grad den ersten Anschiss kassiert.....

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 4.747 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. September 2007 um 06:28) ist von Fisher´s Sam.

  • Bei uns gab es auch schon Ärger mit einem Bauern aber so ein Kasten Bier regelt das meistens.

    Ist der Bauer versorgt stehen Kilometer weite Felder zur Verfügung.

    Je nach dem darf ich gar nicht sagen haben Bauern sogar eure Hilfe nötig mal nachfragen!

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • ...Und wenn man es nicht darf, weil da beispielsweise ein roter Kreis auf weißem Hintergrund am Wegrand steht, dann lässt man halt den Wagen stehen und schleppt seine Sachen zur Wiese. Ganz einfache Konsequenz!
    Die Straßenverkehrsordnung als Behinderung des Armbrustsports anzusehen, da sehe ich wenig Zusammenhang...

    "Vor allem: Nicht verkrampfen!"

    Einmal editiert, zuletzt von MaZZ (26. August 2007 um 22:17)

  • Werd bei Gelegenheit mal einen Befreundeten Jäger fragen ob ich in seinem Revier schiessen kann.
    Denke das sollte kein Problem sein.

    Vllt kann ich auch vom Hochsitz aus schiessen, dann kann ganz sicher nix passieren.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Eben...

    mir kommt die Galle hoch, wenn ich sehen muss, wie irgendjemand so
    schießt, dass auch bloß irgendwelche Probleme vorprogrammiert sind.
    Wenn sich jeder möglichst idiotisch im Umgang mit Waffen verhält, dauert es
    nicht mehr lange und wir Armbrustschützen verlieren eine Menge Schieß-
    möglichkeiten - und das nur, weil die BILD durch irgendetwas auf uns
    aufmerksam geworden ist.

    Wenn ich schieße, bin ich in 90% der Fälle zu Fuß und ich werde garantiert nicht
    die Armbrust heben, wenn ein Spaziergänger oder Jogger auch nur ansatzweise
    in Schussfeld ist. Entweder ist er hinter oder neben mir, oder ich schieße eben
    nicht - ganz einfach.

    Ich habe meine "Nutzungserlaubnis" für das Feld auch mit einem Obstkorb und
    Kaffee "gekauft" - das geht eigentlich immer.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Hallo!

    Die Gesetzeslage ist bei den AB´s leider etwas "schwammig"!
    Zum einen sind AB´s den Waffen gleichgestellt, da die Energie zum Abschuß des Pfeils im System gespeichert wird; andererseits ist es keine "echte" Schußwaffe, da kein Lauf vorhanden ist. Vor allem ist es keine Feuerwaffe!
    Wie dem auch sei, auch mit der "legalsten" Waffe muß ich mich an vorhandene Verbotsschilder halten! Wenn dort steht "Forstweg - nur landw. u. Forstfahrzeuge", darf ich nichtmal ohne Waffe weiterfahren! Es sei denn, ich habe das Schild selbst aufgestellt.
    Aber wie schon mehrfach erwähnt, am Besten mit den Besitzern (Bauern,Jägern,Pächtern etc.) reden u. um Erlaubnis fragen - für ´ne Kiste Bier findet sich sicher jemand :nuts:!

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Ich schließ mich mal dem Thread an, denn ich hätte ne Frage...

    ich besitze zwar eine Armbrust, mit der schieß´ich aber äußerst selten. Liegt wohl auch daran, dass ich bei der AB keine Ahnung hab, was man darf und was nciht. Bei Luftdruckwaffen, KK, und GK hab ich da mehr Plan von :lol: ;D

    Schieß ich mit einer LuPi in meinem Garten, so muss ja absolut gewährleistet werden, dass das Geschoß das (eigene, bzw Erlaubnis des Besitzers) Grundstück nciht verlassen kann...wie das in der Praxis auszusehen hat, wurde und wird hier ja viel diskutiert...

    Wie sieht das aber mit der AB aus? Muss das auch absolut gewährleistet werden? Sprich: Muss ich da auch überdachen, Mauern hochziehen und ne zweite chinesische Mauer um meinen Garten ziehen? :laugh: :new16:

    Ich les hier, dass ihr auf Wiesen mit euren AB schießt? Ihr habt halt die Erlaubnis des Besitzers, gut, die bräucht ich net, ich bin nämlich der Besitzer...aber ist es wirklich rechtlich in Ordnung auf der eigenen Wiese, die ja absolut frei zugänglich ist, mit einer AB zu schießen?

