Kleiner Waffenschein bekomm ich ihn?

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 7.666 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. März 2008 um 08:24) ist von Der Entenmann.

  • Zitat

    Original von Tyrnaud
    Den kleinen Waffenschein sollte beantragen,wer eine SSW zu "Selbstschutz-zweckken" führen möchte!

    Mensch, ihr vergesst immer die Schiffe!

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Also das mit dem KWS habe ich auch noch nie gehört, das man da besuch bekommen kann. :crazy2:

    Wäre mir auch ganz neu, denn auch ohne KWS darf ich die daheim haben.

    Nur bei einem WBK Antrag hebelt man mehr oder weniger die Unverletzlichkeit der Wohnung aus, da dort explizit steht, das man einverstanden ist jemand in die Wohnung zu lassen um zu schauen ob die Waffe fachgerecht gelagert wird. (wobei das sicher auch nicht die Regel ist und die bei jedem vorbei schauen)


    Mfg
    Kenny

  • Zitat

    Original von Borath
    Mensch, ihr vergesst immer die Schiffe!

    Wahrscheinlich weil eine SSW dafür noch weniger geeignet ist als zur Selbstverteidigung?!?

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Eine Signalpistole gilt aber m.W. als Schreckschusswaffe.
    Ich selbst habe zwar kein Boot, miete mir aber hin und wieder eines.
    Bei den gemieteten Booten muss immer ein Notsignal dabei sein, und da ich vorher nicht wissen kann welches System an Bord ist, muss ich - um legal zu bleiben - einen KWS haben. (Zumindest in D-Land. Mieten tue ich aber fast ausschliesslich im Urlaub/Ausland)

    Ehrlich gesagt, ich denke nicht, dass da jemals eine Kontrolle stattfinden wird/hat, aber die Gesetze richten sich ja nicht nach der Praxis, sondern es muss hier umgekehrt sein. :(

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

    Einmal editiert, zuletzt von Borath (6. Januar 2008 um 12:03)

  • Zitat

    Eine Signalpistole gilt aber m.W. als Schreckschusswaffe.

    Aber nur wenn sie auch eine :ptb: hat.
    Ansonsten brauchst du eine WBK oder sogar einen großen Schein für diese Waffe.
    Ich kenne jetzt nur eine mit einem großen Boot, aber die hat für ihr Boot einen Waffenschein mit dem Eintrag für ihre Signalwaffe bekommen. Mit dem vermerk das sie diese nur auf dem Boot usw..
    Ich habe mir das teil extra angesehen weil ich es erst auch nicht glauben wollte.

    Gruß C.C.

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  • Hmm, Witzig, auf diese Art und Weise eine "echte" WBK zu bekommen.
    Bisher sind mir nur PTB-Signalwaffen untergekommen.

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Nicht nur die WBK, das ginge ja noch.
    Aber sie hat auch einen Waffenschein bekommen um die Waffe auf dem Boot auch führen zu dürfen.

    Das war ja die Sache die ich erst nicht glauben wollte.

    Anzumerken ist auch das "Boot" ist ein Hochseetaugliches Segelboot. Also nichts nur so für die Küste oder die Binnengewässer.

    Gruß C.C.

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (6. Januar 2008 um 12:30)

  • Nö, brauchst Du nicht:

    § 12 WaffG

    Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    [..]
    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    [..]
    4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;


    Wobei selbst die Comet-Stifte geeigneter sind als eine SSW und die brauchen in Ermangelung eines Laufs keinen KWS. Und für Kaliber 4 und Co. gibt es ähnliche Regelungen wie oben, nur das da ein KWS eh nichts bringt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ja aber warum hat meine Bekannte dann sowas bekommen?

    Ich war wie gesagt auch sehr erstaunt und mußte es mir erst ansehen um es zu glauben.

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  • Zitat

    Original von Christian
    Ja aber warum hat meine Bekannte dann sowas bekommen?

    Ich war wie gesagt auch sehr erstaunt und mußte es mir erst ansehen um es zu glauben.

