Brauche Gesetzesauszug wegen LG ohne F BJ 72

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 2.682 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juni 2007 um 18:19) ist von joSchuss.

  • Ich habe mal wieder ein Problem:
    Ich will nicht dass meine Diana 35 Baujahr 72 im Schrank verstaubt. Deswegen habe ich meinen Trainer im SV gefragt, ob ich nicht mal auf die 25m und 50m Bahn kann.
    Ich habe ihm gesagt dass ich mit meinem LG dort schießen will.
    Er aber (wahrscheinlich unwissend) hat mir gesagt dass ich es nicht darf weil ich das LG eintragen lassen muss. So wäre es anscheinend damals mit allen LG und KK passiert (KK stimmt ja)
    Da ins Fettnäpfchen treten will habe ich gar kein großes Theater angefangen.
    Ich will jetzt ihm den Gesetzesauszug zu den LG geben, dass er keine Probleme mehr macht.
    Nur habe ich das Inet bisher erfolglos durchforstet.
    Könnt ihr mir weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus
    Joachim

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Hallo!

    WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Punkt 1.2
    Waffen ... die vor dem 1.1.1970 ... in den Handel gelangt sind.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html

    Er hatte Recht. Ein 1972er Diana benötigt zwingend ein :F:!

    Gruß
    Heiko

    P.S.: Hier ger genaue Wortlaut:
    1.2
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    Einmal editiert, zuletzt von heiko.moeller (7. Juni 2007 um 20:02)

  • Ja, genau! 10. 1967
    Manchmal wird die Jahreszahl auch durch den Schaft etwas verdeckt.

    Glückwunsch!
    1. Es muß NICHT eingetragen werden.
    2. Es darf die damals übliche Stärke haben, aber
    3. Es darf dann (wenn über 7,5 Joule) nur mehr auf einem Stand geschossen werden - eben bei besagtem Menschen, dem Du es erklären willst.

    Gruß
    Heiko

    Einmal editiert, zuletzt von heiko.moeller (7. Juni 2007 um 20:10)

  • Ja, man muss bei mir schon 2x hinschaun dass man die Zahl sieht.
    In der DDR gabs ja keine Dianas, also hätte es auf keinen Fall 72 heißen dürfen

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Ein Büchsenmachergeselle hat mir nun gesagt (behauptet) dass sogar bis mitte der 70er LG ohne :F: Produziert worden, und nicht eingetragen worden sind. Diese wären genauso legal wie die vor 1972.
    Ich halte diese aussage für schwachsinn und frage mich wie er es nur schafft einen Waffenladen zu führen :evil:
    Aber ich habe schon recht dass seine Aussage nicht stimmt oder?

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Ich meine, dass neue Waffengesetz wurde 1973 oder 1974 eingeführt. Bis dahin durften die LG frei verkauft werden. Mit dem neuen Gesetz hätten die Gewehre ab BJ 1970 dann angemeldet werden müssen.
    Das hat natürlich auch nicht jeder gemacht.
    Auf dem Flohmarkt habe ich schon ab und an Luftgewehre aus Anfang der 70er ohne F gesehen.
    Die Dinger sind aber ILLEGAL!

    collector

    Einmal editiert, zuletzt von collector (8. Juni 2007 um 16:03)

  • Ja leider Gottes habe ich von diesem Händler schon viele falsche Aussagen bekommen :evil:
    Also wurden diese Gewehre damals gekauft und nicht angemeldet.
    Also schlichtweg illegal!!!!
    Ich habe ihn auch versucht zurecht zuweisen.
    Er wird jetzt mal bei Diana nachfragen (und sich hoffentlich blamieren :n17:)

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Nur was soll man jetzt mit so einem Gewehr machen?
    Man darf es nicht besitzen! Und auch nicht zum Büchsenmacher transportieren um es auf 175 bzw 7,5j einzustellen.

  • So schade es ist, aber Zerlegen und schussunfähig machen!!!
    Und dann wenn möglich so zerstören, das es nicht nach LG aussieht, und ab auf den Schrottplatz. Oder Polizei benachrichtigen die holen das Ding dann ab.

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • zum Büchsenmacher bringen - der soll ein :F: draufkloppen (ein kleines Restrisiko bleibt dann natürlich)

    ich hoffe der hat so einen Stempel

    Polizei Rufen ist auch nicht risikolos. Wer weiß, wie die reagieren wenn da jemand anruft: "Hallo Meier mein Name, ich habe hier ein illegales Gewehr - könnten Sie das bitte für mich entsorgen?"
    Dann nimm lieber ne Flex

    collector

    2 Mal editiert, zuletzt von collector (8. Juni 2007 um 16:48)

  • Ein LG ohne :F: ist in zerlegtem Zustand legal, da alle Teile einzeln legal sind.

    Bei Dianas und Weihrauch kommt noch etwas anderes hinzu:

    Das :F: ist auf dem Lauf, das Datum ist auf dem System.

    Ist das LG zerlegt, so lässt sich nicht feststellen,
    ob das System nicht mal einen :F:-gestempelten Lauf hatte.
    Anhand der Seriennummer bei Weihrauch ließe sich zwar feststellen,
    ob das LG ohne :F: das Werk verlassen hat, ob aber hinterher
    nicht doch nachgestempelt wurde, ist nicht ermittelbar!

    Also:
    Locker bleiben!!!


    collector:
    Wenn der Büma auch gleich eine :F:-Feder einbaut, ist doch alles ok!


    Stefan

  • Sorry, aber soweit ich informiert bin, darf man es auf keinen Fall transportieren! :cry:
    Ich bin auch der Meinung, daß man es zerstören muß! :cry:
    Da seh ich leider für dich joSchuss`auch keine andere Möglichkeit, lasse mich aber gern belehren.