Darf ich oder darf ich nicht?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 4.349 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. September 2007 um 22:00) ist von Nightmare.

  • Zitat

    Original von scaey
    in italien darf man auf dem eigenen privatgrunstück eigentlich alles machen was einen gefällt solange kein anderer dabei zu schaden kommt, d.h. man darf auf dem eigenen privaten grundstück z.b. auto fahren ohne fürerschein und sicherlich auch mit 14 j waffen benutzen welche erst ab 18 legal erhältlich sind......


    ist das in deutschland/österreich/... anders?

    mfg michael

    Autofahen ja, Schießen nur wenn das Geschoss das Grundstück in keinem Fall verlassen kann. Mit dem Alter sind wir uns ja noch nicht ganz einig:new16:

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • sag mal wo lebst Du denn? wir sind hier in Deutschland, da herrscht der Paragraphenhengst.

    Lies Dir einfach den Thread von Helmut der Bär durch, und alle anderen Fragen bezüglich Waffenrecht haben sich erledigt.

    Gruß dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Vorsicht mit Falschaussagen:
    Sonst heisst es nachher: das haben die im Forum bei Co2Air.de gesagt, das ich im Keller schießen darf. :new16:

    Noch mal und zum hinter die Ohren schreiben:
    In DE darf ein jugendlicher under 18 Jahren, nur auf einem Schießstand eine Waffe in die Hand nehmen und damit schießen.

    Da hilft Papi garnix auch im Keller nicht...es ist verboten, oder was meint ihr warum Druckluftwaffen unzugänglich für minderjährige verschlossen aufbewahrt werden müssen.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Natürlich könntest du auch einfach allein im Keller schießen, es nicht an die große Glocke hängen und kein Schwein würd sich dafür interessieren... :new16:

  • Ich werde Morgen mir nochmal die Bögen anschaun, und evt ins Inet stellen.
    Bis dahin habe ich mal meine Beiträge Zenziert, falls ich doch nicht Recht hätte.
    Aber ich war mir bis vor einer Stunde zu 99,9% sicher:new16:

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Das mit dem Schiessen unter Aufsicht des Waffeneigentümers gilt meines Wissens nach nur auf Schießständen mit anwesender Schießstandaufsicht.

  • Zitat

    Original von joSchuss
    Naja, dann wäre es wohl das beste wenn du wieder in den Verein gehen würdest.
    Weil es halt, wie schon gesagt
    1.Illegal ist mit 18 ein LG zu besitzten und
    2.Ohne weiteres im Garten mit dem LG zu schießen.

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Sicherlich ein Tippfehler, aber es ist Illegal unter 18 ein LG zu besitzen :crazy2:

  • Warum ereifert er sich darüber dass er unter 18 ist un im Garten/Keller schießt?
    Dass hat mit Sicherheit schon jeder von uns gemacht.
    Natürlich verbietet dass das Gesetz,aber man sollte auch immer gucken wie das gehandhabt wird.Ich habe schon oft gesagt dass sich in einem kleinen Ländlichen Dorf niemand dafür interessiert,auch nicht die Polizei.
    Trotzdem möchte ich auch nochmal darauf aufmerksam machen dass es Verboten ist. *lol*

    Und dass mit dem Verein solltest du dir nochmal überlegen. Da gibt es oft auch "größere Sachen" als LG/LP und die machen auch mächtig Spaß! :ngrins:

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (9. September 2007 um 21:34)

  • Ich will/kann dir hier nichts vorschreiben, aber denk mal nach. Wenn dir jemand böses will (Nachbar etc.) wäre dies die perfekte Möglichkeit.
    Wird dich nicht davon abhalten aber wollte ich mal loswerden ;)

    -| Co2: Walther CP99
    -| LG: Diana Panther 21, Diana Mod. 24, Daisy Mod. 99B Champion
    -| SSW: Walther P22