Überaschender Besuch der Polizei

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 20.993 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2007 um 20:13) ist von carfanatic.

  • Ansonsten, schieß doch vom Inneren deines Hauses aus.

    Sprich, Terrassentür auf, so weit hintergehen bis du von außerhalb des Grundstücks praktisch nicht mehr sichtbar bist, und dann schießen.

    Wenn das Gewehr wirklich so leise ist, wird kein nachbar das bemerken.

  • Ja ich kann vom Wintergarten gerade 30m schießen. Aber ob, das so richtig ist. Macht doch keinen Unterschied ob ich drinnen oder draußen bin. Ich kann ja immernoch in den Himmel durch die Tür schießen.

    Vom "Zuhause schiessen und die Bestimmungen" Thread habe ich gelernt, nur Keller Dachböden, Garagen oder direkt mit der Mündung in den Raum...

    Feinwerkbau 300S :crazy2:

  • Boah... Sehr tirivale Lösung... Aber trotzdem respekt :new11:, ich könnte es auf die Schnelle selbst nicht besser.

    Zur Idee: Die is gar nicht schlecht... Nur braucht man wohl oder übel eine Baugenehmigung für die Hütte (ja, ich mag es in Deutschland zu wohnen :new16:). Aber wäre das sonst 100% legal?

    Dann würde ich mir nämlich sowas bauen...

    ...und bald ist wieder Silvester!

  • Zitat

    wäre das dann nicht wieder ein fester/dauernder Schießstand und somit wieder Genemigungspflichtig?

    Und ein echter Schießstand ist nicht so einfach zu bauen...

    Da reichen die 45 Grad alleine nicht... ;)

  • Warum Schießstand?

    Es ist doch nur eine Hütte aus Holz meinetwegen, die einen eingrenzt und daran hindert außerhalb des Zieles zu schießen. Dafür muss das Loch der Hütte ca. so hoch und breit wie das Gewehr sein. Wenn das ginge würde ich mir sowas sofort bauen... (:)

    Feinwerkbau 300S :crazy2:

  • Rechne dir halt die Winkel/Flugbahnen aus. Es dürfen auch keine Querschläger das Grundstück verlassen...

  • Stimmt, eigentlich schon, dafür müsste sogar eine einfache Holzplatte reichen die du in deine Wintergarten-Tür/Fenster einsetzt durch das du normalerweise schießt, das Loch in der Platte dürfte dann nur so groß sein das du im Anschlag nicht mehr als deinen Kugelfang sehen und somit treffen kannst.

    Das dein Grundstück dann Natürlich trotzdem unzäunt sein sollte , damit niemand ausversehen in die Schussbahn läuft sollte auch klaar sein.

  • Respekt für die interessanten aber leider komplizierten lösungen. Ich wohle selbst auf dem Land und kenne die Problematik.
    Die einfachste Lösung ist einfach mal mit den nachbarn sprechen, ihnen ggf. den schießstand und die weaffe(n) zeigen.
    Die beste Möglichkeit ist: schießen lassen.

  • @sunix

    Zitat

    Die Polizei hat ohne Durchsuchungsbeschluss überhaupt nichts zu betreten!

    Wäre mir das passiert, hätte ich die Herrschaften erst mal nach draußen komplimentiert und ihnen mitgeteilt, dass sie sich bis zum Eintreffen meines Rechtsvertreters - der höflich eruieren wird, wie die Herrschaften die Infiltration meiner Wohnräume denn erklären wollen - in ihrem Auto gedulden können.

    Um die Aktion gebührend zu würdigen gibts eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde hinterher, die bevorzugt dem zuständigen Oberstaatsanwalt (und nicht an den Dienstvorgesetzten im Revier, da fällt das ganz schnell unter den Tisch) zugeleitet wird.

    Maulheldentum ist hier wohl nicht angbracht. :evil:

    Ich kann zwar nachvollziehen, dass es nervig ist, nicht im eigenen Garten schießen zu können wenn die Nachbarn aus Unwissenheit oder Besorgnis die Polizei rufen und man das Schießen dann eher läst - aber:
    -immer die böse Polizei die mich knipst obwohl ich nur ein bisschen zu schnell war (im übrigen knipst das Ordnungsamt bedeutend früher)
    -immer die lahme Polizei die nicht handelt, da sie zu wenig Rückendeckung hat

    Mir ist es lieber die Polizei sieht nach dem Rechten, wenn man sich korrekt verhalten hat ist nichts zu befürchten, als das mal was passiert weil die Polizei zu zögerlich war.

  • Zitat

    Die beste Möglichkeit ist: schießen lassen.

