SSW im Rettungsdienst führen?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 5.701 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2007 um 00:50) ist von 5-atü.

  • Hallo zusammen!

    Habe heute eine etwas ungewöhnliche Frage. Ein Kollege aus dem Rettungsdienst erzählte mir letztens, er führe während seiner Einsätze im Rettungsdienst und Ärztlichen Vertretungsdienst als Rettungssanitäter eine Schreckschusswaffe mit sich, weil er schon des öfteren schlechte Erfahrungen mit Patienten gemacht habe, welche ihn oder seinen Kollegen (Rettungsassistent, Arzt, ... ) bedrohten. Ich persönlich finde da nichts "Verwerfliches" dran, solang das diskret geschieht, sprich kein offenes Tragen. Allerdings gibt es Kollegen, die völlig schockiert über sein Verhalten sind.

    Mich würde jetzt einfach aus Neugier mal interessieren, wie das ganze rechtlich zu beurteilen ist? Hat jemand eine Idee?

    Gruß
    Taunus

  • Solange er es mit KWS macht und der Arbeitgeber das Führen einer SSW nicht verbietet, ist es in Ordnung. Allerdings dürfte der Arbeitgeber bei bekanntwerden des Führens es ihm verbieten, um den guten Ruf nicht zu gefährden.

  • also wenn ein patient einen bedroht möchte er wohl keine behandlung! n dem fall darf ein rettungssanitäter gar nicht eingreifen! da sollte man sich einfach zurückziehen!
    wenn es auf geheiß der polizei geschieht muss ein amtsarzt anwesend sein!!
    anbei schließe ich mich meinem vorredner an!

  • Wenn ich kurz zur Klarstellung einen Sachverhalt schildern darf:

    Patient bestellt Rettungsdienst oder Ärztlichen Vertretungsdienst nach Hause, weil er starke Schmerzen hat. In seiner Wohnung stellt sich heraus, dass er an einer Medikamentenabhängigkeit leidet und er will seine Schmerzmittel verschrieben haben, obwohl dies medizinisch nicht indiziert ist (von der Abhängigkeit mal abgesehen...). Der Arzt sagt nein, der Patient will uns nicht aus der Wohnung lassen und bedroht uns mit einem Messer... So schon erlebt. Insofern verstehe ich den Kollegen recht gut...

    Vielen Dank für eure bisherigen Antworten !!

  • Ich glaube die bedrohung sieht etwas anders aus @d.zilles
    Falls man z.B. den Patienten nicht retten kann dann... usw.

    Soweit ich weiß wurden sogar Maglights im Retungsdienst ausgemuster
    wegen ihrer schlagenden argumenten.
    Ich glaube nicht das dann eine SSW gerne gesehen wird.

    Mein tip für ihn wäre rückweg gut merken,Codewort ausmachen wenn man flüchten muss und Koffer richtig hinstellen. :ngrins:

    Mfg

    Wiking

  • Gibt auch Klientel da muß man auf die Zunge beißen um sie zu versorgen.

    Irgendeine Wirtshausschlägerrei. Rettungsdienst kommt und trifft auf renitente, alkoholisierte Gäste.
    Rettungsdienst muß aber nunmal stark Verletzten helfen.
    Es gibt nichts schlimmeres als ihn dieser Situation zu sein, reden hilft nichts wenn Aggressivität aufkommt, Hemmungen Fäuste einzusetzen auf seitens Betrunkenen ist stark gefallen, Verständnis warum der Rettungsdienst einem helfen will gleich null.

    Gut möglich das Helfer angepöbelt werden.
    Meine Meinung.
    Wenn man zu solchen Extremeinsätzen gerufen wird und schon schlechte Erfahrungen deswegen gesammelt hat, dann würde ich eher auf Spray setzen. 45 Gramm, erstens einfacher wegen Transport, Nähe zum Angreifer besteht eh schon.
    Auch scheint mir diese Art von Notwehr einfach etwas gemäßigter, als wenn Rettungsdienste auf der Strasse rumballern.
    Stellt euch Schlagzeilen in Zeitungen vor!

