Hallo Leute,
ich bräuchte von Euch mal ne Auskunft.
Das Landratsamt macht mir langsam Schwierigkeiten. Folgendes steht an:
Vor 6 Jahren starb mein Vater, der einige Jahre zuvor ein Luftgewehr Marke Haenel Modell 303 und eine Diana-Luftpistole beim LRA hatte registrieren lassen. Angeblich wäre das damals notwendig gewesen, sagte er.
Nun will das LRA Bescheid über den Verbleib der Waffen wissen. Rein rechtlich hat sie meine Mutter geerbt, sie will aber auch nichts damit zu tun haben. Am liebsten würde ich die Waffenbesitzkarte auf mich ausstellen lassen.
Das LRA macht nun zur Auflage, dieses Gewehr in einem Waffenschrank unterzubringen. Ist dies bei so einem läppischen Gewehr (hergestellt ca. Mitte der 70er) wirklich notwendig Das Gewehr ist mir zum Wegwerfen zu schade, auf der anderen Seite will ich auch keine 100 oder 200 € für so nen Schrank ausgeben, der auch noch Platz wegnimmt.
Für eine kurze Info bin ich schon im Voraus dankbar.