hi leute, hab da mal ne frage.
bin österreicher und in unserem waffengesetz findet man nirgens ob es erlaubt ist eine schreckschusspistole wie zbsp. die WALTHER P99 mit zu führen, sprich trageweise am körper oder ob dies nicht erlaubt ist.
klar darf man sie ab 18 jahre besitzn und bla bla bla aber das wirkliche tragen am körper in der öffentlichkeit ist mir unklar......
kennt sich von euch wer aus ????