Leuchtpunktzielvisier. REd Dot

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 4.644 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Oktober 2007 um 22:04) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Zitat

    Original von BigBorner

    Unsinn... das ganze hat nichts mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu tun.


    :bash: :bash:
    Ich Idiot das war ja bei VollAutomatik
    Mensch ich sollte Abends nichts mehr schreiben was mehr als 2 Gedankenstränge vom Thema weg ist

    3 Dinge, die ein Bogenschütze denkt,
    während er im Vollauszug steht....

    1. Ich sollte wirklich mehr auf meinen Schießstil achten...<TWÄNG>... Ooops...
    2. So mein letzter Pfeil war ein Ring unter Schnitt*grübel*... aber ist schon OK...<TWÄNG>... Ooppss....
    3. Jetzt werde ich...<TWÄNG> #$%@!§$

  • Zitat

    Original von Meister Yoghurt


    Also vom Nutzen eines RedDots auf einer Pistole muss mich hier eh nochmal jemand überzeugen weil da Kimme und Korn genauso gut sind
    Guck mal unter den Optik-Testberichten da kannst du dich mal umschauen

    Hmmmm... Lass mal überlegen...... Wie wär´s denn mit der erheblich schnelleren Zielauffassung? Oder der Tatsache das man beide Augen offen lassen kann und somit mehr Überblick hat? :n17:

    Gruß, Grim Reaper

  • Naja aber das geht ja auch mit Kimme und Korn

    3 Dinge, die ein Bogenschütze denkt,
    während er im Vollauszug steht....

    1. Ich sollte wirklich mehr auf meinen Schießstil achten...<TWÄNG>... Ooops...
    2. So mein letzter Pfeil war ein Ring unter Schnitt*grübel*... aber ist schon OK...<TWÄNG>... Ooppss....
    3. Jetzt werde ich...<TWÄNG> #$%@!§$

  • Kinners, ich muss mal ein paar Sachen richtig stellen:

    Zitat

    Original von Meister Yoghurt
    TacLight = Taschenlampe die (natürlich nicht in Vater Staat) auch an einer Waffe montiert werden kann
    Davon würde ich dir aber abraten weil du sonst ( frag mich nicht warum ) eine Kriegswaffe bestzt


    Nix Kriegswaffe (wie von BigBorner schon erklärt), sondern:
    Verbotener Gegenstand gemäß Anlage 2 zu § 2 (3) WaffG, Abschnitt 1, Nr. 1.2.4.1

    Zitat

    Original von Meister Yoghurt
    Verboten ist es
    Wieso das weiss keiner
    Es gibvviele Threads zu dem Thema und alle geben keine Antwort


    Klar gibt es Gründe, warum das verboten ist: (1) Wilderei und (2) Drohwirkung. Ob die Gründe gerechtfertigt sind, steht auf einem anderen Blatt.

    Zitat

    Original von Meister Yoghurt


    :bash: :bash:
    Ich Idiot das war ja bei VollAutomatik
    Mensch ich sollte Abends nichts mehr schreiben was mehr als 2 Gedankenstränge vom Thema weg ist


    Und wieder daneben: Nix KWKG, sondern schon wieder verbotener Gegenstand nach:
    Anlage 2 zu § 2 (3) WaffG, Abschnitt 1, Nr. 1.2.1

    Zitat

    Original von Meister Yoghurt


    Also vom Nutzen eines RedDots auf einer Pistole muss mich hier eh nochmal jemand überzeugen weil da Kimme und Korn genauso gut sind


    Falsch: Ironsight-Romantik ist zwar weit verbreitet, aber gegen eine Waffe mit einem vernünftigen RD bist Du damit nie und nimmer wettbewerbsfähig. Vielleicht solltest Du es erst einmal ausprobieren, bevor Du Dir ein Urteil erlaubst.


    Zitat

    Original von Arcubalista
    Wenn du in Österreich wohnen würdest ODER die entsprechende Erlaubnis für
    Deutschland hättest dann könntest du dir ein Tac-Light oder einen Laserpointer
    an deine Waffe montieren.

