Waffengesetz 01.04.2008: Bundeswehr Taschenmesser verboten

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 21.102 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2009 um 11:27) ist von First Blood.

  • das leatherman eher werkzeug und schon gar kein einhandmesser denn das einhandmesser muss ja mit einer hand zu öffnen sein ... und hey ich hab mir das gesetz nicht ausgedacht

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • Zitat

    Original von Scully
    das leatherman eher werkzeug und schon gar kein einhandmesser denn das einhandmesser muss ja mit einer hand zu öffnen sein ...

    Ein Leatherman Wave IST mit einer Hand zu öffnen, wenn auch nicht einfach...

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von Stachelkaktus
    :confused:
    Also wenn das kein Aprilscherz ist dann ist das schon ein wenig makaber.

    Das ist kein Aprilscherz, das ist das neue Taschenmesser der Bundeswehr. Und ich muss sagen er hat vollkommen recht, ich habe damals selber nie das Messer aus der Uniform geholt denn es war mit einer Fangschnur gesichert an der Hose damit man es nicht verliert (das alte Messer hatte noch die Öse). Aber das ist echt makaber.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Genau das gleiche hab ich mir vor 1 Monate auch gedacht *lol*
    Es ist wirklich zum heulen, das dienstlich gelieferte Taschenmesser zu verbieten, so viel Blödheit.
    Klar, während dem Dienst ist es wohl schon zulässig (wobei das G3 dagegen dieses Einhandkampfmesser natürlich lächerlich ist), aber dannach wohl nicht mehr.

    Edith:

    Zitat

    Original von Der Entenmann
    [...]

    Wenn man es GANZ GENAU nimmt, darf das Messer auch nicht im dienst in der Öffentlichkeit geführt werden, denn im Truppenausweis steht ja: "Darf im Dienst SCHUSSwaffen führen". Von Blankwaffen oder Waffen allgemein steht da grad mal nix. Hier könnte höchstens die Berufsausübung greifen, aber da man das Taschenmesser praktisch nicht benötigt...
    [...]

    Stimmt er hat recht, wie geil ist das denn :laugh:
    Deutschland ist sowas von lächerlich, zum totschießen wirklich, das ist echt der Knaller schlechthin.

    Edith^2:

    Zitat

    Original von -raY-
    Tjaaaa wohl dem der noch ein altes hat(te). Bin Seit heute kein Soldat mehr :new11:

    Hey ich auch.
    hatte aber schon das neue Messer und e2 nur 1*privat genutzt, um nach Dienst mir ne Dose Ravioli aufzumachen
    Erkenntniss:
    1.) Das Aufmachen braucht ewig, aber irgendwann hat mans raus
    2.) Der Dosendeckel ist wirklich scharf
    3.) Blut ist rot :n17:

    "Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er."
    Tacitus

    5 Mal editiert, zuletzt von chris1988 (1. April 2008 um 19:35)

  • Zitat

    Original von TheEraser
    Wie siehts mit den alten Bundeswehrmessern aus?

    Die Klappmesser sind nicht mit einer Hand zu bedienen - von denen darf man soviele führen wie man tragen kann.

    Die Kampfmesser und Bajonette darf man nicht führen.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • das alteis ja ein stink normales taschenmesser odne öse zum öffnen mit den daumen. und das neue hat eigentlich jeder soldat der heutzutage so ausgerüstet wird weil es ja das alte abgelöst hat .ich zb hab auch noch das alte .,

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • Zitat

    Original von germi
    [...] Und ich muss sagen er hat vollkommen recht, ich habe damals selber nie das Messer aus der Uniform geholt denn es war mit einer Fangschnur gesichert an der Hose damit man es nicht verliert (das alte Messer hatte noch die Öse). Aber das ist echt makaber.

    dito.


    Das Fallschirmkappmesser habe ich - wenn ich in Grün nach Hause fuhr - genauso wenig abgelegt, wie die Verbandpäckchen, das Dreieckstuch, die Erkennungsmarke, das Schießbuch oder den Truppenausweis.

    Aber ist schon komisch, erst verbieten sie das Kappmesser und nun ist auch das Taschenmesser außerhalb des Kasernenhofs verboten.
    Genau genommen müssten die den Text im Truppenausweis auf "Waffen aller Art" ausweiten, sonst landen die Soldaten Zugweise im zivilen "Café Viereck", weil sie zwar das G36, nicht aber das Taschenmesser auf dem Weg ins Biwak führen durften.

    :ngrins:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von jnievele

    Die Klappmesser sind nicht mit einer Hand zu bedienen - von denen darf man soviele führen wie man tragen kann.

    Die Kampfmesser und Bajonette darf man nicht führen.

    ich hätte jetzt gesagt, doch darf man, aber ich frag mich grade, inwiefern diese messer von der neuen gesetzeslage betroffen sind.

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Leute, Leute.....

    es ist möglich, daß irgend ein Polizist es zu ernst nimmt und ne Anzeige macht. Aber ich glaube nicht, daß das im Normalfall passieren wird, weil es sich um ein Taschenmesser handelt. Die Tatsache Einhandmesser trifft zwar zu, aber eher als Teil eines Werkzeugs.
    Ich habs, ich .....!

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • Zitat

    Original von DunklerWanderer
    Leute, Leute.....

    es ist möglich, daß irgend ein Polizist es zu ernst nimmt und ne Anzeige macht. Aber ich glaube nicht, daß das im Normalfall passieren wird, weil es sich um ein Taschenmesser handelt. Die Tatsache Einhandmesser trifft zwar zu, aber eher als Teil eines Werkzeugs.
    Ich habs, ich .....!

