ZitatWie soll das von statten gegangen sein? Wenn das so wäre dann hätten die Behörden jetzt egun-Usernamen. Mehr nicht.
Laut Datenschutzgesetz darf egun weitere Userdaten nur bei einer richterlichen Anordnung rausgeben wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Der Kauf/Verkauf war ja zum Geschäftszeitpunkt legal.
Hallo.
Die usernamen reichen ja momentan. Wenn die Frist zur Anmeldung irgendwann mal abgelaufen ist, wird egun schon die Klarnamen rausrücken. Das haben die in der Vergangenheit immer bei dem Verdacht auf einen Verstoß gegen das WaffG gemacht.
Es wurden schon mehrmals Verkäufer und auch Käufer von z.B. nicht ordentlich abgeänderten Dekowaffen morgens von mehreren Personen unsanft geweckt.
Hier geht es nicht um ein Kavaliersdelikt. Sicher sind die meisten LEP Waffenkäufer Sammler, die sich auf diesem Umweg eine schöne, ehemals scharfe Waffe, die schonender als eine Deko umgebaut wurde, in die Vitrine stellen. Aber es gibt auch die "anderen". Bastler, meist aus metallverarbeitenden Berufen mit einer kleinen, feinen Werkstatt, die hier Hand anlegen. Und genau die will man dann dingfest machen.
Gruß.
sundog