Hat sich erledigt, werde mir was anderes überlegen^^
LG Papa Toto
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Hat sich erledigt, werde mir was anderes überlegen^^
LG Papa Toto
Tja, dann begehst du eine Straftat.
Alles was das Ziel beleuchtet oder markiert ist nicht erlaubt, egal ob bei dir, bei mir oder bei Tante Inge zuhause.
Wieso sagen mir dann 2 leute das selbe? Darunter ein Polizei Beamter....
Dann müssen die mich wohl verarschen, vielleicht haben sie sich ja abgesprochen...
ja ne is klar
Zitatnur ich werde meine damit ausstatten und in die Vitrine hängen
das ist schon ein verstoss gegen das waffengesetz.
und nur info > die, die das verbieten, lesen hier auch mit.
Lies dir einfach mal die entsprechenden Punkte des WaffG durch, ich hab keine Lust dir bei so einer Antwort noch zu helfen
ZitatOriginal von Papa Toto
Wieso sagen mir dann 2 leute das selbe? Darunter ein Polizei Beamter....
Dann müssen die mich wohl verarschen, vielleicht haben sie sich ja abgesprochen...
ja ne is klar
ich wette mit dir, dass ein hoher prozentsatz der polizeibeamten, dass waffengesetz nich auswendig kennen und sich schon mehrmals geirrt haben. über solche "unwissenheiten" der polizei wurde hier schon oft berichtet. das heisst nicht, dass die poliezi kein plan hat, aber das sind auch nur menschen und kennen nicht alle gesetze auswending, vorallem nicht wie sie genau geschrieben sind.
ZitatOriginal von Papa Toto
Wieso sagen mir dann 2 leute das selbe? Darunter ein Polizei Beamter....
Dann müssen die mich wohl verarschen, vielleicht haben sie sich ja abgesprochen...
ja ne is klar
Die Taschenlampe in Kombi mit der Montage stellen an sich schon einen verbotenen Gegenstand dar. Hat schon andere Leute erwischt, wie z.B. Graf Lambsdorf mit dem antiken Stockdegen aus dem 18. Jahrhundert (verbotener Gegenstand da Waffe als Gegenstand des alltäglichen Lebens getarnt).
ZitatAlles anzeigenAnlage 2
(zu § 2 Abs. 2 bis 4)Waffenliste
Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:....
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
ZitatVerboten sind:
für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die beim Benutzen der Waffe das Ziel beleuchten (Zielscheinwerfer, montierte Taschenlampen, usw.) bzw. markieren (Laser für Schusswaffen aber z.B. auch an Waffen montierte Laserpointer),
Achtung: Dazu gehören auch die Vorrichtungen (Lampen und Laser), die in den Zubehörsets zu Softair-Waffen (Spielzeugwaffen zum Verschießen von Plastkugeln) enthalten sind, auch wenn diese Waffen selbst von den Bestimmungen des WaffG befreit sind!
Das ist auf der Homepage der Polizei Sachsen zu lesen.
Gruß.
sundog
Ich würde kein Risiko gehen in dem ich mir eine Taschenlampe auf die Waffe baue.
Wie oben gesagt die Polizisten wissen auch nicht alles.
Man ganz kurz ne Verständnisfrage.
Was Papa Toto vorhat ist nicht erlaubt, klar. Aber ich frag mich grade was, auch wenn es nicht direkt mit der Frage zu tun hat.
Verboten ist doch die Montage zusammen mit der Lampe. (Also Frontgriff mit Leuchte, oder eine Lampe an der eine Weavermontage geschraubt wurde).
Also im Prinzip was der Threatstarter vorhat. Soweit klar, und verboten.
Aber gilt das Lampenverbot nicht nur für Schusswaffen (Projektil durch Lauf usw..)?
Wenn ja, dürfte man dann nicht theoretsich eine Lampe mit Tesa an einer SSW oder einer Armbrust befestigen?
Armbrüste sind den Schußwaffen gleich gestellt oder nicht
Dan müsste das auch für Armbrüste gelten oder versteh ich das nicht.
Moin! ..Ja, die Polizei weiß leider auch nicht alles......oder ein Glück!
