Aha, also kann ich mein Victorinox Picknicker Taschenwerkzeug mit Feststellklinge (ohne Einhandbedienung) weiterhin "führen".
Ich kann es auch nicht beim besten Willen mit einer Hand öffnen.
LG
Teri
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Aha, also kann ich mein Victorinox Picknicker Taschenwerkzeug mit Feststellklinge (ohne Einhandbedienung) weiterhin "führen".
Ich kann es auch nicht beim besten Willen mit einer Hand öffnen.
LG
Teri
Achso dann ist soweit jedes Taschenmesser erlaubt falls dies nicht durch einen knopf z.b die KLinge öffnet un somit zum einhandmesser wird.
Knopf oÄ. muss meiner Meinung nicht mal zwnigend vorhanden sein. Nach dem genauen Text im Gesetz reicht die "Möglichkeit" der Einhandöffnung schon aus.
Das lese ich zumindest aus der Formulierung "einhändig verstellbar" heraus.
Gruß K.
Zu den traurigen Absurditäten diees Gestzes gehört auch:
Wer z.B. einen Raub begehen will, kann auch ein zweihändig zu bedienendes Messer vorab in Ruhe entfalten.
Naja, zum Glück hab ich ja neben dem Wave noch ein Super Tool hier rumliegen und beide passen in den Holster.
Damit kann zumindest ich sagen: I don´t give a uck...
CU
TPO
ZitatOriginal von Sologun
Wäre nicht "überflüssig" denn "Zweihandmesser" bleiben ja auch über 12 cm erlaubt.
Auch feststehende Messer die sich nur zweihändig bedienen lassen? So wie dieses hier? http://www.swords-and-more.com/shop/catalog/p…products_id/876
Dieses neue "Gesetz" ist wirklich der letzte geistige Sondermüll.
Da bekommt man ja Kopfschmerzen.
LG
Teri
ZitatOriginal von TPO
Naja, zum Glück hab ich ja neben dem Wave noch ein Super Tool hier rumliegen und beide passen in den Holster.
Ich hab eins das ist noch viel viel gefährlicher... Damit kann man sogar eine Atombombe bauen... und es dürfte für die nächsten 10-15 Jahre noch legal führbar sein.
Edit: Obwohl... mit einer Hand verstellbar ist auch das. Ohoh
Na da kann ich ja auch von Glück reden das ich auch noch ein altes Leatherman PST hier rumliegen habe :)).
MfG lukrab
Naja, solange nicht ALLES verboten wird, was länger als 12cm ist u. sich einhändig bedienen läßt, müssen wir wenigstens nicht im Sitzen pinkeln
Ich schreibe diesen Blödsinn, um mich vom eigentl. Thema abzulenken - da wird mir nur schlecht.
Bei genauerer Betrachtung dieser aggressiven Intelligenz-Verweigerung ist es schon fast Nebensache, ob man Messer mag oder nicht
mfg
Sascha
ZitatOriginal von Fisher´s Sam
Ich schreibe diesen Blödsinn, um mich vom eigentl. Thema abzulenken - da wird mir nur schlecht.
Geht glaube ich den meisten hier so. Inzwischen ist kein Kind mehr in den Brunnen gefallen, das entwickelt sich langsam zum ganzen Kindergarten.
Was außer Galgenhumor bleibt einem da noch? Zumindest solange bis der dann nach bester DDR-Manier auch noch verboten wird.
also im Messerthread des WuH Forums ...
Info der Fa. Böcker - Treffen mit Innensenator
gibts einen interessanten Schriftverkehr der Fa. Böcker. Nach Lektüre der Aussagen des Innensenators und der Interpretationsversuche dieses heißgestrickten Gesetztes dreht sich einem schon einiges.
Gruß
Thorsten
Ich führe schon seit Jahren ein harmloses Einhandmesser wurde bis jetzt noch nie kontrolliert, aber man weiß ja nie.
Wenn mich doch ein Beamte kontrolliert, gerate ich dann zwangsläufig in Erklärungsnot.
Einen wirklich guten Grund zum Führen habe ich nicht. Ab und zu Pizza schneiden, Briefe und Pakete öffnen, Kartons zerschneiden, Vesper etc.
Ob das wirklich ausreicht, weiß ich nicht.
"legal reason" oder nicht, soll jetzt der Beamte vor Ort entscheiden und genau das macht mir Sorgen .
Ich bin ein gesetzestreuer Bürger, nicht vorbestraft o.ä.
Sehe mich dann schon vor dem Richter stehen, der zu mir sagt "Ja, hätte Ihnen ein Schweizer Taschenmesser oder ein feststehendes Messer nicht gereicht?".
Muss dann wohl eine gescheite Rechtsschutzversicherung abschließen
Gruß
basay
ZitatOriginal von jnievele
Auch feststehende Messer die sich nur zweihändig bedienen lassen? So wie dieses hier? http://www.swords-and-more.com/shop/catalog/p…products_id/876
Ich hoffe doch mal. Das habe ich nämlich auch und nutze es zum Fechten. Der Einzige der bisher Probleme gemacht hat war ein Busfahrer, nichtmal Polizisten bei Bundesligaspielen waren weiter dran interessiert ("Ist das scharf?" -"Nein" - "Wollt ihr zum Betze?" - "Nein" - "OK")
Ich hoffe mal das kann so bleiben. Es hat ja keine Klinge sondern nur ein Stück Flachstahl und es fällt nicht unters Waffengesetz laut Verwaltungsvorschrift zu diesem (Und hier wurde nichts geändert, habs überprüft).
