Illegal ???????

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 9.765 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Dezember 2007 um 00:11) ist von kojona.

  • ich habe mich auchmal mit dem Thema beschäftigt, rausgekommen ist dabei das es in D nicht leicht ist sowas auf die Beine zu stellen.

    zum Thema "das Geschoss darf den das umfriedete Gebiet nicht verlassen:

    200m Sicherheitszone dürften locker ausreichen,(soweit fliegt nichtmal ein 4,5 mm Bleidiabolo aus einer :F: waffe)

    du brauchst auserdem 2 Umzäunungen, einmal die die das Gelände umfriedet und eine die den Sicherheitsbereich nach innen hin abgrenzt, das niemend aus versehen da herein läuft und darin schießt.
    das bedeutet das du auf einem 500*500m Grundstück max 100*100m Spielfläche hin bekommst, und das ist wirklich nicht viel Platz!

  • Wenn die Umzäunung so beschaffen ist(gibt spezielle Netze) Das ncihts durchdringen kann, gehts auch ohne Sicherheitzone...Es reicht auch ne dichte und hohe Hecke.

    Alte Industrie- und Militäranlagen erfüllen diese Kriterien meist schon vorab.

    Aber einfach nur auf nem unbebautem Grundstück wirds sehr schwer da gebe ich dir Recht.

    http://www.ram-club.de

    :nuts:<mbg> wenn also ne paintballwaffe nicht tödlich ist und "marker" genannt wird
    <mbg> ist dann eine normale Pistole ein "permanent marker"? :nuts:

  • Zitat

    Original von flexti
    Wenn die Umzäunung so beschaffen ist(gibt spezielle Netze) Das ncihts durchdringen kann, gehts auch ohne Sicherheitzone...Es reicht auch ne dichte und hohe Hecke.

    Alte Industrie- und Militäranlagen erfüllen diese Kriterien meist schon vorab.

    Aber einfach nur auf nem unbebautem Grundstück wirds sehr schwer da gebe ich dir Recht.

    Das stimmt.

    Aber das mit den 2 Absperrungen ist so nicht ganz richtig. Eine weitläufige Absperrung, welche Unbefugte am Betreten hindert mit einer entsprechenden Sicherheitszone reicht aus.

    Das muss auch kein meterhoher Zaun sein, theoretisch reicht ein Absperrband mit einem "Privatgrund - Betreten verboten"-Schild. Wie gesagt theoretisch... aber sowas ist halt schnell wieder weg und vor den Ordnungshütern in Grün wird es in der Praxis vermutlich wieder ganz anders ausgelegt.

    Einfach so mal ein Waldstück zum Zocken zu nehmen - Genehmigung des Eigentümers hin oder her - ist eh so ne Sache, weil man ein Waldstück auch wenn es einem selbst gehört nicht so einfach absperren darf. Bin mir hier aber nicht mehr sicher.

  • Zitat

    Original von Famas
    Einfach so mal ein Waldstück zum Zocken zu nehmen - Genehmigung des Eigentümers hin oder her - ist eh so ne Sache, weil man ein Waldstück auch wenn es einem selbst gehört nicht so einfach absperren darf. Bin mir hier aber nicht mehr sicher.

    Naja, man holt sich einfach ne quasi vollmacht, dann kann man da absperren, schildchen aufstellen, zocken......

  • Also wenn ich privat mit Freunden in nem Wald zocken will, diesen absperre, nachdem ich mir von dem Bauern alle genemigungen geholt habe, ist das dann rechtlich in Ordnung?

  • Zitat

    Original von JeffK
    Also wenn ich privat mit Freunden in nem Wald zocken will, diesen absperre, nachdem ich mir von dem Bauern alle genemigungen geholt habe, ist das dann rechtlich in Ordnung?

    Welcher Teil von "Du darfst einen Wald nicht absperren" ist so schwer zu verstehen...

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele

    Welcher Teil von "Du darfst einen Wald nicht absperren" ist so schwer zu verstehen...


    der Teil "darfst und nicht" ist für manche Leute eine ungeschriebene Sache (:)

    In einem Wald spielen amcht kein Spass und duerfte so und so verboten sein. Die Aluhülsen will auch keiner im Wald. Leute die dort durchkommen in der nähe störts auch. Das ist Deutschland damit musst du leben ob dus willst oder nicht.

    M.f.G.
    Bountyhunter

    Ich habe einen Tinnitus im Auge - ich sehe nur Pfeifen

  • ^^ right ....bin ja selber begeisterter jagdbegleiter und kenn das alles !!!

    jetzt mal ne andere frage ....
    also angenommen ich hab nen grundstück !! 50m lang und 25 breit
    jetzt will ich es umzäunen mit nem baunetzt (is wie nen paintballnetz) damit kein PB das geläne verlässt um mir nen kleines privatfeld zu schaffen.......
    also wenn ich sowas machen will was muss ich beachten? muss ich das im rathaus anmelden, oder gibt es eine netz mindesthöhe oder sonstige gesetze die man da beachten muss???
    mfg kojona

    Wer das liest, ist der lebende Beweis für die Wirksamkeit dieser freistehenden Werbefläche ! :deal:

  • Das Netz müsste so hoch sein das du auf garkeinen fall drüber schießen kannst!
    Es kann sein das du für dieses Netz eine Baugenehmigung oder sowas brauchst.

    Einmal editiert, zuletzt von frankyfly (9. Oktober 2007 um 22:08)

  • wahnsinn diese gesetzte....... :n17:
    naja vielleicht kann noch jemand was dazu sagen !!!!

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  • Ähm ein Netz über das man auf keinen Fall drüberschießen kann? Wiehoch schießt denn ne RAM? 50 Meter? nen 50 Meter hohen Zaun?
    Und das mit dem Wald, is ok, ich dachte das ist ja immer noch Privatgrundstück, da könne man nicht einfach dem Bessitzer verbieten Leuten den Durchgang zu verwehren...

  • hab grade ne gute seite gefunden wo alles drin steht ...also das netz muss min 3m hoch sein .........usw.....

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  • Natürlich darfst du dein Privatgrundstück (auch waldgebiet)oder das eines Anderen mit dessen Genehmigung absperren. Da kannst du Trassierband rumspannen und alle 50m oder so ein schild dran hängen mit der aufschrift: Achtung Paintball - betreten verboten. das schild ist aber nicht unbedingt notwendig.
    Die sicherheitszone kannst du ganz einfach bestimmen. Du schießt mit dem markierer in einen 30Grad-winkel nach oben, misst die entfernung und schlägst noch 10-20% Reserve oben drauf.
    Die fehlinterpretation diverser Gesetze scheint hier wohl das Hobby gewiser Leute zu sein. :evil:

  • warum 30° und nicht 45°? ich meine mich aus dem Physikuntericht daran zu erinnern das dann die Max-Reichweite gegeben ist. oder hatt das was mit dem Luftwiderstand zu tun, den haben wir damals immer großzügig vernachlässigt.

  • Zitat

    Original von frankyfly
    warum 30° und nicht 45°? ich meine mich aus dem Physikuntericht daran zu erinnern das dann die Max-Reichweite gegeben ist. oder hatt das was mit dem Luftwiderstand zu tun, den haben wir damals immer großzügig vernachlässigt.

    Die maximale Schussweite bei Schusswaffen erzielt man bei einem Winkel von 30 Grad.