Beschußstempel weg (PTB noch da) - Waffe Illegal?

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 5.529 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. März 2007 um 20:42) ist von HWJunkie.

  • Naja, aber wieso sollte man was wegschmeißen, nur um evtl. Ärger aus dem Weg zu gehen, wo es aber gar keinen gibt?

    SSW: Valtro 98 Civil chrom, Reck Miami 92 F Nickel mit poliertem Lauf, Geco P217, Walther P99 Nickel, IWG Gouverneur Sports Club
    Co2:Sigma 40 F Aluschlitten, RWS C225

  • Ich halte den Gesetzestext für sehr eindeutig:

    Zitat:

    (1) Feuerwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind
    1. Schusswaffen, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch den Lauf
    getrieben wird, oder
    2. Geräte zum Abschießen von Munition oder hülsenlosen Treibladungen, bei denen kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird.

    sowie

    BeschG § 6 Prüfzeichen
    (1) Feuerwaffen, Böller und deren höchstbeanspruchte Teile sind mit dem amtlichen Beschusszeichen zu versehen, wenn sie mindestens weißfertig sind und die Beschussprüfung keine Beanstandung ergeben hat. Andernfalls sind sie mit dem amtlichen Rückgabezeichen zu versehen. Höchstbeanspruchte Teile, die nicht mehr instand gesetzt werden können, sind als unbrauchbar zu kennzeichnen.

    und

    BeschG § 8 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
    (1) Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12,5 Millimeter Durchmesser und tragbare Geräte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ohne Patronen- oder Kartuschenlager, die zum
    1. Abschießen von Kartuschenmunition,
    2. Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder
    3. Verschießen von pyrotechnischer Munition
    bestimmt sind, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer
    Geschosse dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind.

    und letztlich

    BeschG § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
    (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die
    amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.

    Gruß

    Mike

  • Zitat

    aber wieso sollte man was wegschmeißen, nur um evtl. Ärger aus dem Weg zu gehen,


    Weil dein "was" wahrscheinlich keinen großen Wert hat, aber dich richtig teuer zustehen kommen kann.

    Zitat

    wo es aber gar keinen gibt?


    ...hast du was schriftlich ??? wer sagt nachher noch ja das haben wir/ich ihm gesagt, das es kein Problem geben kann. :new16:

    Wenn du was schriftlich hättest von der PTB oder BKA das wär evtl. was anderes. :confused2:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Besitz setzt in der Regel ein vorheriges Überlassen voraus! ;)

    1. Möglichkeit: Die Waffe hatte nie Beschußzeichen, ist irgendwo durchgerutscht. Damit war sie von Anfang an nicht "legal"

    2. Die Beschußzeichen sind anderweitig "abhanden" gekommen. Wenn nicht durch "natürlichen Abrieb" dann durch Bearbeitung von Griffstück, Schlitten, etc. , was wahrscheinlich unterlaubtes Bearbeiten wäre, wodurch die Waffe ebenfalls ihre Zulassung verlieren würde.

    Mike

  • Beschußstempel werden eingeschlagen...dadurch...

    Zitat

    Wenn nicht durch "natürlichen Abrieb" dann.....


    können die eigentlich nicht abhanden kommen... :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Nun, letztlich würde es irgendeinem Vertreter der Judikative überlassen bleiben, sich seinen Reim darauf zu machen.

    In jedem Falle aber ist das Teil, so es keine von der Beschußpflicht ausgenommene 6mm ist, problematisch, darauf können wir uns sicher einigen. ;)

    Mike

  • Zitat

    Original von Ganja82
    Habe ja nicht nur bei Behörden nachgefragt, sondern auch bei sehr großen Waffenhändlern, die so was ja auch wissen sollten. Außerdem auf welche Meinung sollte man denn dann vertrauen? Der Gesetzestext ist nicht wirklich eindeutig, läasst aber eher vermuten, daß PTB ausreicht. Und es ist auch überall nur davon die Rede, daß eine Waffe illegal wird, wenn PTB weg ist.

    Naja, schriftlich wäre besser, "FALLS" doch mal was sein sollte irgendwann.

  • Okay.

