hallo allerseits!
wollte mich (u.a. auch weil sylvester naht) zu einer frage erkundigen, deren antwort hier sicher einige interessieren dürfte.
viele leute, vor allem bei mir im alpenvorland, besitzen ein haus in österreich, schweiz oder italein und verbringen dort den jahreswechsel zum skifahren und wollen auch das neue jahr gebührend feiern.
ich hörte, das zb. in österreich signalpistolen kal.4 (nicht das spielzeug ) FREI erhältlich sind, und auch nicht als waffe eingestuft werden, demenstprechend könnten sie auch von ausländern mit wohnsitz in Ö erworben und benutzt werden, oder?
(man darf doch auch in D als österreicher ein luftgewehr kaufen)
wie ist es aber in italen und der eidgenossenschaft?
wie ist dort der erwerb geregelt?
meine eltern haben ein haus in den dolomiten, und mein vater hat, wie auch ich, eine italienische staatsbürgerschaft.
ich fände es traumhaft, LEGAL am 31. mit kal.4 zu knallen!
über antworten würde ich mich sehr freuen!
grüße, amos