Vorderlader

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 4.514 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. August 2002 um 11:09) ist von Duncan.

  • Zitat

    Original von edbru
    dank für die Info.
    Ist ja echt bescheuert. Da muß ich also ein ganzes Jahr im Verein jemanden finden, der für mich die Muskete lädt!

    das genau ist mein problem. will keiner machen. jetzt will ich mal nachfragen, ob das auch gilt, wenn ich mit der zimmerpistole im verein aufm stand schiesse. die darf ich ja laden.....

    Zitat

    [i]Da ist es ja einfacher, ne normale GK-WBK zu bekommen.

    so siehts aus.

    Zitat

    [i]Daß der SP-Schein nix mit der WBK zu tun hat, ist schon klar. Meine Frage war ja, ob die Zuverlässigungsbescheinigung die gleiche ist (kost ja auch Geld).

    nee, ich denke mal, dass einmal zuverlässig sein reicht. ich weis es aber nicht genau.

    hab auch gemerkt, dass das von forstundjagdfuzzi zu fuzzi unterschiedlich ist. wahrscheinlich lassen diverse durchführungsbestimmungen den bürokraten da mächtig spielraum.

    kannst ja mal bescheidposten, wenn du nen verein gefunden hast und dich auf den beschwerlichen weg zum sprengstoffschein machst.

    grüsse
    ron

  • Sprengstoffschein oder nur Schwarzpulver? Weil "Sprengstoffschein" an sich gibbet nicht. Du kannst Sprengmeister oder Pyrotechniker sein. Das ist eine seltsame Ausbildung. Such mal nach Pyrotechniker im Netz. Dann findst was!

    :drink: Man ist nicht betrunken, solange man auf dem Boden liegen kann, OHNE sich festzuhalten!

  • Muß man wirklich ein Jahr VL schießen, oder reicht es vielleich (wie bei der WBK), wenn man irgendwas schießt? Was soll denn mit dieser "Unbedenklichkeitsbestätigung" überhaupt nachgewiesen werden?

  • Na dann auch viel Glück, daß Du es trotzdem schaffst.
    Bei mir ist das noch sehr theoretisch.
    Ich hab zwar wieder einen Job aber solange noch Probezeit ist, gehe ich keine längerfristigen Verträge ein.

    Für GK hätte ich schon zwei Vereine aber beide ohne VL-Ambitionen.
    Nee, hab gerade im Net noch einen gefunden, ca. 1 Stunde Auto entfernt. Die scheinen ja fast alles zu schiessen.
    Schuetzenverein-kagel

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von TheNameless
    Sprengstoffschein oder nur Schwarzpulver? Weil "Sprengstoffschein" an sich gibbet nicht. Du kannst Sprengmeister oder Pyrotechniker sein. Das ist eine seltsame Ausbildung. Such mal nach Pyrotechniker im Netz. Dann findst was!

    hmm, also bei uns musst du nen sprengstoffschein haben, auf dem dann deine berechtigung zum erwerb von sprengstoffen verzeichnet ist und die menge des beantragten schwarzpulvers. damit gehst du dann zum händler und holst dir das zeug.
    müsste man mal nen inhaber einer solchen karte fragen.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Muß man wirklich ein Jahr VL schießen, oder reicht es vielleich (wie bei der WBK), wenn man irgendwas schießt? Was soll denn mit dieser "Unbedenklichkeitsbestätigung" überhaupt nachgewiesen werden?

    meines wissens bekommst du auf deine wbk nur waffen, die du nachweislich erfolgreich ein halbes jahr im verein geschossen hast. nach dem neuen wffg ist es wohl ein jahr. so auch mit schwarzpulver.

    frag mich nicht nach der unbedenklichkeit. wahrscheinlich wird da festgestellt, dass du kein psychopath bist oder so.
    ron

  • Soweit ich mitbekommen habe, macht man einen Schwarzpulverschein. Ist mit einem Kurs verbunden und im entfernten Sinne vergleichbar mit der Sachkundep. bei der WBK.
    Er berechtigt nur zum Erwerb des Schwarzpulvers in limitierter Menge.
    Ein "Sprengstoffschein" is was ganz anderes.

    Die Unbedenklichkeit ist ganz banal das polizeiliche Führungszeugnis.

    Hab gerade mal telefoniert.
    Am Freitag fahre ich mal zum Gastschiessen - nee nicht Vorderlader.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von pantau
    meines wissens bekommst du auf deine wbk nur waffen, die du nachweislich erfolgreich ein halbes jahr im verein geschossen hast. nach dem neuen wffg ist es wohl ein jahr. so auch mit schwarzpulver.


    Also bei der WBK liegst Du da falsch. Deswegen ja meine Frage.

