ZitatSicher berechtigt ist ein Büchsenmacher, der darf an allem schrauben, was schießt. Die Alternative ist der §26.2 WaffG, nichtgewerblicher Umbau einer Schußwaffe. Die Erlaubnis dazu gibts bei der zuständigen Waffenbehörde (oder auch nicht halt), welche überprüft, ob Ihr in der Lage seit, den geplanten Umbau sicher auszuführen. Die Behörde ist berechtigt, an die Genehmigung die Auflage zu knüpfen, beispielsweise nach dem Umbau die Waffe erneut bei einem Beschußamt vorzustellen zur Energiemessung. Grundsätzlich würde ich das nach jedem größeren Umbau eh tun, das kostet 29,95.-, ein recht umgängliches und liberales Beschußamt ist Köln. Auf jeden Fall sollte das gemacht werden, wenn Ihr den Body/Schlitten o.Ä. gegen einen ohne F getauscht habt. Quittung des Beschußamtes bei der Waffe aufbewahren!
Stammt von Neko, der kennt sich damit aus