Frage zum Gesetz von CO2 Waffen

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.866 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. April 2007 um 10:43) ist von 500sw.

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    er muß die Jubali haben

    Das nun wieder nicht. Ab 16 reicht die "normale" Standaufsicht.

    Aber schießen zu Hause ist trotzdem rechtlich nicht drin.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Das nun wieder nicht. Ab 16 reicht die "normale" Standaufsicht.


    jo..ab 16 und vorher... :new16:

    Ich schrieb...

    Zitat

    Original bei thomas magnum
    Im Verein unter oben genannter Aufsicht darfst du ab 12 j. Luftgwehr schießen.


    und...mit Sondergenehmigung sogar ab 10j. sag ich jetzt lieber gleich dazu. :ngrins:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ich bin selber in einem Schützenverein und ein Mitglied in unserem SV (13 Jahre alt) hat sich vor kurzem ein eigenes Luftgewehr gekauft. Also ich denke mal, dass das schon klar geht wenn die Vormundschaft das Gewehr transportiert bzw. verwaltet etc. ...

    :lol:

    gruß matze

    gezeichnet 0815...

    Einmal editiert, zuletzt von 0815 (21. April 2007 um 12:29)

  • Zitat

    wenn die Vormundschaft das Gewehr transportiert bzw. verwaltet etc. ...


    Na klar..nur zu Hause schießen is nich auf dem Stand natürlich, wie weiter oben beschrieben.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum

    und...mit Sondergenehmigung sogar ab 10j. sag ich jetzt lieber gleich dazu. :ngrins:

    Das geht sogar noch früher, denn die Altersgrenze, ab der die Sondergenehmigung möglich ist, ist nirgends (zumindest in Bayern nicht) festgeschrieben.
    Da heisst es nur "geistig und physisch den Erfordernissen gewachsen".


    Aber mal etwas weg vom Thema Deutschland.
    Weiss jemand hier, wie unsere südlichen Nachbarn (Österreich) das mit den Jugendlichen handhaben.
    Das österreichische Waffengesetz habe ich zwar schon mal gelesen, aber nichts Eindeutiges zu dem Thema gefunden.
    Wenn möglich bitte belegbare Infos.

    Gruß

    Dirk

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund