BRANDAKTUELL: Stellungnahme des BMI + des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.

Es gibt 946 Antworten in diesem Thema, welches 149.604 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2009 um 15:24) ist von harryumpf.

  • Zitat

    Wie soll das von statten gegangen sein? Wenn das so wäre dann hätten die Behörden jetzt egun-Usernamen. Mehr nicht.
    Laut Datenschutzgesetz darf egun weitere Userdaten nur bei einer richterlichen Anordnung rausgeben wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Der Kauf/Verkauf war ja zum Geschäftszeitpunkt legal.

    Hallo.

    Die usernamen reichen ja momentan. Wenn die Frist zur Anmeldung irgendwann mal abgelaufen ist, wird egun schon die Klarnamen rausrücken. Das haben die in der Vergangenheit immer bei dem Verdacht auf einen Verstoß gegen das WaffG gemacht.

    Es wurden schon mehrmals Verkäufer und auch Käufer von z.B. nicht ordentlich abgeänderten Dekowaffen morgens von mehreren Personen unsanft geweckt.

    Hier geht es nicht um ein Kavaliersdelikt. Sicher sind die meisten LEP Waffenkäufer Sammler, die sich auf diesem Umweg eine schöne, ehemals scharfe Waffe, die schonender als eine Deko umgebaut wurde, in die Vitrine stellen. Aber es gibt auch die "anderen". Bastler, meist aus metallverarbeitenden Berufen mit einer kleinen, feinen Werkstatt, die hier Hand anlegen. Und genau die will man dann dingfest machen.

    Gruß.

    sundog

    2 Mal editiert, zuletzt von sundog (1. April 2008 um 19:36)

  • [
    Hier geht es nicht um ein Kavaliersdelikt. Sicher sind die meisten LEP Waffenkäufer Sammler, die sich auf diesem Umweg eine schöne, ehemals scharfe Waffe, die schonender als eine Deko umgebaut wurde, in die Vitrine stellen. Aber es gibt auch die "anderen". Bastler, meist aus metallverarbeitenden Berufen mit einer kleinen, feinen Werkstatt, die hier Hand anlegen. Und genau die will man dann dingfest machen.

    Gruß.

    sundog[/quote]


    ...und wir sollen das dann ausbaden - na klasse.


  • :laugh: Sehr guter Witz, bitte lese doch mal erst den anderen Thread - meine Sachbearbeiterin kümmert sich seit Wochen darum, hier etwas herauszufinden, ...

    Und das mit den Käuferlisten aus Eg++ oder auch von anderen Händlern, die ehemals LEP-Waffen gegen Rechnung versendet haben - diese Daten stehen alle zur Verfügung, da hat sundog vollkommen Recht!

  • Bei mir ging auch gerade eben eine Mail an meinen Sachbearbeiter mit der Bitte um Aufklärung des Sachverhalts und des weiteren Vorgehens in Bezug auf LEP-Umbauten.

    Und immer schön beteuern, dass man nicht will, dass man illegale Waffen besitzt, und diese auch nicht zerstören will, wegen des immensen Werts :lol:

    Bin ebenfalls auf die Antwort gespannt.

    Gruß
    Andreas

  • Hi!

    Wie erwähnt hatte ich gestern meinen Sachbearbeiter bei der Kreispolizeibehörde angerufen und um Aufklärung gebeten.
    Gestern konnte er mir nichts dazu sagen und wollte sich in den nächsten Tagen bei mir melden.

    Gerade rief er an und berichtete mir das er versucht hat Informationen diesbezüglich irgendwo herzubekommen.
    Dies ist ihm bis jetzt nicht gelungen, er sagte mir aber das alle Sachbearbeiter aus seinem Dezernat in 14 Tagen auf eine Schulung bezüglich des neuen Waffengesetzes geschickt werden. Dort werden die Änderungen und dessen Durchführung besprochen.

    Zum Thema LEP's sagte er mir das Zitat : "Ihm der gesunde Menschenverstand sagt das der Altbestand gemeldet werden müsste und dann dafür eine WBK ausgestellt wird. Genau so wie bei den KK's und Flobert's in den '70ern."
    Das sei aber seine persönliche Auffassung der Sache. Wie es letztendlich durchgeführt wird kann er nicht sagen und bestimmen. Dafür wird es genaue Anweisungen geben.

    Ich soll mich dazu in ein paar Wochen mal melden. Mal sehen was wird.


    Gruß,
    Rene'

    Einmal editiert, zuletzt von Rene' (2. April 2008 um 11:06)

  • :huldige:Weiter so Jungs - dann fühle ich mich nicht mehr so alleine auf weiter Flur.

    Gesunder Menschenverstand, das ist gut :laugh: - der hätte eigentlich vor Inkrafttreten des Gesetzes walten müssen :evil:


    Verschrotten können wir die Dinger ab 01.10.08 immer noch - aber unversucht dürfen wir nichts lassen und kampflos aufgeben ist NICHT!


