Zeigt eure Bajonette, Messerchen, einfach alles, was ´ne Klinge ist!

Es gibt 11.703 Antworten in diesem Thema, welches 1.616.082 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Mai 2024 um 23:58) ist von FBO.

  • Vor kurzem fertig geworden und schon fleißig im Einsatz. Hosentaschen Fixed in O2 und grünem Canvas Micarta.

    Das Micarta wurde nicht feiner als K80 geschliffen und dann noch mal sanft mit K40 rüber, ergibt ein wunderbar samtiges Griffgefühl.

    In die Bohrlöcher des Griffes kommen noch Pins, bin mir nur bei der Materialwahl noch nicht sicher. Titan, Edelstahl oder Messing?

    Klingenlänge: 75mm

    Grifflänge: 90mm

    Klingenstärke: 3mm

  • Daher gehe ich auf Nummer sicher und trage entweder ein klassisches Victorinox oder ein Opinel. Klar würde ich auch gerne mal was anderes ausprobieren...

    Tue es!

    Ich kann in diesem Fall Messer mit Slipjoint (Funktion wie Victorinox, Opinel oder Laguiole) empfehlen, aber darüber hinaus mit entweder einer sehr starken Feder oder welche bei denen man zusätzlich bei Bedarf die Klinge fixieren kann. Das sind schon etwas kräftigere Geräte als Deine typischen Slipjoint-Klappmesser.

    Das Böker Plus Worldwide (Design Chad Los Banos, guter AUS-8-Stahl ) ist eins mit sehr starker Feder,

    und das Böker Plus Caracal 42 (Design Boris Manasherov, sehr guter D2-Stahl) kann man zusätzlich mit einem am Messer verstauten Stift arretieren:

    https://www.boker.de/worldwide-01bo569

    https://www.boker.de/caracal-folder-42-01bo753

    Grüße - Bernhard

  • Dieses Einhandöffnen habe ich noch nie begriffen.

    Naja, so schwer ist das nicht.

    Faustregel:

    Wenn der kontrollierende Polizist oder/und der Richter es schaffen ein verriegelbares Messer mit nur einer Hand zu öffnen UND zu verriegeln (und sie werden sich womöglich anstrengen es unbedingt zu schaffen!), dann wird es als Einhandmesser eingestuft. ;)

    Zitat:

    "...ist der Wortlaut der Legaldefinition des Einhandmessers im Sinne des § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG jedoch dahin einschränkend auszulegen, dass nicht nur die Arretierung selbst, sondern die gesamte Bedienung des Messers und damit auch das Ausklappen der Klinge mit nur einer Hand möglich sein muss (vgl. Gade, Waffengesetz, 2. Aufl. 2018, § 42a Rn. 12, 15; Erbs/Kohlhaas/Pauckstadt-Maihold/Dr. Lutz, 232. EL August 2020, WaffG § 53 Steindorf/Gerlemann, 10. Aufl. 2015, WaffG § 42a Rn. 2)."

    Quelle:

    https://www.strafrechtsiegen.de/einhandmesser-…s-1-nr-3-waffg/

    Grüße - Bernhard

  • In deiner Quelle steht aber:

    Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber Einhandmesser als bei gewaltbereiten Jugendlichen beliebtes Surrogat für das bereits verbotene Butterflymesser aus dem öffentlichen Raum verbannen wollte (BTDrs. 16/8224, S. 17), ist der Wortlaut der Legaldefinition des Einhandmessers im Sinne des § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG jedoch dahin einschränkend auszulegen, dass nicht nur die Arretierung selbst, sondern die gesamte Bedienung des Messers und damit auch das Ausklappen der Klinge mit nur einer Hand möglich sein muss (vgl. Gade, Waffengesetz, 2. Aufl. 2018, § 42a Rn. 12, 15; Erbs/Kohlhaas/Pauckstadt-Maihold/Dr. Lutz, 232. EL August 2020, WaffG § 53 Steindorf/Gerlemann, 10. Aufl. 2015, WaffG § 42a Rn. 2). Dabei kommt es allein darauf an, ob das Messer für das einhändige Ausklappen, z.B. mittels Daumenloch, Flipper oder Daumenpin an der Klinge (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Einhandmesser), konstruiert ist. Es genügt indes nicht, dass es nur mit individueller Geschicklichkeit auch ohne Zuhilfenahme der zweiten Hand geöffnet werden kann (vgl. Gade a.a.O., Rn. 12).

