Waffenrecht F-Waffen

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.350 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juni 2008 um 21:19) ist von Twiggy_ramirez.

  • Ich hab mir aus Neugier mal das Waffenrecht durchgelesen.

    Daß man zu Hause schießen darf solange die Waffe <7,5J hat, habe ich gefunden. §12 Ausnahme von Erlaubnispflichten Abs. (4) 1. a.

    Wo steht, daß man eine solche Waffe ohne WBK ab 18 ohne Erlaubnis erwerben und besitzen darf? Unter den Ausnahmen zur Erlaubnispflicht §12 Abschnitt (1) Besitz der Waffe finde ich da nichts. Und in Anlage 2 Unterabschnitt 3, 1.1 Steht lediglich, daß der Bedürfnisnachweis für F-Waffen entfällt.
    Damit wären nach §4 Abs. 1 nötig:
    >18J, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, Sachkunde, Versicherungsnachweis… Und dann bedarf es halt weiter der Erlaubnis nach §2…

    3 Mal editiert, zuletzt von ralph12345 (4. Juni 2008 um 14:14)

  • Hier stehts:

  • Zitat

    Original von ralph12345
    Ah. Danke.

    Ist mir ja doch irgendwie wichtig, das belegen zu können, daß ich nix illegales zu Hause hab.


    Dies gilt aber nur für geborene F-Waffen. Gekorene (umgebaute vormals scharfe Waffen) darfst du nur mit WBK besitzen (Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Abschnitt 1.5.7)

  • Dies gilt aber nur für geborene F-Waffen. Gekorene (umgebaute vormals scharfe Waffen) darfst du nur mit WBK besitzen (Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Abschnitt 1.5.7)[

    Wie jetzt?Wenn ich ein starkes, in eine Wbk eingetragenes Luftgewehr auf 7,5Joule umbauen und :F:-stempeln lass, dann darf ich die auch nur mit einer Wbk besitzen?????

    Einmal editiert, zuletzt von Töff (5. Juni 2008 um 01:12)

  • Sorry, Doppelpost.
    Darf gerne gelöscht werden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (5. Juni 2008 um 01:27)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Aber die gekorenen sind jetzt ohne die WBK auch garnicht mehr zu bekommen.

    DA würde ich nicht drauf Wetten.
    Im Waffenhandel mag sich das neue Gesetz ja schon herumgesprochen haben. Wieviele aber noch eine LEP Privat zu Hause haben und nicht von der Änderung mitbekommen haben kann man wohl nur erahnen.
    Somit ist der Hinweiß schon recht wichtig.

    Zitat

    Original von Töff
    Wenn ich ein starkes, in eine Wbk eingetragenes Luftgewehr auf 7,5Joule umbauen und :F:-stempeln lass, dann darf ich die auch nur mit einer Wbk besitzen?????

    Gute Frage!

    Bisher wurde diese Problematik hier wohl nur für LEP und 4mmM20 Umbauten betrachtet, glaube ich. Die sind auch nach dem Umbau ihrer "Urwaffe" gleichgestellt. Wenn die Waffe vor dem Umbau Erlaubnispfichtig und nur mit Bedürfnis zu bekommen war, ist es der Umbau auch.

    Ob das jetzt auch für abgeschwächte LGs gilt ist tatsächlich ein interessanter Punkt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (5. Juni 2008 um 01:27)