    Zitat

    Original von Arcubalista
    Wenn du bei der Polizei / GSG9 oder ähnlichem Arbeitest hast du so einen Schein.
    ;) Und ich denke mal (weiß es aber nicht) dass es so etwas auch für den zivilen
    Bereich gibt. Aber da müsste ein Experte etwas dazu verlauten lassen. Es gibt
    bestimmt für Jäger mit Behinderung (oder so) eine spezielle Erlaubnis...

    Wenn du eine taktische Licht/Laser-Box willst frag doch mal die örtliche
    Polizeibehörde oder das Militär. ;)


    Quatsch im Quadrat! Seit wann gilt das WaffG ausnahmslos für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung? Einen separaten „Schein“ gibt es nicht. Man lese das Waffengesetz (hier Abschnitt 5), bevor man Mythen und Märchen propagiert. Private Ausnahmegenehmigungen bekommt man nicht (jedenfalls nicht, wenn man mit der Begründung „Laser für AS“ oder „Laser für Jagd“ beim BKA nachfragt. Da kann auch der Jäger „behindert" sein wie er will.).

  • Zitat

    Original von Meister Yoghurt
    Naja aber das geht ja auch mit Kimme und Korn

    Na ja, bei der Pistole vielleicht, beim Gewehr wird es da schon etwas schwieriger, mit beiden Augen.
    Aber auch bei der Pistole gehört sicherlich 'ne ordentliche Portion Training, oder 'ne gewaltige Dominanz eines Auges dazu um mit 'beiden Augen offen' via Kimme und Korn sauber zu visieren.

    Ich für meinen Teil nutze RD und ZF auch auf kurze Distanz. Meine Augen sind halt vom Wühltisch, und haben auch schon ein paar Jahre auf dem Buckel. ;)
    Wenn ich präziese schießen möchte konzentriere ich mich auch lieber auf den Schuß, als mit der Visierung zu kämpfen. Allerdings bin ich auch dann ein lausiger Schütze. *lol*

    Gruß, Michael

  • Es ging ja auch um den Nutzen eines RD´s bei einer Pistole
    Bei Gewehren benutz ich ja selber eins

    Und zu Sunix:
    Ich halt mich jetzt raus sonst versau ich mir noch alles :confused2:

    3 Dinge, die ein Bogenschütze denkt,
    während er im Vollauszug steht....

    1. Ich sollte wirklich mehr auf meinen Schießstil achten...<TWÄNG>... Ooops...
    2. So mein letzter Pfeil war ein Ring unter Schnitt*grübel*... aber ist schon OK...<TWÄNG>... Ooppss....
    3. Jetzt werde ich...<TWÄNG> #$%@!§$

    Einmal editiert, zuletzt von Meister Yoghurt (12. April 2007 um 13:07)

  • Zitat

    Original von Meister Yoghurt
    Und zu Jürgen:
    Ich halt mich jetzt raus sonst versau ich mir noch alles :confused2:


    Jürgen :confused2: - wo ist denn Kollege Jürgen hier in Erscheinung getreten ;)

    Wie geil :) – jetzt werden wir anscheinend schon verwechselt :D.

    Aber: Nur keine Bange! wenn mir was auffällt, dann versuche ichs halt richtig zu stellen, wenn auch nur kurz und direkt; es ist ja auch noch kein Meister vom Himmel gefallen…

