Bergsteigermesser

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.327 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2008 um 20:22) ist von SchwedenSebi.

  • Moin,

    bräuchte ein Einhandmesser zum Bergsteigen. Es sollte halt sehr stabil sein, wenn es auf Stein fällt, Schnee sollte nichts ausmachen in sache Rost, das Messer sollte schon kälte vertragen können. Vielleicht würde ich es auch zivil tragen. Mein Budget wäre bei 90 - 100 € erreicht.
    Also wer nen Tipp für mich hat, oder einen Link der zu einem Thema das auf diesen Thread passt, bitte her damit!!

    Danke im Voraus
    SchwedenSebi

    Luftgehwehr: Diana 100 :F:
    SSW: Röhm Vector CP1

    Geschmacksache sagte der Affe, und biss in die Seife.

  • Zitat

    Original von SchwedenSebi
    Vielleicht würde ich es auch zivil tragen.


    Ich weiss nicht ob dus verfolgt hast, aber ab dem 1.4. is Essig mit zivil tragen...

    Ab dann ist es verboten Einhandmesser in der Öffentlichkeit zu führen.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von XXL
    Ich weiss nicht ob dus verfolgt hast, aber ab dem 1.4. is Essig mit zivil tragen...

    Ab dann ist es verboten Einhandmesser in der Öffentlichkeit zu führen.

    Er will es ja nur beim Bergsteigen tragen - da darf er. Und er weiß sicher auch, das ein Verstoß 10000€ kostet... :new16:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Leute, auch hier falsch. Wer einen Grund für das Führen eines bestimmten Messers belegen kann, ist aus der Regelung völlig raus. So werde ich auch weiterhin mein langes Bowie führen, wenn ich denn auf dem Weg ins Revier bin. Oder der Bergsteiger wird seinen Steinbrecher führen dürfen. Bei einer Kontrolle muss derjenige den Zweck glaubhaft darlegen müssen. Das wird ihm leicht fallen, wenn er Rucksack mit Bergsteigerklamotten dabei hat. Oder anderes sinngemäß.

  • Stimmt.
    Wollt ihn nur drauf hinweisen das das "zivile" Tragen bald nicht mehr erlaubt is.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Leute, auch hier falsch. Wer einen Grund für das Führen eines bestimmten Messers belegen kann, ist aus der Regelung völlig raus. So werde ich auch weiterhin mein langes Bowie führen, wenn ich denn auf dem Weg ins Revier bin. Oder der Bergsteiger wird seinen Steinbrecher führen dürfen. Bei einer Kontrolle muss derjenige den Zweck glaubhaft darlegen müssen. Das wird ihm leicht fallen, wenn er Rucksack mit Bergsteigerklamotten dabei hat. Oder anderes sinngemäß.

    Also wenn ich das richtig verstehen, dann darf ich mein Klappmesser beim Wandern mitnehmen, um z.B. Äpfel zu schneiden?

    MfG lukrab

  • Zitat

    werde ich auch weiterhin mein langes Bowie führen, wenn ich denn auf dem Weg ins Revier bin.

    Ne ne, "auf dem Weg dahin" musst du es sicher verschlossen transportieren. "Im" Revier darfst du es dann an deinen Gürtel schnallen. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (23. Februar 2008 um 09:08)

  • Zitat

    Original von XXL
    Stimmt.
    Wollt ihn nur drauf hinweisen das das "zivile" Tragen bald nicht mehr erlaubt is.

    Wobei ich selbst da noch auf eine rechtsverbindliche Aussage warte was denn jetzt GENAU verboten ist... denn im Gesetz steht "Einhandmesser oder Messer mit feststehender Klinge über 12 cm Länge" - aber das kann man auf 2 Arten auslegen :new16:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • oh, was wollen die mir noch alles als mündiger Bürger verbieten? Naja :evil::cry:

    Ist denn wenigstens noch ein Schweizer Taschenmesser a la Victorinox o. Wenger erlaubt? Ist ja nicht wirklich ein Einhandmesser (links halten, mit Daumen und Zeigefinger der rechten Hand öffnen).

    Danke für die Info

    SchwedenSebi

    Luftgehwehr: Diana 100 :F:
    SSW: Röhm Vector CP1

    Geschmacksache sagte der Affe, und biss in die Seife.

  • Zitat

    Original von SchwedenSebi
    oh, was wollen die mir noch alles als mündiger Bürger verbieten? Naja :evil::cry:

    Ist denn wenigstens noch ein Schweizer Taschenmesser a la Victorinox o. Wenger erlaubt? Ist ja nicht wirklich ein Einhandmesser (links halten, mit Daumen und Zeigefinger der rechten Hand öffnen).

    Danke für die Info

    SchwedenSebi

    Nein, Taschenmesser sind Werkzeug, ergo fallen sie nicht unter das Waffengesetz.

  • Dann wär also das führen (in der Hosentasche tragen) des Rescue Tools erlaubt, auch wenn man nicht die beschriebenen Ausnahmefälle (Beruf, Hobby, usw.) erfüllt?! Hab i des jetz richtig verstanden??

    Danke
    Sebi

    Luftgehwehr: Diana 100 :F:
    SSW: Röhm Vector CP1

    Geschmacksache sagte der Affe, und biss in die Seife.

    Einmal editiert, zuletzt von SchwedenSebi (24. Februar 2008 um 22:22)