Hallo!
Hätte da mal gerne folgendes Problem:
Ich habe eine schöne P1 in 4.5mm LEP erworben. Allerdings habe ich nur LEP-Patronen in 5.5mm.
Ist es für den BüMa bzw. für den Umbauer (hier Fa. Transarms) erlaubt mir einen LEP-Lauf in 5.5mm zu fertigen den ich beim Schiessen-wollen dann tauschen kann?
Der Lauf der LEP-P1 ist entnehmbar, aber das Griffstück und der Lauf sind so verändert das quasi nur ein geänderter Lauf reinpasst. Die -Stempelung und das Kaliber 4.5mm sind auf dem Lauf eingeschlagen. Das Griffstück ist nicht markiert.
Ist es rechtlich also erlaubt eine LEP-Waffe mit einem zweiten LEP- Wechsellauf zu besitzen bzw. herzustellen? Oder ist im Bereich LEP die Waffe als ganzes anzusehen und ein Austausch von lagalen (!) Waffenteilen nicht erlaubt bzw. vorgesehen? Sagt das Waffengesetz diesbezüglich etwas aus?
Wollte vorher mal eure Meinung dazu hören bevor ich beim LEP-Umbauer anfrage.
Gruß,
Rene'