  • Ich find es gleitet so ein bisschen ab :new16:
    Also Reddotmäßig besitze ich selbst ein Tasco BKRD 30 (1x30) und bin damit sehr zufrieden. Testbericht bei CO2Air.de
    Das vorher schon erwähnte King Arms, hatte ich auch schon in den Händen und gefiel mir auch gut, letztendlich bleibt aber die Frage offenes oder geschlossenes Reddot eine mehr oder weniger persönliche Präferenz. Um das Dot dann noch zu montieren bräuchtest du noch die passende Montage, wie sie die CO2 Pistole Walther P99 Nighthawk hat. Dann sollte man erstmal erfragen bzw. ausprobieren ob der Schlitten oder der Patronenauswurf nicht mit der Montage in Konfliktstehen, sprich ob alles Platz hat sich frei zu bewegen.
    Ich denke eine Aimpoint Replika (G&P Military Type 30mm Red-Dot Zielgerät z.B.) würde auch recht gut aussehen, man sollte nur auf den Mountring achten, dass dieser nicht zu hoch ist (bei G&P ist dieser aber recht niedrig).
    Zu den anderen Punkten, also Laser und Taclight, brauch ich mich ja nicht zu äußern, wurde ja von meinen Vorrednern geklärt.
    Einige Unterschiede zwischen Taschenlampe und Taclight gibt es trotzdem: EIn Taclight (besitze selber eine Surefire G2) ist eher für kurze Einsatzzeiten von ca einer Stunde gedacht, hat einen wirklich schattenfreien, starken Lichtstrahl mit starker Blendwirkung und ist im Vergleich zu einer Maglite erheblich kleiner. (Maglite 6D 45 Lumen - Surefire G2 65 Lumen bei einer länge von gerade mal 12cm Länge mit Standartbrenner, 120 Lumen gibt es auch, ohne Größenveränderung), Ziel eines Taclights ist demnach die maximale Lichtleistung aus geringem Raum zu holen, bei Einbußen bei der Leuchtzeit und den Batteriekosten :laugh: (ich hab einen Surefire Akku :new16:)

    hoffe geholfen zu haben,

    schöne Grüße Haupauk

  • Oha da habsch wohl was verwechselt :n23:
    :D
    Sunix mein ich natürlich
    Aber was war das nochmal mit dem Kriegswaffengesetz?

    Zitat

    Original von sunix
    es ist ja auch noch kein Meister vom Himmel gefallen…


    Deswegen heiss ich ja auch nicht Meister Softair :n17:

    3 Dinge, die ein Bogenschütze denkt,
    während er im Vollauszug steht....

    1. Ich sollte wirklich mehr auf meinen Schießstil achten...<TWÄNG>... Ooops...
    2. So mein letzter Pfeil war ein Ring unter Schnitt*grübel*... aber ist schon OK...<TWÄNG>... Ooppss....
    3. Jetzt werde ich...<TWÄNG> #$%@!§$

    Einmal editiert, zuletzt von Meister Yoghurt (12. April 2007 um 13:08)

  • Zitat

    Original von Meister Yoghurt
    Aber was war das nochmal mit dem Kriegswaffengesetz?

    Unter das Kriegs(w)affenkontrollgesetz (KWKG) fallen nur Waffen, die objektiv als Mittel der Gewaltanwendung bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Staaten geeignet sind (das sind insbesondere alle Gerätschaften, die auf der Kriegswaffenliste ausgewiesen sind). Für Druckluftwaffen und auch Airsofts ist dies natürlich zu verneinen – also ist das KWKG hier in keinster Weise relevant (mit Airsofts lassen sich keine Kriege führen).

    Der einzigen Berührpunkt, den man als Sportschütze mit dem KWKG hat, liegt im GK-Bereich: Will man sich nämlich in Deutschland ein ausländisches Sportgewehr (sprich: im Ausland als Zivilwaffe angeboten) zulegen, hat man oft das Problem, dass der Lauf oder andere wesentliche Teile aus militärischer Fertigung stammen. Damit ist es mit einer solchen Anschaffung für den deutschen Sportschützen Essig, da die Waffe dann in Deutschland als Kriegswaffe eingestuft ist… Das hat aber nichts mit der Frage „Vollautomat oder nicht?“ zu tun, da Vollautomaten per WaffG ohnehin verbotene Waffen sind. Es geht um die Auflistung in der Kriegswaffenliste (gleichgültig, ob Vollautomat oder nicht) oder um das Vorhandensein wesentlicher Teile aus militärischer Fertigung (wieder gleichgültig, ob Vollautomat oder nicht).