    Markus

  • Spray klingt schon mal gut, als Rettungsdienstler bietet sich da ein Nitro-Spray an, in ordentlicher Dosis schickt das den renitenten Patienten zuverlässiger zu Boden als jedes Pfefferspray :crazy2:

  • Ich würde Pfeffer vorziehen, Nitro-Spray muss doch oral verabreicht werden oder? Dafür wäre mir ein renitenter "Patient" zu nah dran.

  • Ich glaube, es gibt kaum etwas schlimmeres, als das, was man im Rettungsdienst erlebt. Und obwohl ich immer noch der Ansicht bin, dass das Tragen einer SSW gefährlich ist, könnte der Rettungsdienst hier die Ausnahme sein.
    Eine sehr gute Bekannte von mir fährt als Notärztin. Da gibt es Gegenden, wo sie nur noch mit Polizeibegleitung hinfahren können-
    Es ist schon vorgekommen, dass sie in den zehnten Stock eines xxxxxxxx gerufen wurden, oben wurden dann Notärztin und Helfer überfallen, verprügelt und ausgeraubt, während der Rest der Bande sich unten über den RTW hergemacht und den gefleddert hat.

    In diesem Fall hätte eine SSW sicherlich nicht geholfen, aber ich kann mir vorstellen, dass das in anderen, weniger krassen Fällen durchaus nützlich sein könnte.

    Wobei am Ende die Blöd-Presse natürlich den Rettungssanitäter 'schlachten' würde, der eine Waffe gezogen hat.
    Insofern könnte ein Pfefferspray da wegen der Öffentlichkeitswirksamkeit sinnvoller sein, umnicht nachher als Buhmann an den Pranger gestellt zu werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Paramags (28. Juli 2007 um 22:14)

  • Ich glaube nicht daß ich es als gut und sinnvoll ansehen würde wenn sich sämtliche Rettungssanis auf einmal bewaffnen würden.
    Das dürfte dem guten Ruf der Rettungskräfte wohl ziemlich schaden.

    Gruß:

    Stephan

    Kiss my Ass, if you don´t like me i don´t care (ManoWar)

  • Mein Gott das ist aber arg Übertrieben.
    Bin Krankepfleger und habe Beruflich oft mit den Jungs Kontakt,kenne aber keinen der eine SSW mit sich Führt.Wäre auch nicht gut wenn der Arbeitgeber zb Caritas oder andere Kirchliche Einrichtung da von Wind bekommt.

    Gruß Odin

  • Ich glaube eignetlich, dass es uns kaum schaden würde. Einsetzen würden wir die Dinger ja kaum, und wenn steht in der Blöd: "Sanitäter schiesst auf Patienten", und in den normalen Zeitungen "Raubmord an Sani verhindert".

    Gut, man hört zwar mehr auf die Blöd hierzulande, aber egal ;)

    MarkK:
    Naja, bei der Feuerwehr haben wir auch manchmal so tolle aktionen... siehe Rostock/G8. Da kann es auch schon mal pasieren, dass man sich wehren muss. Hier in der Gegend hat auch mal eine indoor-Hanfplantage gebrannt, da sind wir auch nicht ran bis die Polizei da war. Stellte sich raus, der Besitzer war bewaffnet (Und durch die Rauchgase beinahe bewusstlos).

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zunächst eingangs sei erwähnt, dass ich regelmäßig ehrenamtlich als Rettungssanitäter in meiner Freizeit tätig bin und wir auch regelmäßig RTW fahren.

    Auch, wenn ich sonst das Führen einer SSW zu Selbstverteidigungszwecken durchaus grds. befürworte, wenn derjenige hinter der Waffe damit sachkundig umgehen kann, hat so ein Ding im Rettungsdienst m. E. überhaupt nichts verloren.

