Als ich hier im Forum herumstöberte, sah ich keinen FAQ über die rechtlichen Bestimmungen für den Transport, das Führen und Schießen mit Armbrusten. Ich weiß, hinten steht noch das Waffenrecht für Juristen, aber ich denke, hier gibt es auch jemanden, der mir meine Fragen in knappen Worten beantworten kann. Bogen gelten ja rechtlich nicht als Waffen, sondern Sportgerät und ich denke, daß es früher bei Armbrusten ähnlich war. Früher standen in den alten Frankonia Katalogen immer die Bestimmungen für den Transport und das Führen der einzelnen Waffen und Sportgeräte drinnen, jetzt finde ich es nicht mehr. Irgendwie habe ich noch etwas im Hinterkopf, daß eine Schußwaffe nach deutschem Recht auch einen Lauf benötigt? Somit Armbruste keine Schußwaffen sind.
-Also Transport nur in der verschlossenen Tasche, oder kann ich theoretisch damit auch auf der Straße herumlaufen? Ich möchte lediglich die rechtliche Seite hier wissen, den gesunden Menschenverstand möchte ich dabei außen vor lassen.
-Führen, also gespannt mit eingelegtem Bolzen nur auf Privatgrund, oder überall möglich. Früher sah ich auch gelegentlich Bogenschützen auf Feldwegen üben.
-Schießen nur auf einem zugelassenen Schießstand, abgezäunten Privatgrund, oder auch überall möglich.