    :direx: Noch eine Kleinigkeit zu den 4mmM20-Umbauten, die bereits auf einer WBK stehen:

    Hierzu ist meine SB der Meinung, dass der Altbesitz damit abgesichert ist - um sicherzugehen, fragt sie aber nochmals beim BayStMi und beim LKA nach.

    Zum Anmelden von LEP`s - oder wie das vonstatten gehen soll, bekommt sie im Moment nichts heraus.

    Sobald Neuigkeiten kommen, melde ich mich.

  • Harry: ...Du bist nie alleine !!!!! :)) Gruß, Patrick.

  • Hallo!

    Ich hab gerade ein kurzers Gespräch mit einem BüMa aus dem Nachbarort gehabt.

    Er geht auch davon aus das für LEP-Altbestand eine positive Lösung gefunden wird.

    Er begründete es folgendermaßen :
    "Für Erbwaffen sind ab 1.4. Blockiersysteme vergeschrieben. Aus welchem Grund? Weil man die neuen Besitzer (Erben) nicht enteignen kann.
    Wenn der Gesetzgeber eine Enteignung von LEP-Besitzern vorgesehen hätte dann würde er bei Erbwaffen genau so verfahren.
    Eine Vorgehendsweise für LEP-Altbestände wurden schlichtweg vergessen."

    Ich denke da ist was dran.

    Gruß,
    Rene'

    Einmal editiert, zuletzt von Rene' (2. April 2008 um 12:37)

  • Der Büma arbeitet mit dem, was er hat, nämlich seinem gesunden Menschenverstand - manchen fehlt soetwas eben völlig.

  • Ich habe meine Argumentationsliste noch einmal etwas überarbeitet und ein paar
    Aspekte hinzugefügt. Der Link ist ja in einem anderen Thread verschwunden, daher
    für diejenigen, die ihn noch nicht kennen:

    http://i8200.dyndns.org/Subkaliber.doc

    Prinzipiell wurde schon vieles davon hier erwähnt, ich habe aber versucht, es ein wenig
    zu sortieren und in eine Form zu bringen, die als erste Stellungnahme im Fall aller Fälle
    verwendet werden könnte. Leider beziehen sich die meisten Aspekte auf bereits WBK-pflichtige
    Umbauten (4mmM20 & Co.), aber auch für LEP-Umbauten kann das Eine oder Andere interessant
    sein.

    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Das hört sich vernünftig an. Aber wie Harryumpf auch schon sagte - der gesunde Menschenverstand ist leider nicht jedem gegeben.

    Und noch was spricht für die Aussage Deines BüMa:
    Wenn z.B. ein Sportschütze oder ein Jäger, der Z.B. eine Pistole in 9mm auf seiner WBK hat, noch eine weitere 9mm Pistole erbt, brauch er dafür weder ein Bedürfnis noch ein Sperrsystem, da er schon mal ein Bedürfnis nachgewiesen hat.

    Das ist auch meine Hoffnung als Sportschütze: ich selber habe 9mm, 45 ACP und 357 Magnum damals per Bedürfnis nachgewiesen und diese auch schon seit Jahren auf meiner grünen WBK.

    Zudem habe ich "nur" 4 umgebaute 4mmM20 Waffen, deren Ursprungskaliber auch 9mm, 45 ACP und 38 Soecial waren.

    Jetzt hoffe ich, falls der Altbestand nicht gesichert ist, dass meine damaligen Bedürfnisnachweise auch für meine umgebauten 4mmM20 reichen.

    Aber wer weiss.....

  • Jetzt bin ich mal gespannt, was das FWR zu dieser Problematik sagt - da bin ich schließlich auch seit Jahren Mitglied.

    Die habe ich bei meinen Anschreiben glatt vergessen - wurde aber gerade eben von mir nachgeholt!


    hyperdeath:

    Du bist doch auch im FWR, vielleicht probierst du`s dort auch mal ;)

  • Ich hab schon Nachricht wegen der LEP-Umbauten:

    Alle Angaben ohne Gewähr, ich gebe sinngemäß meine Telefonate wieder, und wenn es anders kommen sollte, dann nagelt mich nicht ans Kreuz:


    Mir wars zu doof auf die Email-Antwort zu warten, und da hab ich den Sachbearbeiter in meiner zuständigen Kreispolizeibehörde angerufen.
    Dem musste ich dann erstmal erklären, was LEP Umbauten denn sind.
    Nachdem ers verstanden hatte, meinte er, dass er von der Umtragung auf eine WBK wüsste, aber er hätte noch keine Weisung von oben, wie es zu handhaben wäre.
    Dann gab er mir den Namen eines Mannes beim Bundesministerium für Inneres im Saarland, und da habe ich dann auch mal klingeln lassen.


