hochzeit

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.464 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2008 um 22:40) ist von Konti.

  • hallo
    meine eltern haben in 2 monaten ihren 20ten hochzeittag sind also 20 jahre verheiratet und wollen groß feiern und haben unseren nachbarn schon bescheid gesgat das es lauter wird..nun möchte ich ein paar efekte für sie hoch schießen.nun hab ich 2 fragen

    1.Darf ich das mitten im jahr?
    2.muss ich meinen nachbarn darüber informieren da die ja iwssen das es lauter wird?

  • ... solange das auf umfriedetem Besitztum geschieht, die Effekte das Grundstück nicht verlassen und der Inhaber des Hausrechts einverstanden ist, ja.
    Edit: Den Nachbarn auf jeden Fall informieren (sollte man vor einer großen Fete eh machen) , ich vergaß noch die gesetzlichen Ruhezeiten zu erwähnen. Soweit ich weiß, darf von 13-15 Uhr und 20-08:00 Uhr kein unnötiger Lärm gemacht werden. Bei großen Feiern, die sich auch draußen abspielen, beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, sonst kann es Ärger geben.

  • Zitat

    Original von ulli s
    ... solange [...] die Effekte das Grundstück nicht verlassen

    Geht es nicht sogar darum, dass die Effekte das Grundstück nicht verlassen können? Das wäre mE ein nicht zu unterschätzender Unterschied...

  • Die dürfen es nicht verlassen können....

    Aber ich meine, man muss sich vorher sogar noch vom Ordnungsamt eine Genehmigung abholen, dass da nicht auf einmal ein Helikopter einen Rettungseinsatz machen will oder sowas :confused2:

    jaja, so ist das...

  • nein du musst nichts beantragen! man darf das ganze jahr signalsteren hochschießen!
    es fällt unter das waffensetsezt im gegensatz zu böllern oder feuerwerk das fällt unter das Sprengmittelgesetzt!

  • Na ja, ich meine 6mm und LK ist nicht laut ... Aber du brauchst auch keine Genehmigung, damit zu schießen, sondern in den Ruhezeiten Lärm zu machen. Die brauchst Du aber auch, wenn Du auf Deiner Terasse eine Tanzparty veranstaltest. Hat nichts mit der SSW im Besonderen zu tun.
    Wo kein Kläger, ist kein Richter, Du kennst Deine Nachbarn besser als ich - hier wären die Nachbarn eh alle dabei :)

  • Zitat

    Original von Jogi
    Aber ich meine, man muss sich vorher sogar noch vom Ordnungsamt eine Genehmigung abholen, dass da nicht auf einmal ein Helikopter einen Rettungseinsatz machen will oder sowas :confused2:


    Ich meine, man darf es laut Gesetz und solange man keine roten Signalsterne sondern wirklich Feuerwerk hochschießt paßt das alles.

    remove

  • Die darfst du auf Privatgrundstück und mit Erlaubnis des entsprechenden Eigners ganzjährig abfeuern, solange sichergestellt ist, dass die Munition das Grundstück nicht verlassen kann. Außerdem musst du natürlich die geltenden Ruhezeiten beachten. :direx:

  • Hallo,
    erstmal, wohnst Du auf dem Land oder ein einer Stadt?
    Sicherheitshalber würde ich an deiner Stelle, von du nicht gerade in der Pampa wohnst, unsere Freunde und Helfer fragen.

    Gruß Ortwin

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Zitat

    Original von Cardhunter
    Das ist kla das ich nit mitten in der nacht das machen darf oder halt mittags um 12-15 uhr..

    Da ist doch wieder Mittagsruhe.
    Aber mit Genehmigung bist Du auf der sicheren Seite.

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Wenn du es zu den Uhrzeiten machst, wo es gesetzlich erlaubt ist, ist das eher überflüssig, da es keinem Einverständnis seitens deiner Nachbarn bedarf. Es wäre aber trotz allem eventuell hilfreich, wenn du deine Nachbarn vorher über das, was da auf sie zukommt, informierst, damit es nicht zu Missverständnissen kommt und die Polizei gerufen wird.
    Solltest du die Aktion zu einem Zeitpunkt planen, der in der gesetzlichen Ruhezeit liegt, solltest du eine Sondergenehmigung beantragen, und wenn du die kriegst, die Nachbarn ebenfalls informieren, mit Hinweis auf das Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.