SSW mit Taschenlampe!

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 3.223 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Januar 2008 um 20:53) ist von germi.

  • Wieso sagen mir dann 2 leute das selbe? Darunter ein Polizei Beamter....
    Dann müssen die mich wohl verarschen, vielleicht haben sie sich ja abgesprochen...
    ja ne is klar :evil:

    SSW: Walther P88 Brüniert :n1:

  • Zitat

    Original von Papa Toto
    Wieso sagen mir dann 2 leute das selbe? Darunter ein Polizei Beamter....
    Dann müssen die mich wohl verarschen, vielleicht haben sie sich ja abgesprochen...
    ja ne is klar :evil:

    ich wette mit dir, dass ein hoher prozentsatz der polizeibeamten, dass waffengesetz nich auswendig kennen und sich schon mehrmals geirrt haben. über solche "unwissenheiten" der polizei wurde hier schon oft berichtet. das heisst nicht, dass die poliezi kein plan hat, aber das sind auch nur menschen und kennen nicht alle gesetze auswending, vorallem nicht wie sie genau geschrieben sind.

  • Zitat

    Original von Papa Toto
    Wieso sagen mir dann 2 leute das selbe? Darunter ein Polizei Beamter....
    Dann müssen die mich wohl verarschen, vielleicht haben sie sich ja abgesprochen...
    ja ne is klar :evil:

    Die Taschenlampe in Kombi mit der Montage stellen an sich schon einen verbotenen Gegenstand dar. Hat schon andere Leute erwischt, wie z.B. Graf Lambsdorf mit dem antiken Stockdegen aus dem 18. Jahrhundert (verbotener Gegenstand da Waffe als Gegenstand des alltäglichen Lebens getarnt).

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Verboten sind:

    für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die beim Benutzen der Waffe das Ziel beleuchten (Zielscheinwerfer, montierte Taschenlampen, usw.) bzw. markieren (Laser für Schusswaffen aber z.B. auch an Waffen montierte Laserpointer),
    Achtung: Dazu gehören auch die Vorrichtungen (Lampen und Laser), die in den Zubehörsets zu Softair-Waffen (Spielzeugwaffen zum Verschießen von Plastkugeln) enthalten sind, auch wenn diese Waffen selbst von den Bestimmungen des WaffG befreit sind!

    Das ist auf der Homepage der Polizei Sachsen zu lesen.

    Gruß.

    sundog

  • Ich würde kein Risiko gehen in dem ich mir eine Taschenlampe auf die Waffe baue.
    Wie oben gesagt die Polizisten wissen auch nicht alles.

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.

    Meine Waffen:
    Walther 300 XT Alutec, Diana 23

  • Man ganz kurz ne Verständnisfrage.
    Was Papa Toto vorhat ist nicht erlaubt, klar. Aber ich frag mich grade was, auch wenn es nicht direkt mit der Frage zu tun hat.

    Verboten ist doch die Montage zusammen mit der Lampe. (Also Frontgriff mit Leuchte, oder eine Lampe an der eine Weavermontage geschraubt wurde).

    Also im Prinzip was der Threatstarter vorhat. Soweit klar, und verboten.

    Aber gilt das Lampenverbot nicht nur für Schusswaffen (Projektil durch Lauf usw..)?
    Wenn ja, dürfte man dann nicht theoretsich eine Lampe mit Tesa an einer SSW oder einer Armbrust befestigen?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Armbrüste sind den Schußwaffen gleich gestellt oder nicht ???
    Dan müsste das auch für Armbrüste gelten oder versteh ich das nicht.

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.

    Meine Waffen:
    Walther 300 XT Alutec, Diana 23

  • Moin! ..Ja, die Polizei weiß leider auch nicht alles......oder ein Glück! :))
    Ich denke dein Bekannter Polizist hat eher gemeint: wo kein Kläger - da kein Richter!
    Aber ganz klar: Laser und Lampen an Waffen sind bei uns nur für Behörden zugelassen! :new16:

    Egal ob du damit rumläufst oder das Ding daheim an die Wand hängst...