    Erstens ist ein verdecktes Führen nahezu ausgeschlossen, gerade bei dem Wetter - und offenes Tragen einer Waffe durch einen Sanitäter kommt beim besten Willen nicht in Frage.

    Zweitens ist der Gebrauch einer SSW durch einen Sanitäter i. d. R. wohl nicht durch §§ 32 ff. StGB als Notwehr/Nothilfe/Notstand oder was auch immer zu rechtfertigen, da häufig mildere Mittel zur Verfügung stehen.

    Drittens würde sich die Presse über einen solchen Fall genüsslich hermachen.

    Viertens gibt das tierischen Ärger, wenn der Dienstherr mitbekommt, dass man eine Waffe im Dienst bei sich trägt, geschweige denn, diese auch wirklich einmal benutzen muss. Für ehrenamtliche Mitglieder einer Hilfsorganisation ist danach wohl Ende, für hauptberufliche dürfte das entweder die Entfernung aus dem Dienst, aber zumindest andere empfindliche disziplinarische/arbeitsrechtliche Folgen haben.

    Fünftens finden die meisten RD-Einsätze in geschlossenen und häufig noch beengten Räumen statt. Viel Spaß bei der Benutzung einer SSW in einer solchen Situation. Da kann sich das RD-Personal nach einer Eigenkontamination mit dem Reizstoff erst mal selbst gegenseitig versorgen.

    Sechstens fährt zumindest hier in Berlin zu jedem Einsatz, der irgendeine gewisse Brisanz aufweisen könnte, die Polizei mit raus. Das fängt schon bei der hilflosen Person in Wohnung an, wenn die Tür aufgebrochen werden muss und hört bei der Kneipenschlägerei und dem Kapitalverbrechen auf.

    Sollte man in einer solchen Situation wirklich als Erster eintreffen und die Situation für einen mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben verbunden sein, weil man entweder vom "Patienten" oder von Umstehenden angegriffen wird, hilft nur, rein in den RTW und das Eintreffen der Pol. abwarten.

    Man muss als Rettungsdienstler nicht sein Leben für die Rettung eines anderen gefährden, sich also z. B. nicht durch eine prügelnde Menschenmenge bewegen.

    In jedem Rettungsdienst und Sanitätsdienst, den ich kenne, ist Bewaffnung per Dienstanweisung strikt verboten! Einzig und allein Pfefferspray wird überwiegend geduldet, da man dies ja schließlich gegen agressive Hunde am Einsatzort benötigen könnte, die einen nicht an den Notfallpatienten ran lassen wollen.

    Von daher würde ich zu Pfefferspray raten, zumal dies auch bei der Anwendung in geschlossenen und ggf. engen Räumen keine Gasphase hat und man somit nicht gleich den ganzen Raum einnebelt, dass einem selbst die Tränen kommen.

    Auch ich führe ein Pfefferspray, so wie sonst auch grundsätzlich, mit, wenn ich Rettungsdienst fahre.

    Und vor allem glaube ich, derjenige, der eine SSW führt, während er Rettungsdienst fährt, hat sich noch nie im RTW/NAW/NEF nach den vielen schönen Sachen umgesehen, die man beim Einsatz ohnehin meistens mit hoch/raus nimmt...

    Als da wäre:

    Die kleine Sauerstoffflasche vom Oxylog (sofern nicht im Notfallrucksack verpackt). Greift Dich einer an und kriegt das Dingens vor die 12 ist erstmal Sendepause.

    Auf älteren RTW gibt es noch die Notfallkoffer aus Alu. Die Dinger eignen sich auch gut als Abwehr-/Schlagwerkzeug, wenn es wirklich mal heiß hergeht. Auch da ist bei einem Treffer vor die 12 Sendepause und dazu kann man das Teil zum Blocken von Schlägen oder Messern etc. benutzen. Auf den neuen RTW wurden die Koffer leider durch Rücksäcke ersetzt, die in dieser Hinsicht nicht mehr ganz so praktisch sind...