  • Danke pandur für das aufmerksame Lesen!

    Das von Dir rot hervorgehobene ist natürlich im hohen Maße erfreulich. :thumbsup:

    Der Wunsch wäre, dass alle Ordnungshüter und Juristen es genau so verinnerlichen, nämlich Orientierung an eindeutigen Konstruktionsmerkmalen der Hersteller.

    Da werden (beispielsweise!) das Daumenloch, der Flipper (typisch mit Flippnase oder Flipprücken) und der Daumenpinn als Konstruktionsmerkmale eines Einhandmessers genannt. Es gibt aber noch einige andere Öffnungshilfen die (mindestens für mich) eindeutig zum Einhandmesser gehören.

    Nun gibt es zwischen einem (im zugeklappten Zustand) relativ eng Richtung Platine/Griff plaziertem "guten" Nagelhau und dem "bösen" Daumenpinn etliche Konstruktionen die sozusagen dazwischen im "Graubereich" liegen, weil es dazu keine Urteile gibt.

    Ich meine beispielsweise Längsrillen, schmale Längslöcher, mehrere kleine Bohrungen, nicht zuletzt glatte Klingen aber mit sehr großer, eventuell angerauter Greiffläche - das alles kombiniert mit leichtgängiger Klinge.

    Ganz wackelig wird es bei Modellen bei denen der Nutzer bei eindeutigen Einhand-Konstruktionen eigenhändig Änderungen vorgenommen hat - beispielsweise den Daumenpin entfernt oder die Flippnase abgeschliffen hat. Da gibt es sogar herstellerseitige Konstruktionen die das mit sehr einfachen Mitteln erlauben und auf welche die Hersteller sogar entsprechend hinweisen.

    Und da sind wir nach wie vor leider noch auf hoher See...

    Aus meiner Sicht empfehle ich nach wie vor zum Führen Taschenmesser entweder ganz ohne Fixierung, mit Fixierung die NUR zweihändig erfolgen kann, oder solche Messer, die bereits der Hersteller oder Importeur als für Deutschland zum §42 konform deklariert hat. Und ich meine nicht die kleinen Zwischenhändler die sehr preiswerte Messer in rauen Mengen importieren und verkaufen ohne sie eindeutig technisch zu beschreiben, oder ohne überhaupt eine aussagekräftige Homepage zu haben. Als positiv beispielhaft kann man hier Böker nennen, der sogar die 42 im Namen vieler Messer vergibt.

    Grüße - Bernhard

  • moin

    Anbei mal mein Buck 110. Schätzungsweise vor ca 10 Jahren bei Globetrotter in HH gekauft

    Ein Jubiläumsmodell, wie mir erst Jahre später bewusst wurde

    Habe das gute Stück ca 5 Jahre beinahe täglich getragen und nicht geschont wie man an den diversen Macken sieht

    Aber! Die Klinge wackelt kein bisschen. Eingeklappt steht die Klinge ebenfalls mittig im Heft

    Backlock greift richtig Satt mit einem sehr tollen "Klick"

    Das Klicken von dem Buck ist wie mit dem Kliclen vom Zippo zu vergleichen

    Einzigartig

    Da ich damals nicht selber Messer Schärfen konnte hatte ich die Dumme Idee das Messee Schleifen zu lassen

    Resultat sieht man an der Schneide ;(

    Habe mir gestern das 110 FG gekauft

    Bin mal gespannt wie die Verarbeitung ist

  • Tue es!

    Ich kann in diesem Fall Messer mit Slipjoint (Funktion wie Victorinox, Opinel oder Laguiole)

    Opinel ist doch kein Slipjoint? Die haben doch die Virobloc-Verriegelung.