    Keine Ahnung? Ich kenn eine ganze Reihe Leute mit Kaliber 4 und die haben alle nur eine WBK dafür. Zum Schiff müssen die normal "Transportieren" also nicht Zugriffsbereit, nicht Schußbereit, an Bord dürfen die dann führen.

    Aber an seltsamen Lokalregelungen hapert es im Waffenrecht ja nun eh nicht. Da ich hier aber in der Stadt mit den meisten Booten und Schiffen pro Einwohner lebe, denke ich mal unser Stadtamt hat da etwas Übung.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (6. Januar 2008 um 12:35)

  • Tja, das bleibt dann wohl ein Mysterium unser Behörden die dann denke ich mal wieder nicht wussten was sie da machen.

    Gruß C.C.

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (6. Januar 2008 um 12:37)

  • Zitat

    Original von Borath
    Eine Signalpistole gilt aber m.W. als Schreckschusswaffe.


    Nö, ich habe eine "echte" Signalpistole von H&K im Kal. 4. Die gibbet nur auf WBK und die Munition nur mit Munitionserwerb. Ist in meiner WBK eingetragen.

    Zitat

    Original von Borath
    Ich selbst habe zwar kein Boot, miete mir aber hin und wieder eines.
    Bei den gemieteten Booten muss immer ein Notsignal dabei sein, und da ich vorher nicht wissen kann welches System an Bord ist, muss ich - um legal zu bleiben - einen KWS haben. (Zumindest in D-Land. Mieten tue ich aber fast ausschliesslich im Urlaub/Ausland)


    Das ist Quatsch. Der KWS gilt ausschließlich für PTB-Waffen. Eine vernünftige Signalpistole ist WBK-pflichtig und die sind nun mal nicht PTB gestempelt, sondern haben ihre ganz normale Beschussstempelung und Kennzeichnung, wie andere scharfe Waffen auch.
    Jeder Bootseigner einer seetüchtigen Bootes hat ein Bedürfnis für eine Signalpistole. Er braucht nur eine WSK oder den (alten) Pyroschein und kann diese dann beantragen.
    Da diese Pistole ohnehin nur in Notfällen und zur Seenotübung benutzt wird, brauchts auch keinen WS.
    Irgendwie denke ich, Du verwechselst da was. Es kann ja sein, dass der Bootsverleiher eine SSW mit Trichter als Signalpistole bereithält oder es handelt sich um ein kleines Notsignalgerät im Kal. 15 mm. Letzteres könnte eine PTB-Stempelung enthalten.
    Ich meine "richtige Signalpistolen.
    Ich habe diese hier
    §12 WaffG
    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    ...
    4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;

    Es ist zwar richtig, dass der Bootsverleiher das Boot mit einer Signalpistole ausstatten kann und damit diese dem Charterer überlässt, aber von einer Verpflichtung habe ich noch nichts gehört.
    Nebenbei: ich würde sie so ohne weiteres nicht an Ungeübte überlassen. Das Ding tritt wie ein Pferd. Der Rückschlag ist nicht ohne. Man könnte ihn durchaus mit einem 44 Mag Revolver vergleichen. Wer das nicht kennt und ist nicht darauf gefasst ist, hauts das Ding aus der Hand.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (6. Januar 2008 um 12:47)

  • Tja Leute...was soll ich denn sagen...
    bereits beim stellen des Antrags wurde mir mitgeteilt das ich einen solchen Besuch bekommen würde!

    Erleuterung war wie gesagt - "o" Ton Beamter...
    - Wir möchten wissen,wer so eine Waffe führen möchte,wie sein Umfeld ist,ob die Waffe gegen Fremdmissbrauch,Diebstahl,etc.gesichert ist....
    ...des weiteren hiess es,wer 50 Euro zahlt und eine solche Vorgehensweise über sich ergehen lässt,bei dem sei davon auszugehen das er Seriös und Vertrauensvoll ist- und dem zustimmen des Antrags nichts im Wege steht...

    So ist es gelaufen...
    und ich musste dem Beamten auch noch genau erklären,warum ich ein "Selbstschutz-bedürfniss" hätte...