    Ich hab das Problem, dass ich in einer Region leb, wo sehr viele Grüne "spazierengehen"...und wehe man sabt nen grashalm zusammen...

    Hier könnte Ihre Werbung stehen...

  • Hallo Heinzellmann,

    Das Gebiet "Armbrust und Recht" ist nur äußerst grob definiert und mehrere
    Auslegungsarten sind möglich. Wie ich schon im FAQ schrieb, ist eine Armbrust
    rein rechtlich ja nicht in der Lage, zu "schießen".

    Wenn ich nun also nicht "schieße", was ist dann mit dem Projektil? Der Pfeil
    kann in diesem Falle eigentlich nicht als Projektil bezeichnet werden, er ist ja
    nur ein Stück Metall/Kohlenstoff und meine Bleidias und sonstige "Projektile"
    darf ich ja auch in meinem Garten durch die Gegend werfen, solange ich sie
    eben nicht "verschieße".

    Das ist rechtlich eine ziemliche Grauzone und jeder sieht es etwas anders.
    Probleme hatte ich persönlich aber noch nie.

    Hier noch die paar Links für dich zum Thema:
    Armbrust Recht-FAQ
    http://www.schuetzenbund-wesermarsch.de/armbrust.pdf

    Als Fazit kann man sagen, dass das schießen mit der Ab zwar nicht explizit
    und eindeutig erlaubt ist, es aber auch nirgends ausdrücklich verboten wird.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von Brombo
    Die Dinger sind auch hundsgefährlich und können einen umbringen.
    Aber wenns ne völlig abgelegene Wiese ist und du gegen einen Hügel schießt wärs meiner Ansicht nach OK. Da würd ich nichts sagen.

    Armbrüste verhalten sich schußtechnisch nahezu genau so wie moderne Compoundbögen. Das gilt für die übertragenen Energie wie auch für Pfeilgeschwindigkeiten. Nur um der Mythenbildung vorzubeugen.

    Für den Armbrustsport empfiehlt sich an erster Stelle ein umfriedeter, d. h., mit einem hohen Erdwall umgebener Bogenschießplatz. Jedes vergleichbare Gelände, auf dem Außenstehende nicht unvorgesehen die Schußbahn kreuzen oder ohne weiteres von Pfeilen getroffen werden können, ist natürlich genausogut geeignet.

    Mit dem Armbrust ist es ein wenig wie mit dem Faltrad in der Bahn: Wenn man es nicht sieht, stört es keinen. Trotzdem spielt es keine Rolle, wie abgelegen das Gelände meiner Wahl ist, und ob es dem Bauern gefällt oder nicht. Menschen trampeln heutzutage überall herum, und es muß einfach durch eine Umfriedung oder gleichwertige Sicherung gewährleistet sein, daß sich niemand gefährdet oder sonstwie gestört fühlt. --- Sonst hat man über kurz oder lang keine Ruhe. Hier nochmal meine Linksammlung zum Thema.

    Dabei möchte ich nochmal besonders auf das Merkblatt der Gewerkschaft der Polizei (GDP) verweisen, das Chris in Thommys Forum mal gepostet hat. Das ist immerhin mal was "Offizielles" zum Besitzen, Führen und Schießen mit der Armbrust. Ich habe mir das Blatt auch mal bestellt und immer dabei.

    Die Armbrust im neuen Waffengesetz [Kohlheim, Jürgen]
    Aufsatz des DSB Vizepräsidenten und Waffenrechtsexperten Jürgen Kohlheim in der Deutschen Schützenzeitung (DSZ 05/2006 S. 16f)
    http://www.schuetzenbund-wesermarsch.de/armbrust.pdf

    Forum Waffenrecht
    Interessenvertretung der legalen Waffenbesitzer in Deutschland.
    http://www.fwr.de/

    GdP Tipp ~ Neues Waffenrecht
    Merkblatt der Gewerkschaft der Polizei zum neuen Waffenrecht [pfeilbeschleunigung.de]
    http://www.iphpbb.com/board/ftopic-20236253nx19469-67.html

