Ich hab mir aus Neugier mal das Waffenrecht durchgelesen.
Daß man zu Hause schießen darf solange die Waffe <7,5J hat, habe ich gefunden. §12 Ausnahme von Erlaubnispflichten Abs. (4) 1. a.
Wo steht, daß man eine solche Waffe ohne WBK ab 18 ohne Erlaubnis erwerben und besitzen darf? Unter den Ausnahmen zur Erlaubnispflicht §12 Abschnitt (1) Besitz der Waffe finde ich da nichts. Und in Anlage 2 Unterabschnitt 3, 1.1 Steht lediglich, daß der Bedürfnisnachweis für F-Waffen entfällt.
Damit wären nach §4 Abs. 1 nötig:
>18J, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, Sachkunde, Versicherungsnachweis… Und dann bedarf es halt weiter der Erlaubnis nach §2…