ZitatOriginal von Samael
Manche Laser sind wahrscheinlich aus Potenzgründen nicht unbedingt zulässig, da sollte man sich vorher nochmal informieren.
Das schrieb ich ja bereits. Wer es nochmal genauer wissen will, kann hier nachlesen.
Es geht hier schlicht um einfach um die gesundheitliche Gefährdung. Schon ein "normaler " Laserpointer kann bleibende Augenschäden verursachen. Bei gewöhnlichem grellem Licht - z. B. Scheinwerfer usw. - schützt sich das Auge automatisch durch den sogenannten "Lidschlussreflex". Wissenschaftliche Untersuchungen haben aber gezeigt, dass der Lidschlussreflex bei Laserlicht fast nie ausgelöst wird... Nur bei etwa 20% der Testpersonen.
Und ab Laserklasse 2 treten fast immer irreparable Schäden auf, wenn der Strahl die Netzhaut trifft.
Greetz
gasbag