Hallo werte Gemeinde,
habe mal eine sehr spezifische Frage zur Novelle des WaffG in Bezug auf die Szene der Mittelalter-Darsteller.
Ich weis nicht wer von Euch sich da auskennt, daher ein paar einleitende Worte.
Ich bin in der sog. Mittelalterszene unterwegs, dort wird Darstellung aller Zeitalter von der Antike (Römer etc) über Früh-Mittelalter(Wikinger etc) bis hin zum Hoch-Mittelalter (Ritter etc) betrieben, was natürlich auch einen Teil an Blankwaffen beinhaltet.
Zunächst einmal geht es mir hier absolut NICHT um scharfe Blankwaffen, sondern um sog. Schaukampfwaffen, also Schwerter, Dolche, Äxte etc mit einer Schlagkante von mindestens 2-3 mm - dies kann man ja getrost als stumpf bezeichnen. Aber naturgemäs sind diese Waffen eigentlich fast immer grösser als 12 cm!!!
Jedoch werden diese überwiegend offen getragen - was ja bei einer Darstellung logisch ist.
Meine Fragen hierzu: Gelten diese Blankwaffen als Waffen im Sinne des WaffG?
Wie darf ich sie tragen in Bezug auf die aktive Darstellung einer historischen Figur (zu vergleichen mit Darsteller in einem Theatherstück???) ?
Die Veranstaltungen sind öffentlich, was ist aber auf dem Weg von Auto zur VA?
Was kann mir passieren, wenn mich die Herren im dunklen blau ansprechen?
Wird sich durch die Novelle am 01.04 was ändern?
Hoffe jemand von Euch hat ein paar Antworten...
Danke im Voraus, an alle die sich die Mühe machen!