    Das alles ,obwohl meine Weste absolut sauber ist,gegen mich lag nie etwas und liegt bis Heute nichts vor!!!

    Es wurde mir wie gesagt bereits beim schriftlichen stellen des Antrags mitgeteilt,das es neuerdings nur noch so zur bewilligung eines solchen Antrags kommen könnte!


    --- Warum bitte sollte man eine behördliche Erlaubniss bekommen ,nur weil man" just for Fun" mit ner Knarre rumrennen möchte...?

    Bitte nicht falsch verstehen----
    Von mir aus könnte jeder mit der Waffe rumrennen, wie es Ihm passt...aber mir würde es nicht in den Sinn kommen,Mittags beim Supermarkt meiner Wahl mit nem Ballerman in der Tasche einkaufen zu gehen...!!!

  • Zitat

    Original von Tyrnaud
    So ist es gelaufen...
    und ich musste dem Beamten auch noch genau erklären,warum ich ein "Selbstschutz-bedürfniss" hätte...


    Das solltest Du den Beamten mal fragen, auf welcher Rechtsgrundlage er diese Auskunft verlangt. Das läuft nämlich
    Abschnitt2
    Unterabschnitt 3 - Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
    zuwider:

    1.
    Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
    Waffengesetz vom 11.10.2002 – Co2air.de Seite 57
    1.1
    Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2
    für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.
    2.
    Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) – Kleiner Waffenschein2.1
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.

  • Ja...mitlerweile gebe ich euch da ja allen recht...
    Der gute Mann stand um 9 Uhr Morgens ohne Voranmeldung vor meiner Tür...zack,bum und aus....was hätte ich da machen sollen?

    Ich habe ja nix zu verbergen...warum Ihn dann nicht rein lassen?

    Aus Prinziep? Ihm dann Gestze um die Ohren hauen,wenn er da stet und im Hausflur mit Ihm diskutieren?

    Grundsätzlich gebe ich euch allen recht und gut finde ich das in der Summe unterm Strich auch nicht...

    Aber ich wollte das Ding haben und habe das dann halt so mitgemacht...50 Euro in den Dreck schiessen finde ich doof und ich habe halt einen Grund ,legitiemeirter Weise eine solche Waffe tragen zu wollen...

    Das wir mitlerweile " Gläserne Menschen " geworden sind und in einem annäherneden - Kontrollstaat - leben,weis ich selber!

  • Normaler Weise,würde ich sie auch einfach so tragen und drauf scheissen...Früher musste man ja auchnur 18 sein!!! Benutze ich sie dann aber mal,sind 80 Euro fällig und die waffe wird eingezogen
    (Nem Bekannten vor knapp 3 Monaten so passiert- er wollte 2 Idioten dran hindern,seinen Roller zu klauen. Diesen Versuch wollten die 2 dann mit körperlicher Gewallt ahnden...er hatte die Knarre im Schrank und hat sie dann mit vor die Tür genommen!)

  • Zitat

    ne ich will ja njur an ylvester schiessen von daher is es eh quatsch den schein zu beantragen xD

    Nicht unbedingt!

    Wenn du z.B. zu Freunden willst ist das ja Transportieren.
    Aber das erklär mel einem Polizisten, das dauert und macht ärger.
    Ich habe mir den KWS hauptsächlich geholt weil ich das umgehen wollte.

    So kann ich meine SSW geladen mit mir rumtragen und muß sie nicht ewig zum mitnehmen wegschliessen und so.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • ja guck mal warum soll ich 50€uro bezahlen wenn ich an sylvester eh schiessen darf...ich werde dann versuchen mich im jahr nich damit sehen zu lassen und dann geht es doch, ich mein es kommen doch nich die polizei zu mir um zu gucken wie ich wo die waffe rum liegen hab...


    Mfg Ferni

    SSW: Reck PP

  • Zitat

    Original von FeRNaNDez
    ja guck mal warum soll ich 50€uro bezahlen wenn ich an Silvester eh schiessen darf...Mfg Ferni


    Richtig: Ob mit oder ohne KWS, schießen darfst Du auch zu Silvester nur auf eigenem Grundstück!