    Waffengesetz (WaffG)
    Waffengesetz des Bundesministerium des Innern
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html

    Waffenrecht ~ Das Wichtigste zum Waffenrecht [Deutscher Schützenbund]
    Informationen zum Thema Waffenrecht inkl. Armbrust
    http://www.schuetzenbund.de/infothek/recht/waffenrecht/

    Waffenrecht ~ Erstaunliches zur Armbrust [Westfälischer Schützenbund 1861 e. V.]
    Zusammenfassung der Kernaussagen aus dem Aufsatz von Jürgen Kohlheim
    http://www.wsb-home.de/wsb-home/struk…t/armbrust.html

  • an den themenstarter

    die beiden herren jagdaufseher haben völlig recht getan

    u sie haben eigentlich sehr nett gehandelt indem sie dich nur draf aufmerksam gemacht haben

    du hast nömli mehrere verbote begangen

    erstens mal das fahrverbot
    dieses verbot wurde von der örtlichen gemeinde verhängt u hat verschiedene gründe
    unter anderem den grund das die gemeinde als wegerhalter zwar anrainder, feldwirte u ander personen dort fahren läßt (logisch wie kommen die dorst sonst auf ihren grund außerdem zahlen sie ja al sgemeidnemitglied da sowieso steuern das zb die weger erhalten werden) aber alle anderen die dort nichts zu suchen haben eben nciht fahren läßt
    aus gründen der wegerhaltung der haftung ect ect

    jetzt kommen wir zum punkt leute die dort nichts zu suchen haben
    es ist einmal tatsache das dort privatbesitz ist das heißt der landwirt der forstwirt besitzt diesen grund, acker, wiese, wald u ist eigentümer

    du bist dort keine eigentümer du bist eigentümer vielleicht von deinen
    garten oder haus oder wohnung
    was würdest du dazusagen wenn plötzlich wer in deinen garten steht u drachen steigen läßt oder mit armbrust schießt oder sonst irgendwas
    egal jetzt ober eh nix anstellt oder eh leise ist oder sonst was verspricht
    das interessiert dich als eigentümer überhaupt nicht der hat auf deinen grund nix zu suchen

    so jetzt komen wir zum thema jagd die örtliche jägerschaft hat die jagd gepachtet von den dort ansässigen grudneigentümer
    dh die jäger zahlen geld den grundbesitzern das die grundbesitzer ihnen das recht der die jagd auszuüben verpachten
    dh der jäger darf sehr wohl seinen fasan wie du so schön ausgedrückt hast "abknallen"
    du allerdings darfst diesen fasan nicht einmal stören

  • Ich möchte an jede(n) Schützin(en) eindringlich appellieren: sucht den Kontakt mit den Landwirten, Jagdpächtern etc. Alles andere wird Ärger provozieren. Zur Zeit sind noch Aufzuchtzeiten und örtlich noch die Rehwildbrunft. Nach und nach werden die anderen Brunftzeiten folgen sowie auch dann die Jagden offen sein. Jeder möge sich vorab über die Zeiten im speziellen Fall informieren. Und wie für uns Jäger gilt im Zweifelsfall, sein ganzes Gerödel auf den Buckel und auf Schusters Rappen weiter......

    Von daher: matthiasb005 das Gelumpe in die Hand genommen und dann kann der Spass beginnen, wenn Du dann dort tatsächlich mit der Armbrust schiessen darfst!!!


    Gruss

    Thomas

  • Zitat

    Original von tomba
    Ich möchte an jede(n) Schützin(en) eindringlich appellieren: sucht den Kontakt mit den Landwirten, Jagdpächtern etc.

    Genau, sowas schrieb ich ja schon. Ich denke, meistens wird man sich einig - und wenn NICHT, dann hat man wenigstens das beruhigende Gefühl, einer (sicher erfolgten) Anzeige entgangen zu sein ;-)! Dann heißt es: Weitersuchen! Es gibt zum Glück immer Leute mit Verständnis für unseren Sport, der ja mit der Jagd auch nichts zu tun hat. Die meisten Leute wollen nur höflich gefragt werden - dann ist alles geritzt! Evtl. wollen sie sogar mal mitschießen (aus Neugier oder Spaß) - das sollte dann aber auch möglich sein ;-).

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D