Warum keine Lampen auf Airsofts?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.052 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Januar 2008 um 10:22) ist von sunix.

  • Hallo,
    Weiß jemand warum man keine Lampen auf die Waffen montieren darf?
    Hab mit meinen Leuten schon drüber diskutiert, aber wir sind um keinen Deut schlauer geworden... ???

  • Zitat

    Original von Wehrwolf-20
    Hallo,
    Weiß jemand warum man keine Lampen auf die Waffen montieren darf?

    Weil man damit den Wilderern das Leben schwer machen wollte.
    (die meisten angestrahlten Wildtiere bleiben wie angewurzelt stehen;
    für den Wilderer ergibt sich dann ein leichteres Anvisieren)

    Und diese Regelung hat man stumpf für alle Schusswaffen übernommen -
    ganz gleich ob jagdlich verwendbar oder eben "nur" als Freizeitwaffe (z.B. Luftpistole, Softair).

    Fördermitglied des VDB.

  • Aber das ist doch ehrlich gesagt mehr als schwachsinnig...
    :crazy2:
    Gilt dieses Gesetz eigentlich überall (also auch auf dem eigenen Grundstück)?
    Man hätte das doch für Jagdwaffen anders regeln können oder nicht?
    Das ist genauso wie mit den Laserpointern!

  • Zitat

    Original von Wehrwolf-20

    Man hätte das doch für Jagdwaffen anders regeln können oder nicht?

    Hätte man ja machen können, hat man aber nicht. Warum auch immer. :new16:

    Und ja, dieses Gesetz gilt auch auf dem eigenen Grundstück.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Zitat

    Original von Wehrwolf-20
    Gilt dieses Gesetz eigentlich überall (also auch auf dem eigenen Grundstück)?
    Man hätte das doch für Jagdwaffen anders regeln können oder nicht?
    Das ist genauso wie mit den Laserpointern!

    Das Gesetz sagt NICHT aus das man keine Lampen oder Laser an Waffen montieren darf (egal wo). Das Gesetz sagt aus das Du keine Lampen oder Laser mit Montagevorrichtung BESITZEN darfst - egal wo.

    Und was Du nicht besitzen darfst, kannst Du auch nicht montieren...

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele

    Das Gesetz sagt NICHT aus das man keine Lampen oder Laser an Waffen montieren darf (egal wo). Das Gesetz sagt aus das Du keine Lampen oder Laser mit Montagevorrichtung BESITZEN darfst - egal wo.

    Und was Du nicht besitzen darfst, kannst Du auch nicht montieren...

    aber diese walther tactical taschenlampen passen doch alle auf die ganz normalen zf montagen?! die werden doch auch frei verkauft. aber den laser darf ich nicht besitzen? (gut, für die taschenlampe gibt es universellere anwendungen als für den laser)


    wieder mal etwas uneindeutiges.

  • Zitat

    Original von hmpf

    Hätte man ja machen können, hat man aber nicht. Warum auch immer. :new16:

    Ja hätte man, nur Wilderer Intresiert es nicht ob jagdwaffe oder nicht zur not nehmen die auch nen Revolver

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

  • Zitat

    Original von Dingenskirchen
    aber diese walther tactical taschenlampen passen doch alle auf die ganz normalen zf montagen?! die werden doch auch frei verkauft. aber den laser darf ich nicht besitzen? (gut, für die taschenlampe gibt es universellere anwendungen als für den laser)

    Die Taschenlampen passen vielleicht in irgendeine Montage (nicht das ich das je probiert hätte), aber sobald Du sie tatsächlich darin befestigst hast Du mindestens eine hohe Geldstrafe in der Hand.

    Laser darfst Du auch problemlos besitzen - Lasermodule kriegt man z.B. bei Conrad. Man darf sie halt nur nicht irgendwie modifizieren so daß sie an eine Waffe montiert werden können.

    Lampen und Klebeband sind ja auch legal. Erst wenn man Lampe, Klebeband und Waffe kombiniert werden Lampe und Klebeband illegal.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von AfH86
    Ja hätte man, nur Wilderer Intresiert es nicht ob jagdwaffe oder nicht zur not nehmen die auch nen Revolver

    Wilderer interessiert auch das Lampenverbot nicht. Aber wen interessiert schon ob Gesetze SINN machen?

