Recht, ohne F im Laden

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 908 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. November 2007 um 12:59) ist von rian-g.

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich habe aus aktuellem Anlass eine "rechtliche" Frage:

    Ich habe vor kurzem in einem bekanntem Münchner Waffengeschäft einen Tippman 98 Custom Markierer gekauft. Beim Kauf habe ich nicht weiter darauf geachtet und da ich bereits dieses Modell mehrfach besitze, habe ich es in besagtem Laden nicht mal aus der Verpackung genommen... ich wusste ja was ich da kaufe.

    Zu Hause angekommen, hab ich das gute Stück dann ausgepackt und einen übriggebliebenen Lauf aus einem Freak-Set angeschraubt. Dabei ist mir aufgefallen, daß der Markierer keine :F: -Kennzeichnung hat.

    Ich bin also schnurstracks zurück zu besagten Waffenladen gefahren und habe dies dem zuständigen Verkäufer mitgeteilt. Dieser hat den Markierer an sich genommen und ist damit zum hauseigenen Büchsenmacher gegangen um ihm das Teil zu zeigen.

    Fazit: Meine Tippe hatte keine F-Stempelung.

    Der Verkäufer hat mir sofort angeboten, meinen Markierer gegen ein gestempeltes Modell umzutauschen und hat mir als Entschädigung noch ein kleines Geschenk gemacht. Super Service, gar keine Frage, ich will dem Laden auch keinen Vorwurf machen.

    Auf meine Frage hin, wie das zustande kam, wurde mir entgegnet, daß es sich hierbei um einen Fehler des Großhändlers handelt.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Wie verhält sich das rechtlich? Angenommen, ich wäre unmittelbar nach Erwerb der Waffe in eine Polizeikontrolle geraten... ich transportiere schließlich eine illegale Waffe.
    Hab ich das gute Stück "gutgläubig gekauft", oder bin dran?

    Hat hier jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht?

  • Also ich denke mal wenn der Markierer noch Orginal verpackt ist,die Orginal Quittung dabei ist und darauf erkennbar ist,daß der Markierer direkt vor ein paar Augenblicken gekauft wurde,das dir da nicht passieren würde.Allerdings würde das Geschäft wahrscheinlich sofortigen Besuch bekommen

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Ich würde auch mal davon ausgehen, dass der Käufer in einem normalen, ordnungsgemäßen Laden davon ausgegehen kann, ausschließlich legale Ware angeboten zu bekommen, bzw der Verkäufer wegen seines Fachwissens eine erlaubnispflichtige Waffe nicht ohne Erwerbserlaubnis hätte ausgeben dürfen.
    Eine längere Zeit nach Kauf und wohlmöglich ohne Kaufnachweis wird die Sache eindeutig schwieriger.

  • Ist eine relativ „harmlose“ Angelegenheit – auch wenn durch so was kurzzeitig mal für Verwirrung sorgen und Staub aufwirbeln kann (solche Nebel lichten sich aber schnell).

    Wenn Du bei einem Händler, der für besagtes Gerät eine WHL (Waffenhandelslizenz) vorweisen muss, einkaufst, kannst Du auf dessen Fachkundigkeit (der hat zumindest eine Fachkundeprüfung für den Umfang seiner WHL abgelegt) vertrauen. Bei :F:-Waffen wird darüber hinaus vom Käufer ja keine Sachkunde erwartet (bei WBK-pflichtigem Gerät kann man als Käufer, wenn man allzu unbedarft ist und z.B. am Bedürfnis vorbeikauft schon mal Schwierigkeiten bekommen - weil man ja selbst zumindest sachkundig ist), er muss sich also auf den Verkäufer verlassen können und ist damit als gutgläubig zu behandeln.

    Durch Vorlage des Kaufbelegs ist die Angelegenheit auch für Außenstehende nachvollziehbar.

    Zu dem fehlenden :F:: Nach Baumusterabnahme durch die PTB dürfen Importeure/Händler ja selbst stempeln – da kann schon mal eine Waffe ohne :F: durchrutschen. Ist also nicht so verwunderlich.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (8. November 2007 um 12:12)