Ich denke dein Bekannter Polizist hat eher gemeint: wo kein Kläger - da kein Richter!
Aber ganz klar: Laser und Lampen an Waffen sind bei uns nur für Behörden zugelassen!
Egal ob du damit rumläufst oder das Ding daheim an die Wand hängst...
Hm, sind SSW den Schusswaffen in dieser Beziehung nicht gleichtgestellt?
Dachte ich zumindest bis jetzt immer.
Gruß K.
Mit dem Tesa könnte man die Lampe auch an Waffen befestigen. Also NoGo...
Ausserdem sind SSW´s als Waffen eingestuft. Sonst dürfte man sie führen ohne KWS.
...Oh! Heißes Thema!!
ZitatOriginal von XXL
Man ganz kurz ne Verständnisfrage.
Was Papa Toto vorhat ist nicht erlaubt, klar. Aber ich frag mich grade was, auch wenn es nicht direkt mit der Frage zu tun hat.Verboten ist doch die Montage zusammen mit der Lampe. (Also Frontgriff mit Leuchte, oder eine Lampe an der eine Weavermontage geschraubt wurde).
Also im Prinzip was der Threatstarter vorhat. Soweit klar, und verboten.
Aber gilt das Lampenverbot nicht nur für Schusswaffen (Projektil durch Lauf usw..)?
Wenn ja, dürfte man dann nicht theoretsich eine Lampe mit Tesa an einer SSW oder einer Armbrust befestigen?
das gibts kein unterschied. die ssw ist auch eine "schusswaffe". es ist doch egal wie sie montiert werden, also ob weaver oder tesa, das ziel wird trotzdem beleuchtet.
ZitatOriginal von XXL
Aber gilt das Lampenverbot nicht nur für Schusswaffen?
SSW sind Schusswaffen, oder ihnen gleichgestellt:
Zitat
Waffen (WaffG §1) sindSchusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
tragbare Gegenstände,
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz (Anlage 2) genannt sind.
Michael
Schön, dass du solche Selbstanzeigen hier im Internet verbreitest. Leichter kannst du es den Behörden kaum machen (es sei denn, dass du unmittelbar zur Polizei gehst).
Gruß... Uli
P.S. Kennst du den Ändern-Button? Ich würde ihn an deiner Stelle mal ganz schnell ausprobieren.
ZitatOriginal von XXL
Aber gilt das Lampenverbot nicht nur für Schusswaffen (Projektil durch Lauf usw..)?
Wenn ja, dürfte man dann nicht theoretsich eine Lampe mit Tesa an einer SSW oder einer Armbrust befestigen?
Nein, da gibts keine Ausnahme. Alleine schon die Lampe selber mit der Montage zusammengebracht ist illegal. Auch ohne Waffe. Es sei denn die Lampe ist dauerhaft unbrauchbar, z.B. das Batteriefach mit Epoxy befüllt, sozusagen Deko.
Und auch eine SSW ist eine Feuerwaffe im Sinne des Gesetzes, denn die verschießt Kartuschenmunition, und das ist in einem anderen Absatz erwähnt.
Uli:
Jedes Teil für sich ist kein Problem, den Ring um die Lampe an die Waffe zu befestigen kannst du ja auch benutzen um ein ZF auf einem Gewehr zu befestigen. Also daher auch kein verbotener Gegenstand, und wenn es verboten wäre eine Taschenlampe zu besitzen würden wir schon alle im Knast sitzen. Jedes Teil für sich kein Problem, aber in Kombination miteinander ein verbotener Gegenstand. Deswegen sind die reinen Lampenmontagen auch hier nicht erhältlich, sozusagen wo die Lampe schon die passende Montage hat, z.B. diesen Spezialhandschutz mit Lampenhalterung für die MP5 (für den AS-Bereich interessant, aber bei uns halt nicht erwerbbar und illegal dazu).
ZitatOriginal von hoebler
...Oh! Heißes Thema!!
Oh ja sehr heißes Thema.
Ich wusste nicht wirklich ob SSW Schußwaffen gleich gestellt sind deswegen ich das nicht geschrieben.
Ich würde es lieber lassen mit der Taschenlampe sonst wird wahrscheinlich das Waffg verschärft.