Hallo zusammen!
Habe heute eine etwas ungewöhnliche Frage. Ein Kollege aus dem Rettungsdienst erzählte mir letztens, er führe während seiner Einsätze im Rettungsdienst und Ärztlichen Vertretungsdienst als Rettungssanitäter eine Schreckschusswaffe mit sich, weil er schon des öfteren schlechte Erfahrungen mit Patienten gemacht habe, welche ihn oder seinen Kollegen (Rettungsassistent, Arzt, ... ) bedrohten. Ich persönlich finde da nichts "Verwerfliches" dran, solang das diskret geschieht, sprich kein offenes Tragen. Allerdings gibt es Kollegen, die völlig schockiert über sein Verhalten sind.
Mich würde jetzt einfach aus Neugier mal interessieren, wie das ganze rechtlich zu beurteilen ist? Hat jemand eine Idee?
Gruß
Taunus