hey yo ich habe da mal eine Frage undzwar habe ich mir eine neue SSW zugelegt, dann hab ich mal so einen Arbeitskollegen der beim BKA ist gefragt wie das mit den Waffenreinigen aussieht ob ich das Öl drinne lassen soll oder es raus wischen soll er hat zu mir gesagt ich sollte es lieber raus wischen da es beim Schiessen mir meine Kleidung versauen kann und hier lese ich das es auch auch drinne bleiben kann was stimmt den jetzt ????
waffe reinigen
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miami.style -
29. August 2007 um 17:10 -
Geschlossen
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Wenn man eine Waffe ordentlich ölt, nämlich so daß ein dünner Film die gleitenden Teile benetzt, dann versaut man sich auch nicht die Kleidung. Ich denke hier wird manchmal nicht unterschieden zwischen einer Ölung zur Funktionserhaltung und einer solchen zur Konservierung während längerer Lagerung.
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Eine SSW schießt zuverlässiger und verschleißt weniger, wenn die Gleitflächen zwischen Schlitten und Griffstück gefettet sind. Der Lauf kann leicht eingeölt sein, dann rostet es im Patronenlager und an der Laufsperre nicht. Wenn man es nicht übertreibt, dann schmiert man sich auch nicht ein.
Im Übrigen sollte man eine SSW wie eine scharfe Waffe auch im Holster führen, da ein Herausfummeln aus irgendwelchen Jacken- oder Umhängetaschen zu lange dauert. -
Wenn dein Arbeitskollege beim BKA ist, dann bist du es doch wohl auch oder?
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ahm nein bin beim Sicherheitsdienst der hat nur noch nen neben-job neben seiner BKA tätigkeit bei der Firma. Danke für die hilfe ich trage die Waffe übrigens im Holster so ein schönes von Safariland uiii^^ . Er meine nur das beim SChiessen das Öl "fliegen" kann. Najo danke dann kann ich jetzt wieder sorglos schiessen
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Sicherheitsdienst und SSW führen
Ist das nicht sogar verboten ?
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Zitat
Original von Rambo
Sicherheitsdienst und SSW führenIst das nicht sogar verboten ?
Im Dienst bestimmt, aber es gibt auch Ausnahmen. Einige Aussendienstmitarbeiter von verschiedene Ordnungsämter ( diese in polizeiähnlicher Uniform ) führen im Dienst offiziell eine Umarex P 99.
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Ui, hab ich ja gar nicht gewusst.
Danke für die Info
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ich führe die ja nicht während der Dienstzeit hab ja noch nicht die Waffensachkundeprüfung zwar den kl:waffenschein aber der hilft mir da nicht weiter wegen hausordnung recht ..... etc
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Und schon wieder was dazugelernt
Aber ich finde die vom Ordnungsamt spielen sich auf als wenn die noch was höheres als die Polizei sind,nur meine Meinung... -
da kann ich dir nur zustimmen die sogenannten Hilfspolizeibeamten, wo ich erstmal sagen muss das die Bezeichnung meiner Meinung nach falsch ist, da es ja keine Beamten sondern Angestellte im öffentlichen Dienst sind, spielen sich wirklich auf. Vorallem einer hatte mir mal mit einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung gedroht. Wo es 2 Punkte gibt die dagegen sprechen
1. Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht
2. Den Satz "Ihr habt nix besseres zu tun", der noch nicht mal von mir kahm und auch nicht an die Leute vom Ordnungamt gerichtet war sondern von einem Freund an eine Freundin und mich, und eigentlich keine Beleidgung ist, als so eine zu interpretieren naja ich weis ja nicht
Ich finde sowas einfach lachhaft
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PTB Waffen sind laut BGV C7 und Gewerbeordnung §34a explizit nicht für Sicherheitsdienste zugelassen.
Gruß
cz75
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warum das eigentlich ?
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Ich dachte du bist bei einem Sicherheitsdienst, da sollte man das doch wissen
SSW´s werden nicht genommen weil die Drohwirkung hoch, aber die Abwehrwirkung klein ist. Dein Gegengüber bekommt Angst und greift dich an, wie willst du dich mit einer SSW sinnvoll verteidigen und den Gegner abhalten dich zu verletzen ?
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Zitat
Original von Rambo
Ich dachte du bist bei einem Sicherheitsdienst, da sollte man das doch wissenSSW´s werden nicht genommen weil die Drohwirkung hoch, aber die Abwehrwirkung klein ist. Dein Gegengüber bekommt Angst und greift dich an, wie willst du dich mit einer SSW sinnvoll verteidigen und den Gegner abhalten dich zu verletzen ?
Das Teil wegwerfen und rennen ?
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Kann ich auch mit einem Stein Brauch ich dafür nen KSS (kleiner Steinschein) oder den großen Steinschein ?
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Zitat
Original von Rambo
Kann ich auch mit einem Stein Brauch ich dafür nen KSS (kleiner Steinschein) oder den großen Steinschein ?Dazu brauchst du den Schwerbeschädigtenausweis!
Dies war ein Scherz !!
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Zitat
Original von Rambo
Ich dachte du bist bei einem Sicherheitsdienst, da sollte man das doch wissenbin ich auch ich mach nur noch erst meinen §34a GeWo bin erst seit genaugeommen paar Monaten da destwege und dann haben wir einen neuen Chef bekommen etc...... bla bla bla