in den nächsten Tagen mit dem Voreintrag zugeschickt. Es dürfen allerdings nur bedürfnisfreie 4mm M 20-Waffen erworben werden.

    :leser: Anmerkung meinerseits: Mit "bedürfnisfreie" 4mmM20-Waffen sind m.E. Waffen gemeint, die original in 4mmM20 hergestellt wurden ( = "geborene 4mmM20") und nicht aus einer anderen Waffe umgebaut wurden ( = "gekorene 4mmM20") - ich bin aber kein Anwalt.

    Mit freundlichen Grüßen ... "

    :respect: Achtung, das ist offiziell und amtlich aus meinem Teil Bayerns, keine Mutmaßung oder Meinung eines Einzelnen, etc. und offiziell am mich gerichtet - also ein FAKTUM!

    :new11: Zwar nicht besonders befriedigend, aber erstmal ein Schritt in die richtige Richtung, ODER???

    " MIR SAN MIR " - manchmal stimmts ;)

    Das heißt aber im Klartext, dass, selbst wenn der Altbesitz bei den LEP`s als Bedürfnis anerkannt wird, ist Zuverlässigkeit und Sachkunde unabdingbar. Wer also nur ein oder zwei LEP`s hat, der hat wirklich ein "Abwägungsproblem" und Eile, seine Sachkundeprüfung abzulegen.

    Schade ist auch, der damit einhergehende "Wertverlust", da sich die Waffen wohl defakto nicht mehr verkaufen lassen :cry: - vielleicht tut sich dazu ja nochwas - nicht aufgeben, DRANBLEIBEN :ngrins:

    Und: Da es oben heißt: " ... kann anerkannt werden ... " seid lieb zu Eurem SB.

    Noch ein kleiner aktueller Einwurf - habe eben nochmal mit meinem SB kommuniziert - mein Antrag auf eine "Rote-LEP-WBK" ist noch beim Bay.-LKA .

    Ich halte Euch auf dem Laufenden.

    Nochmal Edit, heute bin ich lästig:

    :huldige: Nachdem die LEP`s ja jetzt definitiv auf einer WBK landen werden, dürfen die LEP-Freunde (=Freunde umgebauter Originalwaffen) überhaupt hier noch posten :cry: - oder wird das jetzt alles OFFTOPIC???

  • Zitat

    Originally posted by harryumpfDas heißt aber im Klartext, dass, selbst wenn der Altbesitz bei den LEP`s als Bedürfnis anerkannt wird, ist Zuverlässigkeit und Sachkunde unabdingbar. Wer also nur ein oder zwei LEP`s hat, der hat wirklich ein "Abwägungsproblem" und Eile, seine Sachkundeprüfung abzulegen.

    Wenn mir mein Sachbearbeiter mitteilt, dass der Antraf auf jeden Fall durchgeht, denn mach ich das sogar. Ich persönlich hab nur eine LEP aber inzwischen geht's mir da eigentlich nur noch um's Prinzip. Außerdem ebnet das ja sozusagen auch den Weg für eine spätere "Karriere" im Verein, wenn Sachkunde und Schrank schon da sind, also kann man die Kosten noch einigermaßen vor sich selbst rechtfertigen.

  • Sachkunde kann nie schaden - aber wie es in Bremen mit LEP`s gehandhabt wird, das kannst nur Du herausfinden - leider.

    Also, den SB "quälen", bis was Offizielles kommt.

    Wie man so liest, liegt es nahe, dass etliche "super-gutmenschliche" Bundesländer hier weiterhin ihre eigene Suppe kochen - u.A. z.B. offensichtlich das Saarland, NDS und einige "neue" Bundesländer.

    In wie weit die Aussagen der User hier zutreffen, kann ich nicht beurteilen - zuzutrauen ist es unseren Ländern aber.

    Der Punkt " ... kann ... " zum Bedürfnis lässt hier leider auch in BY sehr viel SB-Spielraum offen. Will hier aber erstmal nicht "Schwarzmalen".

    Wie geschrieben, ist die Stellungnahme meines SB`s oben heute ins Amt gekommen - aber wir sind in gutem Kontakt - deshalb ist sie jetzt hier gelandet.

    Ist aber leider nur die Sichtweise in meinem Teil BY - nachdem aber in anderen BY-Regierungsbezirken bereits ähnlich verfahren wurde, trifft es offensichtlich zu!

    (ICH BIN ABER KEIN ANWALT!!!)

    In diesem Sinne gönne ich mir jetzt ein kleines Bierchen - :n12:

    Edit am 23.06.08:

    In BY ist jetzt bereits die erste LEP-Langwaffe auf einer GelbenWBK gelandet. ;)

    Auch mal da lesen:

    http://forum.waffen-online.de/index.php?show…t=0#entry958089

    Edit am 20.08.08:

    :direx: Es geht grade hier mal wieder weiter, ...

    BRANDAKTUELL: Stellungnahme des BMI + des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.