Rechtliche Bestimmungen für Armbruste

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.241 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Mai 2007 um 16:40) ist von HassesFreigang.

  • Als ich hier im Forum herumstöberte, sah ich keinen FAQ über die rechtlichen Bestimmungen für den Transport, das Führen und Schießen mit Armbrusten. Ich weiß, hinten steht noch das Waffenrecht für Juristen, aber ich denke, hier gibt es auch jemanden, der mir meine Fragen in knappen Worten beantworten kann. Bogen gelten ja rechtlich nicht als Waffen, sondern Sportgerät und ich denke, daß es früher bei Armbrusten ähnlich war. Früher standen in den alten Frankonia Katalogen immer die Bestimmungen für den Transport und das Führen der einzelnen Waffen und Sportgeräte drinnen, jetzt finde ich es nicht mehr. Irgendwie habe ich noch etwas im Hinterkopf, daß eine Schußwaffe nach deutschem Recht auch einen Lauf benötigt? Somit Armbruste keine Schußwaffen sind.

    -Also Transport nur in der verschlossenen Tasche, oder kann ich theoretisch damit auch auf der Straße herumlaufen? Ich möchte lediglich die rechtliche Seite hier wissen, den gesunden Menschenverstand möchte ich dabei außen vor lassen.

    -Führen, also gespannt mit eingelegtem Bolzen nur auf Privatgrund, oder überall möglich. Früher sah ich auch gelegentlich Bogenschützen auf Feldwegen üben.

    -Schießen nur auf einem zugelassenen Schießstand, abgezäunten Privatgrund, oder auch überall möglich.

  • Hallo Ramsi (zum zweiten ;) )

    Es gibt kein FAQ über Armbrüste und Recht? Sicher?

    Also HIER ist eins: Armbrust Recht-FAQ ;)

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Danke (zum zweiten),

    dann habe ich diese FAQ übersehen, Du hast Dir wirklich mühe gemacht, alles aufzuschreiben und es dann noch am Ende zusammenzufassen!

    Gibt es überhaupt Leute, die ungefragt auf fremden Feldern oder im Wald schießen? Ich denke Spaziergänger rufen gleich die "grünen Männchen", im Notfall kann immer ein "Gefahr im Verzug" vorliegen... Und die Förster werden sich sicherlich auch sehr freuen.....
    Muß für den Tatverdacht "Versuch der Wilderei" nicht noch etwas dazu kommen, Zerlegwerkzeug fürs Tier, oder sonstiges Zubehör dabei zu haben? Die Ausrede "Ich bin Vegetarier" nützt wohl überhaupt nichts *grinz*, obwohl ich wirklich einer bin...

  • Hallo Ramsi,

    Das FAQ wird gerne mal übersehen, ich bin's gewohnt ;)
    Das hier ist übrigends eventuell auch noch ganz nützlich: Kleine Tips von jedem, für jeden (neu: Zielscheiben!)

    Und sicherlich gibt es Leute, die ungefragt auf fremden Feldern etc. schießen
    gehen. Die menschliche Dummheit kennt leider keine Grenzen und einen gibt
    es immer, der unbedingt Mist mit seinen Waffen anstellen muss. Schade, aber
    ändern kann man's leider auch nicht. Aber zum Glück sind die meisten
    Spaziergänger auch sehr tolerant und ich bin bislang immer auf Interesse
    gestoßen, statt auf Furcht oder Abneigung. Wenn ein Jogger etc. vorbeikommt,
    wird die Armbrust eben auf den Boden gelegt und gewartet. Wenn man keinen
    Ärger provoziert, bekommt man meist auch keinen.

    Und der Absatz über den Wald steht nur deswegen dort, weil man das Schießen
    im Wald sehr schnell falsch interpretieren könnte. Wer im Wald mit einem
    Bogen oder einer Armbrust herumläuft, macht sich eben verdächtig. Und um
    einen Hasen zu zerlegen, braucht es auch kein Werkzeug vor Ort. Hasen erlegen,
    in den Rucksack stecken und dann ab nach Hause zum Ausweiden etc.
    Daher rate ich auf's Schärftste davon ab, im Wald schießen zu gehen. Sicher
    ist sicher.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W