Hallo.
Auf meiner grünen WBK habe ich u.a. eine Norinco ex .45 ACP im neuen Kaliber 4mmM20 schon vor 4 Jahren eingetragen. Vorn auf der WBK steht: unbegrenzt gültig. Warum sollte das jetzt nicht mehr gelten?
Ich bin schon der Ansicht, dass man die eingetragenen 4mmM20 Waffen nicht nachträglich "enteignen" oder nachträglich verschärfte Voraussetzungen für den Besitz fordern kann. Dann hätte man ja auch logischerweise die Luftgewehre ohne "F", die vor 1969 hergestellt wurden, nicht legalisieren dürfen.
Gruß.
sundog