    Es gibt zwar ein paar Details im KWKG, die in direktem Zusammenhang mit Vollautomaten stehen (z.B. dass Maschinenpistolen immer Kriegswaffen sind, nicht jedoch Pistolen mit Reihenfeuer wie die Glock 18 – letztere fallen unter den Verbotstatbestand der Anlage 2 zum WaffG, Textziffer 1.2.1). Diese Dinge sind aber für den deutschen Zivilwaffenverwender uninteressant, da per WaffG Vollautomaten eben ohnehin verboten sind und eine Kriegswaffen-WBK (WBK für „Waffen jeder/aller Art“ reicht dazu nicht aus) bekommt eh keiner. Um trotzdem mal ein Beispiel zu nennen: Auf eine Kriegswaffen-WBK dürfte man sich eine Maschinenpistole kaufen, nicht aber eine Glock 18 – die bleibt auch mit KW-WBK eine in Deutschland nach WaffG verbotene Waffe, da eben keine Kriegswaffe.

    Das Waffengesetz gilt übrigens nicht für Kriegswaffen (§57 (1) WaffG) – logisch.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (12. April 2007 um 14:20)

  • :huldige:
    Danke
    Ich sollte mir diese Gesetzsachen mal aufschreiben
    Ich bring das immer durcheinander ;D

    3 Dinge, die ein Bogenschütze denkt,
    während er im Vollauszug steht....

    1. Ich sollte wirklich mehr auf meinen Schießstil achten...<TWÄNG>... Ooops...
    2. So mein letzter Pfeil war ein Ring unter Schnitt*grübel*... aber ist schon OK...<TWÄNG>... Ooppss....
    3. Jetzt werde ich...<TWÄNG> #$%@!§$

  • @@Hallo Miteinander.,Leuchtpunktvisier sind in Deutschland erlaubt.
    Du findest sie nebst Montageteilen auch für alle Luftgewehre bei
    Deinem Waffenfachhändler.
    Verboten sind Restlichtverstärker in Verbindung mit einem Zielfernrohr indem damit in stockdunkler Nacht geschossen werden kann selbst auf Entfernungen über 100m.Unser heimisches Wild hätte keinerlei Chansen mehr.

    [Rest gestrichen: Herr Froehlich, lesen Sie bitte vor weiteren Verstößen gegen unsere Teilnahmebedingungen (u.a. keine Werbung in den Postings!) erst einmal die E-Mail, die ich Ihnen heute abend geschickt habe!!
    Ulrich Eichstädt
    Admin]

  • Ich hatte es ihm schon per PN gesagt. Er wusste es nicht und hat es ja geändert (obwohl,... noch nicht ganz... :( )

    Einmal editiert, zuletzt von motherbuana (21. Oktober 2007 um 21:31)

  • Zitat

    Original von motherbuana
    Ich hatte es ihm schon per PN gesagt. Er wusste es nicht und hat es ja geändert (obwohl,... noch nicht ganz... :( )


    @@Hallo.,habe nochmals Änderung vorgenommen jetzt o`kay??
    Falls nein bitte Mailbenachrichtigung.

  • Zitat

    Original von Präzisionsoptik


    @@Hallo.,habe nochmals Änderung vorgenommen jetzt o`kay??
    Falls nein bitte Mailbenachrichtigung.

    Ich gebe es auf... :new16:

  • Auch ich habe nochmals editiert. Ich freue mich zwar, mit Herrn Froehlich einen recht kompetenten Optik-Fachmann hier im Forum begrüßen zu dürfen - trotzdem gelten die gleichen Teilnahmeregeln wie für alle, und auch andere hier teilnehmende Vertreter von Waffen- und Zubehörfirmen halten sich daran: Bitte keine Werbehinweise, auch nicht auf Ihre Website. Die steht im Profil, da kann sie auch stehenbleiben, aber wenn nun jedes Posting darauf hinweist, nerven Sie nicht nur mich.

    Ich habe dazu bereits eine E-Mail heute abend geschrieben - bitte an diese Regeln halten, sonst gibt es, kompetent oder nicht, ganz einfach eine Sperre!!


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...