ZitatOriginal von Dicke_Bertha
Du kannst doch auch eine grüne WBK für 4mm/6mm Waffen beantragen,Dafür ist kein Bedürfnis erforderlich.
Mir fällt dazu etwas völlig anderes ein, seine Sachkunde ist nicht mehr gültig. Er müsste also eine neue machen.
Eine Sachkunde nach dem alten WaffG wird nicht anerkannt wenn keine Waffenrechtlichen Erlaubnisse vor inkrafttreten des neuen WaffG erteilt wurden.
Baba,
Piet-kun