    Es läuft seines Wissens nach wie folgt ab:

    - die LEP Waffen werden auf eine WBK eingetragen (was für eine das ist, hat er nicht gesagt)
    - ich muss, wie für alle WBK's, einen Sachkundenachweis erbringen
    - einen Bedürfnisnachweis muss ich nicht erbringen, weil sie ja vorher schon bedürfnisfrei waren
    - die Waffen werden vor der Eintragung auf ihre technische Richtigkeit geprüft (kann man sie rückbauen, ....) und das soll angeblich der zuständige Sachbearbeiter machen
    - dann wird die Waffe mit der Seriennummer auf die WBK eingetragen

    Das wird wahrscheinlich nochmal ein bißchen was kosten, aber dann hab ich keinen Stress, und evtl kann man ja auf diese WBK noch andre Waffen eintragen lassen :)

    Achso:
    Falls ich später mal wieder eine LEP Waffe kaufen will, so erklärte er mir, dann muss ich das scharfe Original auf einer andren WBK eingetragen haben, um auch eine LEP-Version von der Waffe erwerben zu können.


    Ist jetzt halt nur ab zu warten ob das auch so kommt, und ob diese Vorgehensweise mal bei den Sachbearbeitern in der Kreispolizeibehörde landet.

    Soweit der Stand der Dinge von mir. Wie gesagt: Bitte nicht drauf festnageln. Ich gebe es nur wieder.

    Gruß
    Andreas

  • Wäre schön, wenn es so wäre.

    Du hast wenigstens mal eine klarere Aussage bekommen - im Saarland ist man hier anscheinend etwas weiter - ich hoffe, dass das so auch bei deinem SB landet - und andere Bundesländer das genauso machen.

    Wer hier die erste WBK mit eingetragenen LEP`s hat, der bekommt von mir ein Bier :n1:

    Aber, wie das BMI schreibt, die Durchführung des Gesetzes obliegt wohl jedem Bundesland / Sachbearbeiter selbst - d.h. was im Saarland geht, geht in Bayern ggf. nicht???

    Damit kenne ich mich jetzt gar nicht mehr aus, oh weia???

  • Zitat

    Originally posted by harryumpf
    Jetzt bin ich mal gespannt, was das FWR zu dieser Problematik sagt - da bin ich schließlich auch seit Jahren Mitglied.

    Die habe ich bei meinen Anschreiben glatt vergessen - wurde aber gerade eben von mir nachgeholt!


    hyperdeath:

    Du bist doch auch im FWR, vielleicht probierst du`s dort auch mal ;)

    Ähm, ehrlich gesagt, daran habe ich gar nicht gedacht. Wahrscheinlich rein instinktiv,
    damit die nicht auf die Idee kommen, die Airmatrix-Dinger auch noch für Subkaliber-Püsterchen
    zu entwickeln. Kümmern die sich überhaupt um rechtliche Einzelanfragen?

    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Zitat

    Original von hyperdeath

    Ähm, ehrlich gesagt, daran habe ich gar nicht gedacht. Wahrscheinlich rein instinktiv,
    damit die nicht auf die Idee kommen, die Airmatrix-Dinger auch noch für Subkaliber-Püsterchen
    zu entwickeln. Kümmern die sich überhaupt um rechtliche Einzelanfragen?

    hyperdeath


    Wir beide zahlen Beiträge und sind Mitglieder, also sollten sie uns unsere Fragen auch beantworten, denke ich - zuwas wären wir dann Mitglieder???

    Edit am 03.,04.08:

    Antwort vom FWR - die Beantwortung meines Emails bzgl. LEP und 4mmM20 kann noch eine Weile dauern, da Personalmangel :confused2:

  • OK, ich werde es mir mal durch die Birne gehen lassen. Ich muss mir erst mal überlegen, was das
    bringen soll. Meinungen haben wir ja mittlerweile genug und das FWR wird sicherlich auch
    noch keinen Plan haben ...

    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von hyperdeath (2. April 2008 um 13:51)

  • So, habe grad mit dem für uns zuständigen Dezernat Waffenrecht (Brandenburg) gesprochen (eigentlich wegen unserer Schießstätte, aber ich wollte die Chance nutzen). Für 4M20 ändert sich hier überhaupt nichts, auch der Erwerb bleibt bedürfnisfrei und die Waffen gehen nicht auf das Kontingent. WBK für diese Waffen setzt auch keine Mitgliedschaft im Verein voraus.
    LEP soll in Zukunft genauso gehandhabt werden wie die 4mm M20. WBK würde dann - allerdings Kostenpflichtig - ausgestellt werden. O-Ton des Sachbearbeiters "Meinen Sie denn wirklich, daß sich da jemand bei uns meldet ??? *lol*"