Waffengesetz Österreich

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 6.941 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Januar 2008 um 06:19) ist von x-zero2006.

  • ///wenn es zu dem Thema schon was gibt - bitte sagen, hab leider nichts gefunden ///

    Wenn in Österreich mit einer CP99 zb. zu einem Schießstand oder in mein Wochenendhaus will - Was muss ich da beachten?

    Ok, Waffe / Co2 / Geschosse getrennt transportieren - das ist klar.

    Darf ich

    a) mit der Waffe in meinem Auto fahren?
    b) Die Waffe bei mir tragen (im Rucksack wie oben
    beschrieben) und damit zb. zum Schießstand gehen

    Brauch ich für diese Punkte einen Waffenführerschein oä.? gibt es soetwas in Österreich für freue Waffen?
    Es ist mir Klar dass ich eine Waffe nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. in Zug /Bus usw. mitnehmen kann.

    Will da nur auf Nr.sicher gehen, weil unwissenheit schützt vor strafe nicht. und ich will ja den gesetzesauflagen entsprechend handeln können.
    Vielen dank schon einmal!! - cal.177

  • Die Frage wäre wohl eher, gilt eine CO² Plembe mit 4 Joule in Österreich überhaupst als Waffe :laugh:

    Aber ja, du darfst alles was in deinen Punkten aufgelistet ist!
    Es gibt bei uns eine WBK, und einen Waffenpass!
    Ersteres erlaubt dir Kat.B Waffen (Kurzwaffen und halbautos) zu kaufen, und zweiteres diese wie auch andere Waffen in der öffentlichkeit zu tragen...


    LG

    HW 77 (24J.) inkl. Bushnell Elite 3200 3-9x40 mit Lederriemen
    HW 45 brüniert
    ...

  • Nur wenn du belegen kannst, dass dir ein Gefahrenpotential droht, das man am besten mit Waffengewalt abwehren kann.
    Ist aber extrem schwierig und auch wenn du ein bereits zweimal überfallener Juwelier bist, ist ein WP nicht garantiert.

    Hier sei auch auf das Forum der IWÖ verwiesen, indem du sehr gut beraten wirst.
    Link

    Auch sollte es als österreichischer Waffenbesitzer IMHO Ehrensache sein, die IWÖ mit einer Mitgliedschaft zu unterstützen.

    Einmal editiert, zuletzt von Centwill (13. November 2007 um 19:44)

  • 21 Jahre (gibt aber auch Ausnahmen), " verlässlicher" EWR Bürger, psychologischer Test und Waffenfachkunde, und in dem man einen Grund/Bedürfnis angiebt ;)
    Zb. Selbstverteidigung, Jagd usw...


    LG

    HW 77 (24J.) inkl. Bushnell Elite 3200 3-9x40 mit Lederriemen
    HW 45 brüniert
    ...

  • Eine Waffenbesitzkarte erhält man um einiges einfacher. Ausser es wurde wieder etwas geändert. Da darfst du die Waffe aber nur zum und vom Schiessstand mitführen und Waffe und Munition getrennt. Ebenso die Verwahrung zu Hause.

    Aber bei Luftdruckpistolen...die werden meines Wissens in Österreich nicht wirklich als Waffen angesehen. Achte darauf, dass das Geschoss nicht deinen Grund und Boden verlässt und du hast Ruhe von den Behörden.

  • Hallo,

    kleine Korrektur:

    Eine Waffenbesitzkarte erhält man um einiges einfacher. Da darfst du die Waffe aber nur zum und vom Schiessstand und Waffenhändler mitführen und Waffe und Munition muss getrennt in einen geschlossenen(nicht verschlossenen!) Behältniss sein.
    Auf deinen umzäunten Grundstück(oder deiner Wohnung, Haus) darfst du deine Waffe auch führen. Bei der Verwahrung zu Hause darf die Waffe auch geladen sein! Also keine trennung von Waffe und Munition notwendig!
    Der unberechtigte Zugriff muss verhindert werden z.B. Vollholz Waffenschrank mit Zylinder Schloss und falls vorhanden Einbruchhemmendes Glas, verschraubte Handkassa oder Waffenkoffer, Tresor usw.