Zitathttp://www.wildundhund.de/forum/viewtopi…3495&highlight=
"Es ist verbotenMesser mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Dies gilt nichtfür den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Das finde ich doch mal sehr interessant!
Der allgemein anerkannten Zweck lässt ja wieder eine schöne, große Lücke.
Multifunktionswerkzeuge, als mein liebes Leatherman, ist ja zudem dass es ein Messer ist auch Werkzeug. Das mitführen von Werkzeug sollte doch ein allgemein anerkannten Zweck sein, oder etwa nicht?
Ich werd mir das mal ausdrucken und ins Portmonee legen.
Zitat:
"Ausdrücklich wurde von Dr. Körting darauf hingewiesen, dass rechtschaffene und gesetzestreue Bürger, die ein Messer aus (Zitat) "legal reasons" mit sich führen, auch weiterhin nicht in den Focus der Polizei rücken werden" (Zitat Ende)
Heißt das jetzt, daß ich als "rechtschaffener und gesetzestreuer Bürger"
(nicht mal einen Punkt in Flens.) für die (noch ?) "legal reason" Selbstschutz in Notwehrlagen weiter ein Einhadmesser führen darf.
Ich werd ihm wohl mal schreiben müssen.
[quote]Original von basay
"legal reason" oder nicht, soll jetzt der Beamte vor Ort entscheiden und genau das macht mir Sorgen .
Voll Deiner Meinung!
Muss dann wohl eine gescheite Rechtsschutzversicherung abschließen
Relativ nutzlos. Bezahlt nicht bei Vorsatz!
Gruss pak9
ZitatOriginal von pak9
Muss dann wohl eine gescheite Rechtsschutzversicherung abschließenRelativ nutzlos. Bezahlt nicht bei Vorsatz!
In meinen Augen ist das ein "legal reason" und kein Vorsatz.
Warum soll das Führen eines Messers für Jäger, Bergsteiger, Wanderer usw. als anerkannten Zweck dienen und meine oben erwähnte Gründe nicht?
Habe aber auch schon öfters gehört, dass die Rechtsschutzversicherung meistens nutzlos ist.
Gruß
basay
ZitatOriginal von Sologun
"Ausdrücklich wurde von Dr. Körting darauf hingewiesen, dass rechtschaffene und gesetzestreue Bürger, die ein Messer aus (Zitat) "legal reasons" mit sich führen, auch weiterhin nicht in den Focus der Polizei rücken werden" (Zitat Ende)Heißt das jetzt, daß ich als "rechtschaffener und gesetzestreuer Bürger"
(nicht mal einen Punkt in Flens.) für die (noch ?) "legal reason" Selbstschutz in Notwehrlagen weiter ein Einhadmesser führen darf.Ich werd ihm wohl mal schreiben müssen.
Viel Spaß!
Das, was Körting bei der Anhörung am 13.Februar erwähnte, wurde offenbar nicht ins Gesetz übernommen.
Sicherlich wird man als anständiger, erwachsener Bürger wohl seltener bis gar nicht kontrolliert werden - ein "krasses Gängsta-Kid" schon eher.
WENN Du denn aber kontrolliert werden solltest, hilft Dir Körtings "good will" mit der "legal reason" auch nicht weiter (zumal SV in der Diskussion nicht als "legal reason" angeführt wurde).
Heute habe ich mal wieder gesehen, wie gefährlich unauffällige Folder wie mein Subcom sein können: Wirft meine Mom doch wirklich die Hose mit dem noch angeclipsten Minimesser in die Waschmaschine ...!
Als gesetztestreuer Bürger habe ich gleich ein Subcom Fixed mit kleinem Tek-Lok bei riversandrocks bestellt. Die Firma dankt. Mal sehen, wie ich das am besten führen kann. Gibts da auch ein Clip sozusagen als "Innenholster"? Wenn es eine Art Knöchelholster gäbe, wäre das natürlich super, finde ich aber persönlich etwas oversized...
Ja, so ist es eben: wer sich als gesetzestreuer Bürger wehren will, wird in weiten Teilen der Gesellschaft verachtet, unterstützt durch die Politik. Der Rest schert sich nicht darum und die halten auch keine Gesetze auf.
Mir persönlich bedeutet es übrigends garnichts, dass ich bereits eine Vorstrafe (Jugendrecht) habe, da ich erst durch diese Unverhältnismäßigkeit und Demütigung meine oppositionelle Denkweise entwickelt habe. Viele sprechen hier von ihrer "weißen Weste". Das bedeutet nichts. Wenn meine Vergangenheit mich etwas gelehrt hat, dann, dass man in diesem Staat (von dem ich vorher sehr überzeugt war) sehr schnell zum Verbrecher werden kann...
Damals wurde ich zwar vorschriftsmäßig in Handschellen auf den Autorücksitz verfrachtet, aber nicht einmal nach dem eingesteckten Pfefferspray durchsucht. "Normale" Leute mit einigermaßen seriösem Aussehen (wie ich ) haben da anscheinend Vorteile, allerdings weiß ich nicht, wie das in Zukunft aussehen wird - die Idee mit der "Zusatzeinnahmequelle" für die Jungs in Grün bringt mich zum zweifeln.
MfG, Mike.