    Stimmt, am besten noch Video machen, dann ist er mit dran wenn er dich trotzdem anschwärzt. ..... ach nee ,das wäre dann wieder Erpressung!
    Aber ist schon war, aufklärung ist immer gut nur leider kann man auch immer auf jemanden stoßen der absolut verbort und in seiner meinung Festbetoniert ist, dann hat man natürlich Pech und lässt es trotz legalität sein oder man ist sich zu 120% sicher sich im rahmen des Gesetzes zu bewegen und läst es auf eine Konfrontation herauslaufen. (sicher nicht die beste Lösung!)

    Zitat

    Mir ist es lieber die Polizei sieht nach dem Rechten, wenn man sich korrekt verhalten hat ist nichts zu befürchten, als das mal was passiert weil die Polizei zu zögerlich war.

    genau so sehe ich es auch, die Polizei hat nicht nur die Aufgabe Straftaten aufzudecken sondern auch sie zu verhindern, das geht eben am besten durch Präsenz auf der Straße. Wenn man sich, gerade dann wenn man sich auf so dünnem Eis bewegt auch noch Pampig wird, muss man sich nicht wundern wenn auch der Kleinste verstoß, der sonst auch einfach nicht aufgefallen wäre, weil man einfach nicht danach gesucht hatt, mit aller härte verfolgt wird.

    man muss auch die Meldung berücksichtigen die bei der Polizei eingeganngen ist. Die wird in den seltensten fällen lauten :" mein Nachbar schießt mit seinem Freien Luftgewehr in seinem Garten auf Zielscheiben" sondern eher : hier schießt wer mit einem Gewehr aus einem Fenster". Bei der Meldung würde ich auch lieber nachsehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von frankyfly (15. Oktober 2007 um 22:02)

  • Zitat

    Original von 4.5baller
    Maulheldentum ist hier wohl nicht angbracht. :evil:


    Deine unqualifizierte Betätigung der Tastatur wirft den TE ganz sicher um Lichtjahre nach vorne.

    Niemand hat hier die Polizei im Allgemeinen beschimpft, es ging um eine Würdigung des Vorfalls. Wenn Du nach Gutmenschenart in eine Duldungsstarre verfällst und Unrecht obrigkeitshörig erduldest, dann ist dies zwar Deine persönliche Meinung aber hier nicht weiter zielführend.

    Darüber hinaus habe ich in meinem Beitrag das "Krachschlagen" durchaus reflexiv hinterfragt - nicht dass ich mich vor Dir rechtfertigen müsste, nimm es als Aufforderung vor dem reflexartigen Verfassen von Beiträgen zu lesen, dann zu denken und erst zum Schluss zu schreiben.

    Bedenke: Wenn Beamte ihre Kompetenzen überschreiten gibt es mitunter übles Ungemach zu beklagen. Z.B. hätte auch die Waffe konfisziert werden können - Du sitzt dann sicher da und murmelst nur ein stilles "ok".

    Im Übrigen bin ich mit der Materie durchaus vertraut - bei Dir scheint mir das noch nicht einmal im Ansatz der Fall zu sein.

  • Zitat

    Original von Stuntman Mike
    Warum Schießstand?

    Es ist doch nur eine Hütte aus Holz meinetwegen, die einen eingrenzt und daran hindert außerhalb des Zieles zu schießen. Dafür muss das Loch der Hütte ca. so hoch und breit wie das Gewehr sein. Wenn das ginge würde ich mir sowas sofort bauen...

    Genau, darfst es halt nur nicht Schießstätte im Sinne des WAffG nennen, sondern "Geschossbesitztumsverlasshinderungseinrichtung". Das Bild sieht doch schon ganz gut aus.

    2 Mal editiert, zuletzt von gilmore (15. Oktober 2007 um 21:55)

  • Problem ist, ist die Waffe erst mal weg, wird es schwer sie wieder zu bekommen. Wäre nicht das erste Mal, dass eine Waffe eingezogen wird und nicht mehr in dem Zustand zurückkehrt in der sie eingezogen wurde....die Behörde weiß dann in der Regel von nix....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Darf die Polizei grundlos eine Waffe mitnehmen die man besitzen und benutzen darf?

    Ich persönlich würd ja weiterschießen, wenn die nochmal kommen einfach fragen auf welcher rechtlichen Grundlage die meine Waffe einziehen wollen. Ich bin immerhin kein debiler Landstreicher, sondern ein Mensch mit dem man auch reden kann.....

    Einmal editiert, zuletzt von NeM (16. Oktober 2007 um 01:08)

  • Du kannst dich gegen die Einziehung erstmal nicht wehren, erst später, also wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Selbst bei ungerechtfertigter Beschlagnahme.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-