    Das KANN passieren, muss aber nicht.

    Darum habe ich mein Einhandmesser vorsichtshalber gegen das Pendant mit normaler Klinge getauscht. Okay, nicht wirklich "getauscht" - hat mich immerhin wieder ca. 30 EUR gekostet - aber immer noch billiger als zwei Monatsgehälter Bußgeld (falls Polizei und Gericht dann doch anders entscheiden).

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Saltopus
    Naja, Kampfmesser und Bajonette sind Hieb- und Stoßwaffen im Sinne des Gesetzes und fallen somit ebenfalls unter das Führverbot.

    ich blick da im moment nich durch...

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Zitat

    Original von OG Blattschuß
    ich blick da im moment nich durch...

    Deine Ehrlichkeit ehrt Dich. Andere Menschen in diesem Lande, die das sozusagen unterschrieben haben (z.B. Fr. Stokar) wollten sich diesen Mangel nicht eingestehen.


    Zitat

    Original von OG Blattschuß
    und was heißt bitte bei bedarf?

    Bedarf/ Bedürfnis meint: wenn Du einen plausiblen Grund hast, warum Du mit solch einem Messer von A nach B läufst, ist das in Ordnung.
    Beispielsweise, weil Du als Angler, Pilzesammler, Jäger, etc. solch ein Messer benötigst und gerade auf dem Wege dahin oder davon bist. Oder weil Du berufsbedingt (z.B. als Metzger auf dem Wochenmarkt) ein Messer mitnimmst.

    Es sind ab sofort nicht nur Einhandmesser verboten zu führen, sondern auch ALLE Messer mit mehr als 12cm Klinge. Wenn Du letztes Jahr noch zum Picknick/ Grillen das Brotmesser einfach so in den Weidenkorb gelegt hast, bekommst Du fortan Probleme: Du musst es VERschlossen transportieren. Sprich: einen abschließbaren Picknick-Koffer haben.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Saltopus
    Der tolle neue Praragraph sagt dass:
    1. Anscheinswaffen
    2. Einhand- und 12+cm Klingenmesser
    3. Hieb- und Stoßwaffen
    nur bei Bedarf geführt werden dürfen.

    Anscheinsfwaffen dürfen gar nicht geführt werden, Hieb- und Stosswaffen nur duch Sicherheitsdienste.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele

    Anscheinsfwaffen dürfen gar nicht geführt werden, Hieb- und Stosswaffen nur duch Sicherheitsdienste.

    Das seh ich auch so (berufliche Gründe als Ausnahmetatbestand), aber ich suche die ganze Zeit eine offizielle Bestätigung die explizit Sicherheitsdienste nennt!
    Hat jemand dazu etwas gefunden?

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • Zitat

    Originally posted by DunklerWanderer

    Das seh ich auch so (berufliche Gründe als Ausnahmetatbestand), aber ich suche die ganze Zeit eine offizielle Bestätigung die explizit Sicherheitsdienste nennt!
    Hat jemand dazu etwas gefunden?

    Explizit gibt es das nicht, nein. Aber SiDis sollten in jedem Fall abgedeckt sein.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Hammerhart... hier ein ein Zitat von Frau Stokar aus dem Forum:

    "Das Waffenrecht ist eine hochkomplexe Marterie. Zahllose Juristen aus Bund und Ländern haben sich in den vergangenen Jahren die Köpfe darüber zerbrochen, wie man zweckmäßige Messer von gefährlichen Waffen unterscheiden kann und auch diesmal wird es so sein, dass die Politik nach ausführlicher Rechtsberatung nur eine unzureichende Lösung anbieten kann. Das Waffenrecht braucht eine permanente Nachbesserung, weil der Markt sich auf die Definitionen von gefährlichen Messern einstellt und nach kurzer Zeit neue Produkte entwickelt, die von der aktuellen Verbotsdefinition in kleinen Details abweichen."

    Tja, wie kann man ein zweckmäßiges Messer von einer gefährlichen Waffen unterscheiden? Ganz einfach: Gar nicht, es gibt halt leider keinen Unterschied...und dafür braucht man keine zahhlosen Juristen, die sich die Köpfe zerbrechen....

    Aber immer schön wachsam bleiben, denn "der Markt" sitzt schon im Keller und brütet neue, düstere Mördermesser aus -schließlich haben Mörder einen Kaufanteil von 0,0001% und wollen auch bedient werden :n17:


    Mir fällt gerade ein bissel die Kinnlade herunter. Hier ein weiteres Zitat:

    "ich beantworte gerne persönliche Anfragen der Bürgerinnen und Bürger und es ist bei mir selbstverständlich, dass ich persönliche Fragen nicht durch mein Büro mit Textbausteinen beantworten lasse, sondern Sie individuell beantworte. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme, wenn ich aufgrund der Masse von gleichlautenden Fragen den Eindruck habe, es handelt sich hier um eine gesteuerte politische Kampagne."

    Genau, wir machen ein Verbot und wenn sich halb Deutschland beschwert, ist es eine politisch gesteuerte Kampagne. Gesteuert von "Der Messerlobby" und wahrscheinlich auch "Dem Markt"; der nicht so viel im Keller sitzen und Mördermesser erfinden will.