  • Hm, sind SSW den Schusswaffen in dieser Beziehung nicht gleichtgestellt?
    Dachte ich zumindest bis jetzt immer.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von XXL
    Man ganz kurz ne Verständnisfrage.
    Was Papa Toto vorhat ist nicht erlaubt, klar. Aber ich frag mich grade was, auch wenn es nicht direkt mit der Frage zu tun hat.

    Verboten ist doch die Montage zusammen mit der Lampe. (Also Frontgriff mit Leuchte, oder eine Lampe an der eine Weavermontage geschraubt wurde).

    Also im Prinzip was der Threatstarter vorhat. Soweit klar, und verboten.

    Aber gilt das Lampenverbot nicht nur für Schusswaffen (Projektil durch Lauf usw..)?
    Wenn ja, dürfte man dann nicht theoretsich eine Lampe mit Tesa an einer SSW oder einer Armbrust befestigen?

    das gibts kein unterschied. die ssw ist auch eine "schusswaffe". es ist doch egal wie sie montiert werden, also ob weaver oder tesa, das ziel wird trotzdem beleuchtet.

  • Zitat

    Original von XXL
    Aber gilt das Lampenverbot nicht nur für Schusswaffen?

    SSW sind Schusswaffen, oder ihnen gleichgestellt:


    Zitat


    Waffen (WaffG §1) sind

    Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
    tragbare Gegenstände,
    die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz (Anlage 2) genannt sind.


    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Schön, dass du solche Selbstanzeigen hier im Internet verbreitest. Leichter kannst du es den Behörden kaum machen (es sei denn, dass du unmittelbar zur Polizei gehst).

    :umleitung:

    Gruß... Uli

    P.S. Kennst du den Ändern-Button? Ich würde ihn an deiner Stelle mal ganz schnell ausprobieren.

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

    Einmal editiert, zuletzt von marathon (8. Januar 2008 um 17:44)

  • Zitat

    Original von XXL
    Aber gilt das Lampenverbot nicht nur für Schusswaffen (Projektil durch Lauf usw..)?
    Wenn ja, dürfte man dann nicht theoretsich eine Lampe mit Tesa an einer SSW oder einer Armbrust befestigen?

    Nein, da gibts keine Ausnahme. Alleine schon die Lampe selber mit der Montage zusammengebracht ist illegal. Auch ohne Waffe. Es sei denn die Lampe ist dauerhaft unbrauchbar, z.B. das Batteriefach mit Epoxy befüllt, sozusagen Deko.

    Und auch eine SSW ist eine Feuerwaffe im Sinne des Gesetzes, denn die verschießt Kartuschenmunition, und das ist in einem anderen Absatz erwähnt.

    Uli:

    Jedes Teil für sich ist kein Problem, den Ring um die Lampe an die Waffe zu befestigen kannst du ja auch benutzen um ein ZF auf einem Gewehr zu befestigen. Also daher auch kein verbotener Gegenstand, und wenn es verboten wäre eine Taschenlampe zu besitzen würden wir schon alle im Knast sitzen. Jedes Teil für sich kein Problem, aber in Kombination miteinander ein verbotener Gegenstand. Deswegen sind die reinen Lampenmontagen auch hier nicht erhältlich, sozusagen wo die Lampe schon die passende Montage hat, z.B. diesen Spezialhandschutz mit Lampenhalterung für die MP5 (für den AS-Bereich interessant, aber bei uns halt nicht erwerbbar und illegal dazu).

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von hoebler
    ...Oh! Heißes Thema!! :evil:


    Oh ja sehr heißes Thema.
    Ich wusste nicht wirklich ob SSW Schußwaffen gleich gestellt sind deswegen ich das nicht geschrieben.

    Ich würde es lieber lassen mit der Taschenlampe sonst wird wahrscheinlich das Waffg verschärft.

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.

    Meine Waffen:
    Walther 300 XT Alutec, Diana 23