    Entgegen der vorstehenden Aussage eines anderen Schreibers sind m. W. n. auch Maglites nicht im RD verboten; zumindest nicht bei den Rettungsdiensten, die mir bekannt sind. Eine Mag 2D reicht da schon aus, um einem im absoluten Notfall effektiv die Tränchen in die Augen zu treiben.

    Auch eine lichtstarke taktische Lampe (so z. B. eine SureFire o. ä.) tut gute Dienste, wenn es darum geht, einen Angreifer so zu blenden, dass man die entscheidenden Sekunden zum Rückzug bekommt.

    Diese Aufzählung könnte man mit einem Blick in einen RTW beliebig fortsetzen...

    Nach alledem jedenfalls sind m. E. SSW im Rettungsdienst berechtigterweise untersagt und gehören dort nicht hin!

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • In der Blöd würde wenn dann folgendes stehen:

    VERSUCHTER MORD AN PATIENT!!! -
    Lesen Sie nur in Blöd wie Sanitäter ausrastete
    :new16:
    Ich denke auch dass die Caritas oder andere etwas dagegen hätten. Lieber den Rückzug antreten, denn wer weiß wie im Falle einer Verletzung beim Schuss die Sachlage ist...

    Signatur? Brauch ich nicht.

  • Zitat

    [quote]Original von MarkK
    Eine sehr gute Bekannte von mir fährt als Notärztin. Da gibt es Gegenden, wo sie nur noch mit Polizeibegleitung hinfahren können-
    Es ist schon vorgekommen, dass sie in den zehnten Stock eines xxxxxxx gerufen wurden, oben wurden dann Notärztin und Helfer überfallen, verprügelt und ausgeraubt, während der Rest der Bande sich unten über den RTW hergemacht und den gefleddert hat.


    Ist ja echt heftig so was. Da gehört ... Rest gestrichen.
    Aber sonst ist noch alles frisch, was?
    Ulrich/Admin

    :johnwoo:
    Man it's crazy out here, I have no fun, I can't walk the streets... without my gun!!!

    3 Mal editiert, zuletzt von Paramags (28. Juli 2007 um 22:14)

  • Hab ihr eigentlich schon mal was von einem kleinen Waffenschein gehört, den man zum Fürhen einer SSW benötigt?

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Hallo.

    Üblicherweise ist in namenhaften RDiensten jedlicher Gegenstand, welcher zur Verteidigung angewandt werden kann und nicht zum normalen Equipment gehört, untersagt. Müsste in der Dienstanweisung und/oder im QM stehen.
    Grundgedanke ist der, dass jemand, der ein Mittel zur Verteidigung bei sich trägt, schon eine gewisse Bereitschaft zum Einsatz dessen und damit zur Gewalt zeigt. Gelehrt wird daher der Eigenschutz. Es wird also auf die Polizei gewartet, bei aggressiven Hunden wie bei aggressiven Patienten.
    Einige (bes. welche die bei RD und FW tätig sind) tragen dennoch Messer bzw. Multitools, welche sie aber als Werkzeug definieren und vermutlich auch nur als Werkzeug benutzen, ganz im ggsatz zu SSW.
    Zudem ist man zumindest im Bezug auf den Patienten Garant und darf sich daher zunächst nur auf Schutzwehr begrenzen.
    Man kommt daher bei jeder im Dienst ausgeführten aktiven Verteidigungshandlung in arge Bedrängnis. Also nicht zu empfehlen.
    Und im Notfall lässt sich Bazillol auch als Abwehrspray gebrauchen, manche Fahrzeuge führen eine Feueraxt, welche sich als Streitaxt missbrauchen lässt, ansonsten findet sich eine Brechstange im Fahrzeug. Dadrauf hat man natürlich nur Zugriff, wenn man sich gerade im FZG befindet.

    Fazit:
    Privat: Ja
    Dienstlich: Nein!