Darf ich im Garten knallen

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 4.106 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Oktober 2007 um 23:38) ist von 5-atü.

  • Zitat

    Original von Voll Der Liebe
    Du darfst auch auf Gründstücken rumballern, wenn die Eigentümer dir dies erlauben,
    es muss aber auch wirklich immer Privatgrundstück sein.

    Es muss dazu noch ein BEFRIEDETES Privatgrundstück sein.
    Könnte ja sonst jeder Hinz und Kunz aus dem öffentlichen Raum auf dein Privatgrund laufen, wo du gerade eine Knall-Party machst, und wie wild durch die Gegend knallst.

    Sind Swingerclubs eigentlich befriedet? :new11: :laugh:

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Zitat

    Original von germi


    ..., normales Feuerwerk unterliegt aber dem Sprengstoffrecht, und nach dem darf nur an Silvester geballert werden und der Besitz ist lediglich auf diese bestimmten Tage im Jahr festgelegt. Demnach würde man sich strafbar machen wenn man Rest übrig hat und die auf Halde legt.

    Zonk...

    Das SprengG legt folgende Fristen fest:

    Erwerb - die letzten drei Werktage im Jahr
    Abbrand - im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember verboten, Einschränkungen für reine Knalleffekte durch Gemeinden möglich.

    Ausnahmen sind mit Genehmigung jederzeit machbar.

    Die Lagerung von überzähligem Feuerwerk ist übrigens legal auch unter dem Jahr möglich. Dafür benötigt man nur eine Originalverpackung (UN-Karton oder Blister) sowie einen unbewohnten Nebenraum - alles ähnlich wie bei Wiederladern im SprengG mit Höchstmengen festgelegt.

    Weiteres unter feuerwerk-forum.de :)

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    Einmal editiert, zuletzt von F600 (8. Oktober 2007 um 11:51)

  • Hallo.

    Selbst wenn das Schießen (mit Salut- oder SSW-Waffen) auf dem eigenen Grundstück juristisch o.k. ist, würde ich trotzdem davon dringend abraten. Selbst wenn die direkten Nachbarn Bescheid wissen und es tolerieren, drei Häuser weiter weis man davon nichts und ruft die Polizei.

    Bei gemeldeten Schüssen reagieren die meistens zu Recht sehr empfindlich und rücken in Mehrzahl an, unter Umständen auch noch in Begleitung von vermummten, schwarz gekleideten Kollegen.

    Wenn sich dann rausstellt, dass jemand mit einer SSW unmotiviert, weil ihm danach war, geschossen hat, kann es sein, dass dieser die Kosten des von ihm verursachten Einsatzes bezahlen muss.

    Gruß.

    sundog

  • Zitat


    Es muss dazu noch ein BEFRIEDETES Privatgrundstück sein.


    Ja genau, hatt ich noch vergessen dazu zu sagen.

    LG :)

  • Zitat

    Original von Aussie
    Darf man mit SSWs einfach so im Garten oder im Haus "schießen" (solange es nicht als Ruhestörung gilt) Und was für einen Waffenschein brauch man dafür?

    Ne, darfst Du nicht, weil Du erst vierzehn bist...

  • Zitat

    Original von Derringer

    Ne, darfst Du nicht, weil Du erst vierzehn bist...


    :new16: war das jetzt ernst gemeint? Klar das ich nicht mit 14 SSWs besitzen und benutzen darf :confused2:

    Ultras Co2air-Chat!

    Sektion Waffenverbot

  • Zitat

    Original von Aussie


    :new16: war das jetzt ernst gemeint? Klar das ich nicht mit 14 SSWs besitzen und benutzen darf :confused2:

    Ja, war ernst gemeint. Wie lautete noch gerade die Überschrift Deines Threads ?

  • Zitat

    Original von Röhm RG 96
    naja sofern seine freundin im gleichen alter ist, darf er das auch mit 14 :laugh:

    *lol*

  • Zitat


    naja sofern seine freundin im gleichen alter ist, darf er das auch mit 14

    :laugh: :laugh:

    :P

    EDIT: Was denn? :P

    Einmal editiert, zuletzt von Voll Der Liebe (8. Oktober 2007 um 21:30)


  • Hallo F600
    Deine Antwort ist "rischdisch" 100%!

    Aber, warum hast Du mich gerufen?!

    Zonk

  • Da sich einige Herren noch immer kichernd über Doppeldeutigkeiten des Begriffs "Knallen" lustig machen;
    das Wichtigste hoffentlich gesagt wurde (ansonsten bitte die Suchfunktion oder das Lexikon benutzen),

    mache ich hier zu!

    Für RÖHM RG 96, Derringer und 'Voll der Liebe': Eintrag ins Klassenbuch!
    Trotz oder wegen der Herbstferien!

    Gruß,
    5-atü

    Fördermitglied des VDB.