Signalmunition

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.723 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Februar 2008 um 18:31) ist von MarcAndree.

  • Zitat

    Original von germi

    Nur wenn es eine Look-Alike ist. Eine RG 3 oder sowas in der Art ist da legal weil die keine scharfe Waffe als Vorbild hat.


    Ach du große Güte. Kiffen an jeder Straßenecke, aber nicht mal SSW nach scharfem Vorbild sind da erlaubt!? Armes Land! Hoffentlich gibts das nicht irgendwann bei uns *Horrorvision* :(

    Wir kommen niemals in den Himmel, weil wir Barbaren sind. Unser Leben ist die Freiheit, der Tod ist unser Kind!

    Einmal editiert, zuletzt von Alfatier (27. Februar 2008 um 17:09)

  • Zitat

    Original von germi

    Nur wenn es eine Look-Alike ist. Eine RG 3 oder sowas in der Art ist da legal weil die keine scharfe Waffe als Vorbild hat.

    Ich hatte auch irgendwie in Erinnerung, daß SSW´s mittlerweile gänzlich in NL verboten sind...

  • Zitat

    Original von Derringer
    Ich hatte auch irgendwie in Erinnerung, daß SSW´s mittlerweile gänzlich in NL verboten sind...


    Dort wo ich in Holland Munition und Pulver* einkaufe, sagte mir der Händler das mal. Ob solche Feinheiten wie die RG3 da eine Rolle spielen oder nicht, ist im Prinzip egal, denn Ärger würde es auf alle Fälle geben.

    (* - ich habe Verbringungsgenehmigungen)

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (27. Februar 2008 um 18:23)