    LG
    Hannes

  • Aha diese Information kam von der Bezirkshauptmannschaft direkt...aber gut zu wissen. Vielleicht löse ich mir die WBK wenn der Heeresportverein noch Mitglieder aufnimmt.

  • Zitat

    Original von cal.177
    ///wenn es zu dem Thema schon was gibt - bitte sagen, hab leider nichts gefunden ///

    Wenn in Österreich mit einer CP99 zb. zu einem Schießstand oder in mein Wochenendhaus will - Was muss ich da beachten?

    Pack's ungeladen in eine Tasche/Koffer und dann ab in den Kofferraum - schon kann niemand mehr was sagen.

    Zitat

    Original von cal.177
    Darf ich
    a) mit der Waffe in meinem Auto fahren?


    Ja, aber nicht zugriffsbereit.

    Zitat

    Original von cal.177
    b) Die Waffe bei mir tragen (im Rucksack wie oben
    beschrieben) und damit zb. zum Schießstand gehen


    Ja, aber ebenfalls nicht zugriffsbereit.

    Zitat

    Original von cal.177
    Brauch ich für diese Punkte einen Waffenführerschein oä.?


    Der Waffenführerschein in Österreich ist der Sachkundenachweis für die WBK. Kann man bei den meisten BüMa's machen. Muss bei WBK-Besitz alle 5 Jahre als Sachkundenachweis erneut erbracht werden. Dieser erneute Sachkundenachweis kann aber durch Schießnachweis (Verein, Bewerbe, ..) auch nachgewiesen werden.

    Zitat

    Original von cal.177
    gibt es soetwas in Österreich für freue Waffen?


    Nein, gibt es nicht. Der Waffenführerschein ist lediglich für die WBK der Sachkundenachweis.
    Ich denke du verwechselst das ganze mit dem Waffenpass, das Gegenstück zum deutschen Waffenschein. An sich sind Druckluftwaffen Kategorie D Waffen. Man dürfte sie also mit WP mit entsprechendem Eintrag und Jagdkarte (Führerlaubnis für Kategorie C und D) führen.

    Zitat

    Original von however
    Aha diese Information kam von der Bezirkshauptmannschaft direkt...aber gut zu wissen. Vielleicht löse ich mir die WBK wenn der Heeresportverein noch Mitglieder aufnimmt.


    Um die WBK zu erwerben musst du in keinem Verein sein! Du kannst wenn du das 21. Lebensjahr vollendet hast, durch den Zivildienst kein Waffenverbot auferlegt bekommen hast, und den Waffenführerschein sowie ein positives Psychogutachten erbringen kannst ohne weiteres die WBK erwerben.
    Im österr. WaffG steht dass Selbstverteidigung als Rechtfertigungsgrund für die WBK ausreicht. Sprich wenn du die WBK beantragst und als Bedarfsgrund "Selbstverteidigung" angibst muss dir der Sachbearbeiter auf der Bezirkshauptmannschaft eine WBK ausstellen.

    Wer sich dafür interessiert dem lege ich die Website des IWÖ (http://www.iwoe.at) nahe. Dort findet ihr auch das aktuelle Waffengesetz. Außerdem setzt sich diese Organisation für ein liberales Waffenrecht ein.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Es ist mir vollkommen klar, dass ich keinen Verein benötige für die Besitzkarte. Nur wenn ich kein Schießgelände zur Verfügung habe, benötige ich auch keine scharfe Waffe.

  • also ich bin neu hir und das Thema hatt mich fasziniert,weiselbst"ÖSI",

    also hier eine kleine auskunft aus dem§45 waffG aus dem weidwerk:

    Sind Luftdruckwaffen und Einsteckläufe meldepflichtig?
    Luftdruckwaffen und CO2-Waffen sind nicht meldepflichtig, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt (§ 45 WaffG). Für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm gelten die Bestimmungen über Schusswaffen nicht (§ 2 WaffG).

    Und ein weinig aus der IWÖ:

    http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0147_Oktober_2006.pdf

    auf seite 107 ausnahmen

    LG zero