KJW SIg Sauer P226 GBB Zerlegen?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 3.387 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2008 um 22:54) ist von Sgt_Elias.

  • Also ich hab mal ne kurze Frage hört sich zwar en bissle dumm an, Wie nehm ich die Auseinander? Ich will eben nichts kaputtmachen ich bin mir ziemlich sicher den stift an der seite ziegen und einfach abnehmen oder? Nicht das ich da irgendwas kaputt mach und nebenbei ich bin erst 13 Jahre alt *lol*.


    MFG


    Nico

  • Den Zerlegehebel nach vorne drehen...

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Mit 13 gehört die Waffe noch garnicht in deine Hände

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Zitat

    Original von Mr.CO2
    Mit 13 gehört die Waffe noch garnicht in deine Hände

    Stimmt. Das ist illegaler Waffenbesitz (gemäß des deutschen WaffG).
    Ausserdem schaden "Kinderchen" die mit :F: oder :ptb: Waffen spielen unserem Hobby! Der nächste Tölle-Trittbrettfahrer wird sich freuen :evil: !
    Sacht mal, sind wieder irgendwo Ferien?

    Mfg Alex

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    Ich bin eine Signatur

  • Mit 13 hatte ich noch Angst als ich mir heimlich eine ab14 Softair bestellt habe (Federdruck 5,5mm war damals noch ab 14)...

    Woher kommst du an Geld für eine Gbb KJW P226? Ich musste schon sparen, als ich sie mir gekauft habe :confused2:

    jaja, so ist das...

  • Hallo,

    Jungs, es wird wohl wieder ein Ösi sein....

    Was noch wichtig ist: Beim Zusammenbauen musst du den Schlitten ein Stück
    nach hinten ziehen und dann erst den Hebel wieder nach oben drehen. Sonst will
    er nicht rein.

    lg, Martin.

    - inaktiv -

  • Nachdem es hier zweimal falsch erwähnt wurde möchte ich ganz dezent auf die Tatsache bzw. auf das Paradoxon verweisen, dass jemandem, der noch nicht mal strafmündig ist, solche Hauer wie "illegaler Waffenbesitz" etc. pp. nur mit zuviel Phantasie unterstellt werden können.

    Den Ärger bekommt in dem Fall derjenige, der entsprechende Gegenstände Minderjährigen zugänglich macht. Abgesehen davon bleiben zivil- und vormundschaftsrechtliche Vorschriften unberührt, was bedeutet, dass es auch für die Kiddies ordentlich Ärger geben kann (und im Zweifel wird), auch wenn das Strafrecht hier für 13-jährige (noch) nicht in Betracht kommt.

  • xD ihr denkt wohl ich wär so en Kiddie der auf Tiere rumballert oder in den Lauf schau oder? Aber so einer bin ich sicher nicht, ich werd wohl so reif sein keinen Schaden mit so einer Waffe anzustellen.

  • Zitat

    Original von sunix
    Nachdem es hier zweimal falsch erwähnt wurde möchte ich ganz dezent auf die Tatsache bzw. auf das Paradoxon verweisen, dass jemandem, der noch nicht mal strafmündig ist, solche Hauer wie "illegaler Waffenbesitz" etc. pp. nur mit zuviel Phantasie unterstellt werden können.

    Den Ärger bekommt in dem Fall derjenige, der entsprechende Gegenstände Minderjährigen zugänglich macht. Abgesehen davon bleiben zivil- und vormundschaftsrechtliche Vorschriften unberührt, was bedeutet, dass es auch für die Kiddies ordentlich Ärger geben kann (und im Zweifel wird), auch wenn das Strafrecht hier für 13-jährige (noch) nicht in Betracht kommt.

    Stimmt. Ich habe mich da falsch ausgedrückt, denn für sein Handeln sind seine Eltern/der Vormund verantwortlich, aber nichts desto trotz darf er die Waffe schlicht und einfach nicht haben.
    Die Eltern können dabei auch nur wegen Verletzung der Aufsichtsplicht verantwortlich gemacht werden. Der Händler (oder der, der Ihm die Waffe in die Hand gibt) bekommt richtig Ärger (ein Händler kann die Lizenz zum Verkauf von Waffen verlieren).

    Zitat

    Original von XxNicer94xX
    xD ihr denkt wohl ich wär so en Kiddie der auf Tiere rumballert oder in den Lauf schau oder? Aber so einer bin ich sicher nicht, ich werd wohl so reif sein keinen Schaden mit so einer Waffe anzustellen.

    Es geht hier nicht darum ob Du damit umgehen kannst oder nicht. Es ist einfach nicht legal. Falls Du Dich darüber hinwegsetzt, wird der Gesetzgeber das gegen den Sport/das Sammelgebiet Airsoft verwenden. Das hat nichts mit Dir zu tun, sondern mit dem Bananenstaat Deutschland.
    Aus dem Grund, dass es zur Verschärfung vom WaffG kommt, wenn sich niemand an die Gesetze hält, die für AS's gelten, würde sich ein inkompetenter Politiker (genau, Herr Tölle zum Bleistift :evil: ) freuen und die Schlinge noch enger ziehen. Deshalb kann ich zumindest Dich nicht unterstützen/beraten. Auch wenn Du reif genug bist.

    Mfg Alex

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  • Blöd ist nur das ich die Waffe noch nicht einmal bestellt hab, ich wollte nur bevor ich sie bestelle etwas darüber bescheitwissen, weil ich sonst nur Softair mit 0,5 J hatte.

    Wenn das aber wirklich so schlimm ist dann laß ich das mal lieber, :cry:weil ärger will ich keinen bekommen.

  • Zitat

    Original von XxNicer94xX
    Blöd ist nur das ich die Waffe noch nicht einmal bestellt hab, ich wollte nur bevor ich sie bestelle etwas darüber bescheitwissen, weil ich sonst nur Softair mit 0,5 J hatte.

    Wenn das aber wirklich so schlimm ist dann laß ich das mal lieber, :cry:weil ärger will ich keinen bekommen.

    Das ist eine gute Idee. Damit beweist Du auch mehr Reife, als jemand der "nur" mit Waffen richtig umgehen kann ;-). Das finde ich, ganz ehrlich, toll von Dir!

    Mfg Alex

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  • Hallo,
    es ist KEIN Österreicher! Kommt aus der Gegend Berlin...hat mir Onkel Schnäuble geflüstert :))

    CLOSED

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.