Hi!
Heute war ich mal wieder im Waffengeschäft um mir emeine Walter Cp99 compact von Umarex abzuholen und als ich die die Co2 Pistole in Empfang nehmen wollte fragte mich der Verkäufer ob ich vielleicht eine WBK oder einen Lichtbildausweis dabei hätte.
Ich war im ersten Moment total irritiert da ich ja gar nicht so jugendlich aussehen als das ich unter 18 sein könnte und eine Co2Pistole ja ohne WBK käuflich ist.
Ich zeigte ihm also meinen Führerschein und fragte was es den damit auf sich habe.
Er erklärte mir das seit letztem Jahr alle Käufer überprüft werden müssen ob ein Waffenverbot vorliegt da angeblich vor etwa einem Jahr ein Jugendlicher mit einer Luftdruckpistole auf einen Autobus in Vorarlberg geschossen hatte und gegen diesen ein Waffenverbot vor dieser Tat schon ausgesprochen worden war.
Naja da war icht echt überrascht und und nachdem der Verkäufer meine daten aus dem Führerschein aufgeschrieben hatte und mal kurz mit irgend einer Behörde telefoniert hatte würde mir meine Co2 Pistole ausgehändigt.
Da war ich richtig paff das ich von dem noch nichts wusste und das obwohl ich im IWÖ-Forum mitlese und auch die IWÖ Nachrichten immer durchschaue.
Hab ich da eine verschärfung des österreichischen Waffengesetzes oder irgend eine Durchführungsverordnung verpasst?
Heimliche Verschärfung des österreichischen Waffengesetzes?
-
Stachelkaktus -
2. April 2008 um 19:03 -
Geschlossen
Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.322 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Normalerweise werden alle Waffen- und Munitionskäufe in den Waffenbüchern der Händler erfasst. Du musst dich auch bei jedem Kauf (von "FSK18"-Artikeln) ausweisen, außer du bist schon "amtsbekannt".
Gruß Georg
-
Ich musste bisher nur sehr selten irgendwas herzeigen (1-2x, einmal wars ne e-Card).
Hab übrigens festgestellt, dass ich offenbar nur rasiert nach einem Ausweis gefragt werde
-
Zitat
Original von Promo
Normalerweise werden alle Waffen- und Munitionskäufe in den Waffenbüchern der Händler erfasst. Du musst dich auch bei jedem Kauf (von "FSK18"-Artikeln) ausweisen, außer du bist schon "amtsbekannt".Gruß Georg
Das mit dem Waffenbuch ist ja nichts neues und ist ja auch ganz okay das der Händler Buch führt was er da so verkauft aber das der Händler irgendwo anruft und vor einem Verkauf nachfragen muss ob gegen einen Kunden ein Waffenverbot besteht das ist mir schon irgendwie neu.
Deswegen war ich auch so irritiert. -
Zitat
Original von Stachelkaktus
[...] aber das der Händler irgendwo anruft und vor einem Verkauf nachfragen muss ob gegen einen Kunden ein Waffenverbot besteht das ist mir schon irgendwie neu.Das ist auch richtig so, im §45 angeführte Waffen (darunter fallen die CO2-Waffen) sind von §34 ausgenommen, dh. er muss nicht nachfragen.
Vielleicht weist du deinen Händler einmal darauf hin.
Gruß Georg
-
Ja laut Waffengesetz wäre es ja nicht notwendig aber haben Waffenhändler nicht noch zusätzliche Vorschriften die sich irgendwo von der Gewerbeordnung ableiten oder das die Innung der Büchsenmacher da irgend welche Verkaufsvorschriften auferlegt hat.
Ein ähnliches Beispiel:
Die Gewerbeordnung verbietet den Versand vom Waffenhändler zum Kunden zur Anbahnung eines Fernabsatzgeschäftes aber im Waffengesetz ist ja nicht geregelt auf welchem Weg der Kunde zu seiner Waffe kommt. -
nun ich glaube da hat wieder mal der vorauseilende gehorsam gehörig zugeschlagen... vielleicht eine typisch österreichische eigenschaft ??
wenn man jedenfalls iwö`s "querschüsse" liest, kommt man irgendwann mal zu dieser ansicht....