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Hast du auch wieder recht :confused2:

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

  • Man kann es ja auch so sagen - Wilderer interessiert das Gesetz per se nicht, daher ist es nicht für sie gemacht. Jäger haben ein eigenes Jagdgesetz, da ist das mit den Lampen m.W. auch noch mal drin.

    Also betrifft das Gesetz nur Legalwaffenbesitzer, Sportschützen, Sammler und Besitzer freier Waffen. Und keine dieser Gruppen konnte bisher nachweisen,, daß Lampen an der Waffe für sie ZWINGEND notwendig sind.

    Da gelten dann die Grundsätze der Bürokratie "Waffen sind pöhse!" und "mehr Verbote bedeuten mehr Verwaltung und mehr Verwaltung ist gut". Warum etwas erlauben, wenn man es lukrativ verbieten kann?!?

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Elchinator (23. Januar 2008 um 22:53)

  • Zitat

    Original von Elchinator
    Da gelten dann die Grundsätze der Bürokratie "Waffen sind pöhse!" und "mehr Verbote bedeuten mehr Verwaltung und mehr Verwaltung ist gut". Warum etwas erlauben, wenn man es lukrativ verbieten kann?!?

    Weil man es auch noch lukrativer besteuern könnte? :nuts:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • der versuch, deutsche gesetzgebung zu verstehen könnte mit der spontanen explosion des kopfes ob der philosophischen frage "warum?" enden.

    anders kann ich nicht beschreiben was ich mir bei diesem hirnfick denke. :new16:

  • Um den Gedanken nach Österreich fortzuspielen....Warum sind bei uns Schalldämfer verboten. Ok brauchen tun wir Sportschützden die Dingen nicht aber dass sie verboten sind versteh ich einfach nicht.

    lg

  • Ohne hier jemanden auf die Füße treten zu wollen, aber die Frage über Schalldämpfer gehört hier nun wirklich nicht hin und trägt nicht zu der anfangs gestellten Frage bei.
    ________________________________________________

    Hier will ich mal genauer ins Detail gehen, damit man versteht, warum Lampen auch an AS-Waffen gem. Waffengesetz verboten sind.
    Vieles wurde bereits richtigerweise geschrieben und erläutert, so dass ich es hier mal gesammelt veranschaulichen kann.

    Wie bereits schon erwähnt liegt der Ursprung dieser Vorschrift darin, dass man hier in damaliger Zeit den Wilderern das Leben schwer machen wollte und damit hat man Lampen- und Lichtpunktmontagen generell verboten.

    Zu Grunde liegt hier juristisch in erster Linie in Bezug auf AS-Waffen, dass sie gem. Anl. 1 Absch. 1 UA 1.1 WaffG Schusswaffen i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind.

    Zitat

    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    AS-Waffen sind Schusswaffen i.S. des WaffG und fallen damit unter dieses Gesetzt und daher trifft somit auch das Verbot gem. Anl. 2 Absch. 1 Ziffer 1.2.4.1 WaffG zu. Danach ist der Umgang mit Gegenständen verboten, die für Schusswaffen bestimmte

    Zitat

    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren) [...]

    Wohlgemerkrt, der Umgang mit ihnen ist verboten und somit auch der Besitz. Selbst wenn es auf eine AS-Waffe erlaubt wäre, darf man solche im Gesetz definierten Gegenstände nicht mal besitzen!

    Hier kommt natürlich die berechtigte Frage, ob dann bereits der Besitz einer Lampe und eines Mountrings verboten ist, da beides zweckentfremdet natürlich so genutzt werden kann, dass es als Lichmontage fungiert.
    Dies ist rechtlich differenziert zu betrachten, da eine Lampe als solches ja nur Licht bringt und der Mountring zur Befestigung von Gegenständen dient. In beiden Fällen kann rechtlich keine Annahme begründet werden, das sie rein zu dem Zwecke einer Lichtmontage für Waffen dienlich sind.
    Versucht man aber beider zusammen zu kombinieren, sprich man wird dabei erwischt, das man eine Lampe in einen Mountring befestigt aht, dann steht ein begründeter Verdacht nahe, dass man hier den Zweck einer solchen Vorrichtung klar erkennen kann. Damit ist der Tatbestand gem. Anl. 2 Absch. 1 Ziffer 1.2.4.1 WaffG erfüllt und somit auch strafbar!