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (9. Juli 2002 um 17:08)

  • Zitat

    Original von Old_Surehand


    Also bei der WBK liegst Du da falsch. Deswegen ja meine Frage.

    neenee, die wbk bekommst du schon. aber den voreintrag zum erwerb der waffen ist an das halbe jahr gebunden. zumindest hier in sachsen-anhalts provinz.
    aber naja, dann heisst es eben wieder gesetze büffelln :( ich hasse das....

    and die admins:
    vllt doch nochmal ne vorderladerrubrik?

    ron

  • Also ich habe einen Erlaubnisschein nach §27 Sprengstoffgesetz.
    Wenn ich aber Eure Beiträge so lese, vermut ich ganz stark, dass
    es doch eher ein Pilotenschein ist :crazy2:

    Pellet

  • Toll, jetzt darfst Du auf der Kanonenkugel reiten. :nuts:

    Auf diesem Erlaubnisschein ist doch aber genau eingetragen, was Du da erwerben und verböllern darfst.
    Oder darfst Du auch böllern und Wiederladen automatisch gleichzeitig.

    Für Modellraketenmotoren T2 braucht man auch diesen Schein - aber ne andere Prüfung mit nem anderen Eintrag.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von Pellet
    Also ich habe einen Erlaubnisschein nach §27 Sprengstoffgesetz.
    Wenn ich aber Eure Beiträge so lese, vermut ich ganz stark, dass
    es doch eher ein Pilotenschein ist :crazy2:

    Pellet

    endlich einer vom fach :) also los, erzähl, wie du da rangekommen bist und vergiss nicht zu erwähnen, welches bundesland du bevölkerst. in sachsen-anhalt ist nämlich alles anders.....

  • Also das ist ganz einfach. Man meldet sich zu einem
    Wiederladekurs an. Diese Kurse werden von staatlich
    befugten Leuten abgehalten. Bei mir war es ein Dipl.Ing.
    Der Kursus geht über mehrere Tage und ist aufgeteilt
    in drei Bereiche, die man nach Wunsch absolviert. Diese
    sind Wiederladen mit NC Pulver, Schwarzpulver und
    Böllerpulver. Um diese Pulversorten zu erwerben müssen
    die Kurse mit entsprechendem Schwerpunkt belegt werden.
    Beim NC geht es im Wesentlichen um das Patronenladen,
    Aufbewahrungsvorschriften etc. Bei SP geht es ums Laden
    und den Umgang mit SP, Besonderheiten, Aufbewahrung
    halt alles Wissenswertes. Dann noch den Böllerschein.
    neben dem Laden, den Besonderheiten von Böllern (was
    ist das überhaupt ) usw. geht es da ganz Besonders um
    das Prozedere beim Böllern. Am Ende des Kurses wird
    von einem Ordnungsbeamten des zuständigen Kreises,
    eine Prüfung abgenommen. mit dieser Prüfungsbescheinigung
    kann ich dann auf dem Ordnungsamt den Pulverschein
    beantragen. Der Beamte prüft die Zuverlässigkeit und das
    Bedürfnis (Bestädigung des Vereins, dass man am Schießen
    teilnimmt). Ja und dann bekommt man den Schein, und man
    darf Nitro, Schwarzpulver, Böllerpulver und Hilfsmittel wie
    Elektrozünder oder Zündschnüre kaufen. Die Menge ist von
    Amt zu Amt verschieden. Bei vielen ist es auf eine bestimmte
    Menge pro Jahr beschrängt. Bei mir ist es "nach Bedarf"
    Hab ich noch was vergessen??

    Pellet

    Einmal editiert, zuletzt von Pellet (9. Juli 2002 um 23:08)

  • Ach ja...Das Mindestalter ist 21 Jahre. Wegen der besonderen
    Verantwortung beim Umgang mit Pulver usw.
    Und ich komm aus dem Bundesland, wo man alles kann ...
    nur nicht Hochdeutsch :lol:

    Pellet

  • Also Baden- Württemberg?
    Die können ja alles, außer deutsch. Selten soviel Wahrheit in einem Satz gesehen.

    Gib Gates keine Chance!

    FWR- Mitglied Nr. 22146

  • Pellet

    da kannste mal sehn. bei uns ist das viel komplizierter. wie ich schon sagte, ein halbes jahr schiessen, dann lehrgang, dann schein.
    bei uns wirste gar nicht zum lehrgang zugelassen, wenn du nicht die bescheinigung vom verein und das führungszeugnis hast.
    is schon komisch mit den bürokraten..

    aber ich bleib drann. ich bin sowieso mittelalterfan und ein ewig gestriger und insofern macht mich das vl-schiessen voll an :lol:

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Scheint doch was dran zu sein an dem Gerücht, daß die Behörden in Neufünfland irgendwie noch anders drauf sind... :cc

    ich könnte dir sachen erzählen.... :kotz:

    es sind die gleichen gesichter, nur in anderen büros. das nennt sich bei uns "innerbetriebliche umsetzungsmassnahme".

    ich war im sozialen bereich tätig und hatte jahrelang mit den behörden hier zu tun..... da ist das mit der handhabung des waffenrechts nur das ohr des eisbären.

    hier gehen die uhren nach wie vor (anders).

  • Zitat

    Original von pantau
    hier gehen die uhren nach wie vor (anders).

    Ja, das ist leider so. Irgendwie sind das immer noch viel mehr zwei verschiedene Staaten, als wir alle wollen.

    Off Topic: Hat jemand den aktuellen Arbeitsmarktbericht vom Juni verfolgt? Ich denke, meine Entscheidung war mehr als richtig. Und die von Tommytiger auch.

    Gib Gates keine Chance!

    FWR- Mitglied Nr. 22146