    "An armed society is a polite society. Manners are good when one may have to back up his acts with his life." - Robert A. Heinlein

  • Naja, so schwer ist das nicht.

    Faustregel:

    Wenn der kontrollierende Polizist oder/und der Richter es schaffen ein verriegelbares Messer mit nur einer Hand zu öffnen UND zu verriegeln (und sie werden sich womöglich anstrengen es unbedingt zu schaffen!), dann wird es als Einhandmesser eingestuft. ;)

    Nope! Einhandmesser umfasst die GESAMTE Bedienung des Messers. Also nicht nur irgendwie aufkriegen und verriegeln, sondern auch entriegeln und wieder einklappen. Backlock mit viel Fingerfertigkeit aufklappen/aufschleudern, einrasten lassen, aber dann mit nur einer Hand nicht wieder geschlossen zu bekommen, gilt also nicht. AFAIK gilt auch Zuhilfenahme von irgendwelchen Flächen wie Wänden oder Tischen nicht. Wirklich in einer Hand halten und es nur mit dieser Hand gleichzeitig entriegeln und zuklappen.

    "An armed society is a polite society. Manners are good when one may have to back up his acts with his life." - Robert A. Heinlein

  • Opinel ist doch kein Slipjoint? Die haben doch die Virobloc-Verriegelung.

    Ja, sorry. Bin bei Einfachstmessern nicht so "zu Hause". ;)

    Man kann es wohl mit etwas Geschick einhändig öffnen und verriegeln, was ich aber nicht als Einhandmesser einstufen würde.

    Wichtig ist allerdings, dass die Messer die man führt nicht irgendwelche martialischen oder militärischen Formen, Farben und Namen haben.

    Von daher erfüllt ein Opinel diese Bedingungen. :thumbup:

    Grüße - Bernhard

  • Nope! Einhandmesser umfasst die GESAMTE Bedienung des Messers. Also nicht nur irgendwie aufkriegen und verriegeln, sondern auch entriegeln und wieder einklappen. Backlock mit viel Fingerfertigkeit aufklappen/aufschleudern, einrasten lassen, aber dann mit nur einer Hand nicht wieder geschlossen zu bekommen, gilt also nicht. AFAIK gilt auch Zuhilfenahme von irgendwelchen Flächen wie Wänden oder Tischen nicht. Wirklich in einer Hand halten und es nur mit dieser Hand gleichzeitig entriegeln und zuklappen.

    Weißt Du da ein Präzedenzfall und Urteil dazu?

    Der Gesetzestext gibt nämlich Deine Interpretation nicht her. Dort steht nichts von einhändig wieder entriegeln und schließen.

    Von daher "vor Gericht und auf hoher See"...

    Grüße - Bernhard

  • Ich kann einhändig Pistazien knacken.

    Nicht alle, aber immerhin...

    Ob ich einhändig ein Opinel aufkriege, wage ich zu bezweifeln...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Ob ich einhändig ein Opinel aufkriege, wage ich zu bezweifeln...

    Üben, sage ich nur, üben...

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    Aber wie gesagt, ein Opinel würde ich so oder so niemals als Einhandmesser einstufen.

    Grüße - Bernhard

  • Also wenn mir ein Messer gefällt dann kaufe ich mir das - und keine Regierung der Welt schreibt mir vor wie ich damit umzugehen habe.

    Was sind das für Messer (Hersteller, Name, Bezugsquelle) auf dem Stamm mit den polierten Klingen? Das kleinere interessiert mich, soweit es eine Klinge unter 12 cm hätte.

    Ansonsten würde ich persönlich keinen meiner Scheine riskieren, indem ich Messer führe, die einen vor Gericht bringen könnten. Das kann aber jeder selber entscheiden.

    Grüße - Bernhard

  • Wäre trotzdem interessant zu wissen, woher sie kommen bzw. von wem sie gemacht wurden - wenn es kein Geheimnis ist. Oft haben Messermacher verschiedene Messer mit ähnlichem Design im Programm.

    Grüße - Bernhard