    Es gab mal Bestrebungen sog. Lampensets in Deutschland zu verkaufen, die einen Mountring und eine Lampe beinhalteten. Man stellte einen Antrag an das BKA, um festzustellen, ob hier ein VErstoß gegen das WaffG vorliegt. In diesem Falle hat das BKA ganz klar festgestellt, dass der von mir o.g. Tatbestand hier zutrifft und daher ein Verstoß gegen das WaffG bejaht wird. Link hierzu!

    Die Frage aber, was mit Lapenmontagen ist, die nicht mehr funktionieren?! Nun, das kommt ganz auf den Grad der Disfunktion an. Einfach nur die Birne rausdrehen oder Batterien rausnehmen reicht nicht, da der Tatbestand gem. o.a. WaffG dennoch erfüllt ist. Denn der Gegestand lässt sich zu der für ihn bestimmten Funktion, ohne Weiteres wieder herstellen und damit bleibt es ein verbotener Gegenstand, bei dem der Umgang damit verboten ist.

    Ist die Disfunktion aber so gravierend, so dass die Funktion nicht wieder hergestellt werden kann, dann kann man rechtlich auch nicht mehr den Tatbestand, der für den Gegenstand bestimmte Funktion andichten. Kurz um, eine Lampe, die in ihrer Funktion nicht mehr als solche eingesetzt werden kann, ist keine Lampe! Demnach dann auch kein verbotener Gegenstand mehr.

    Daher gilt, wenn man eine Lichtmontage hat, deren Funktion nicht mehr hergestellt werden kann (z.B. Kabelverbindungen rausgerissen und Batteriefach komplett mit Kunstharz ausgegossen etc.), dann erfüllt sie auch nicht mehr den Tatbestand gem. Anl. 2 Absch. 1 Ziffer 1.2.4.1 WaffG und ist somit als Attrappe einzustufen und kann daher nicht illegal sein.

    Problem ist aber, dass solche Attrappen nicht hergestellt werden! Es gibt Licht- und Lasermontagen (auch als Repliken) nur mit entsprechender Funktion. Daher kann man dann auch kein solches Produkt im Ausland erwerben und erst hier in Deutschland außer Funktion stellen, da es bei der Einfuhr noch ein verbotener Gegenstand ist. D.h. man muss bereits vor Einfuhr dafür Sorge tragen, dass die Disfunktion bereits hergestellt ist.

    Hier stellt sich dann die Frage, ob es sich dann überhaupt lohnt, soviel Geld für einen kaputten Gegenstand auszugeben? Wer allerdings aus Re-enactmentzwecken darauf nicht verzichten möchte, wird auch hier zu solchen Mitteln greifen, damit die Optik für einen passt, auch wenns teurer Spaß ist. ;)

    Unbesonnenheit ist das Charakteristikum der Jugend,
    Besonnenheit das des Alters und
    Vorsicht ist der bessere Teil der Tapferkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von ASTC Shadow (24. Januar 2008 um 09:13)

  • Die Diskussion haben wir jetzt wie oft pro Jahr?

    Man könnte auch einfach mal aufs Lesen des WaffG und die entsprechende Stellungnahme das BKA verweisen (zur letzten Seite und dem letzten Absatz scrollen):

    http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf

    Mehr schreibe ich zu dem ausgenudeltzen Thema nicht (die Frage nach dem "Warum" ist in diesem und zahllosen anderen Threads schon mehrfach und völlig ausreichend beantwortet).

    @ ASTC: Nette Darstellung, bereite Dich darauf vor, dass Du das (mit Anpassung an leicht unterschiedliche Kontexte) immer wieder zum Besten geben darfst :D.