ZitatOriginal von thomas magnum
er muß die Jubali haben
Das nun wieder nicht. Ab 16 reicht die "normale" Standaufsicht.
Aber schießen zu Hause ist trotzdem rechtlich nicht drin.
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ZitatOriginal von thomas magnum
er muß die Jubali haben
Das nun wieder nicht. Ab 16 reicht die "normale" Standaufsicht.
Aber schießen zu Hause ist trotzdem rechtlich nicht drin.
ZitatDas nun wieder nicht. Ab 16 reicht die "normale" Standaufsicht.
jo..ab 16 und vorher...
Ich schrieb...
ZitatOriginal bei thomas magnum
Im Verein unter oben genannter Aufsicht darfst du ab 12 j. Luftgwehr schießen.
und...mit Sondergenehmigung sogar ab 10j. sag ich jetzt lieber gleich dazu.
Ich bin selber in einem Schützenverein und ein Mitglied in unserem SV (13 Jahre alt) hat sich vor kurzem ein eigenes Luftgewehr gekauft. Also ich denke mal, dass das schon klar geht wenn die Vormundschaft das Gewehr transportiert bzw. verwaltet etc. ...
gruß matze
Zitatwenn die Vormundschaft das Gewehr transportiert bzw. verwaltet etc. ...
Na klar..nur zu Hause schießen is nich auf dem Stand natürlich, wie weiter oben beschrieben.
ZitatOriginal von thomas magnum
und...mit Sondergenehmigung sogar ab 10j. sag ich jetzt lieber gleich dazu.
Das geht sogar noch früher, denn die Altersgrenze, ab der die Sondergenehmigung möglich ist, ist nirgends (zumindest in Bayern nicht) festgeschrieben.
Da heisst es nur "geistig und physisch den Erfordernissen gewachsen".
Aber mal etwas weg vom Thema Deutschland.
Weiss jemand hier, wie unsere südlichen Nachbarn (Österreich) das mit den Jugendlichen handhaben.
Das österreichische Waffengesetz habe ich zwar schon mal gelesen, aber nichts Eindeutiges zu dem Thema gefunden.
Wenn möglich bitte belegbare Infos.
Gruß
Dirk