ZitatOriginal von gun_shooter
Hallo,
laut WaffG braucht ihr auch eine Erlaubnis zum Erwerb !!! Und warum ??
Weil es sich nur auf Waffen über 7,5 Joule versteht.Waffen unter 7,5 Joule können ohne jegliche Erlaubnis verändert werden, solange die Energie nicht erhöht wird !
Sie unterliegen auch keinem Beschuss, wie manche glauben, oder habt ihr ein Beschusszeichen auf euren Waffen (siehe WaffG). Das F-Zeichen ist kein Beschusszeichen, es sagt nur aus, das die Energie unter 7,5 Joule liegt.
Gruß
Thomas
selbstverständlich werden auch -Waffen im WaffG-Behandelt. Sie sind rechtlich Schusswaffen, wenn auch sogenannte "freie". Man braucht zwar keine Erlaubnis zum Erwerb, aber eine Legitimation anhand der Alterbeschränkung.
-Waffen dürfen nur durch berechtigte Fachleute (Büchsenmacher) in ihren wesentlichen Bauteilen bearbeitet und verändert werden. Das Laufkürzen gehört definitiv dazu, auch wenn sich dadurch an der Energie nichts wesentliches ändert. §7 WaffG unterscheidet nicht zwischen erlaubnispflichtigen und freien Waffen!
gunimo