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    Einmal editiert, zuletzt von Ganja82 (8. März 2007 um 22:15)

  • So, habe heute einen Telefonmarathon hinter mir. Hier die Ergebnisse:

    1. LKA Berlin - Dezernat Waffenhandel - Waffenschein : Waffe ist nicht illegal, da ein PTB
    Stempel vorhanden ist
    2. Ordnungsamt Freising - Abteilung Waffenrecht : Waffe ist nicht illegal, da ein PTB
    Stempel vorhanden ist
    3. Physikalisch Technische Bundesanstalt : Beschußzeichen für Vergabe von PTB Stempel erforderlich, wissen aber nicht genau, wie es rechtlich aussieht, wenn diese nicht mehr zu erkennen sind

    4. Beschussamt Ulm: Waffe könnte beschossen werden, ob nun illegal oder nicht wissen sie nicht, benötigen aber Unterlagen von Cuno Melcher / ME (Hersteller) für den Beschuss

    5. Cuno Melcher / ME : Waffe zu beschießen ist Unsinn, sie ist auch nicht illegal, da PTB Stempel vorhanden und Beschußzeichen mal vorhanden waren und unter Elektronenmikroskop noch nachweisbar wären

    6. BKA Wiesbaden - zuständiger Waffenexperte : Waffe ist nicht illegal, da PTB Stempel vorhanden sind und Beschußzeichen vorhanden waren, egal ob diese noch zu erkennen sind oder nicht

    Ich denke, daß ist eindeutig, wenn es vom LKA und BKA kommt


    So können also nun alle Leute mit schlecht sichtbaren oder nicht mehr vorhandenen Beschußzeichen beruhigt sein, wenn das PTB Zeichen noch zu erkennen ist, und die Beschußzeichen jemals vorhanden waren.

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    Einmal editiert, zuletzt von Ganja82 (9. März 2007 um 14:26)

  • Da hast du dir aber Mühe gegeben, meine Hochachtung! :)

    Ehrlich gesagt, die Sache mit der elektronenmikroskopischen Untersuchung kam mir gestern abend auch noch in den Sinn, denn auf diese Weise werden mitunter auch noch die rausgeschliffenen Seriennummern von Tatwaffen wieder sichtbar gemacht.

    Naja, mit diesem Rückhalt kannst du ja nun sorgenfrei in die Zukunft blicken ... nehmen wir mal an die Waffe wurde über Egun weiterverkauft. ;)

    Gruß

    Mike

  • Ja,

    nehmen wir mal an, sie wurde über egun weiterverkuft! *lol*

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  • Ich ärgere mich so stark,

    hatte halt über egun eine Waffe gekauft und wieder verkauft. Fragte dann ganz freundlich den Käufer ob er zufrieden sei, er meinte nein, er sei nicht zufrieden, nannte einige Mängel, die mir allerdings nicht aufgefallen waren & sagte dann, es sei seine Schuld, er kann mir nichts nachweisen. Einen Tag später kam er dann halt an, sagte, die Waffe sei illegal, da die Beschußzeichen fehlen und er will sich mit mir einigen, da er ansonsten zu den Behörden geht. Wie man diesem Thread entnehmen kann, erkundigte ich mich nun, ob diese Waffe tatsächlich illegal ist, kam zu dem Ergebniss es ist nicht der Fall. Im Vorfeld bot ich ihm an, sie zurückzunehmen und falls illegal sie zu vernichten und ihm das Geld zurückzuzahlen. Er meinte, er sei damit einverstanden, will aber 15 € mehr haben, als er bezahlt habe, für seinen Aufwand, ansonste gehe er zu den Behörden. Da er aber mir die Ware nicht per Nachnahme schicken wollte, hatte ich keine Lust ihm das Geld zu überweisen, da die Ware wie sich herausstellt nun auch nicht illegal sei, sagte ich ihm, ich nehme die Ware nicht zurück er könne sie gerne bei seinen Behörden abgeben.

    Nun kommt von ihm, es ginge ihm ja gar nicht nur um die Beschußzeichen, sondern, daß ich ihn angeblich betrogen habe und Mängel verschwiegen habe. Er will mich nun anzeigen wegen Betrug und wegen Beleidigung, da ich ihm geschrieben habe, daß ich mich von ihm nicht erpressen lasse. Ich ärgere mich so sehr über solche Leute.

    Muss dem Ärger gerade mal Luft machen.

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  • gib mir mal die email (scherz) und er bekommt ordentlich was zu hören!

    Aber zu deinem fall:
    hoffe du hast die mails alle aufgehoben!!! dann kann er dir nix! er will nur geld rausschlagen!!!
    zu erkennen an den vielen untershciedlichen veruschen und dann noch merh geld geht eh net!! hast du in der auktion drinstehn privatauktion keine garanti rücknahme? dann kann er dir eh nix!
    also mach dir keien kopf! der erstattet schon keien anzeige sind nur einschüchterungsversuche und wenn kommt er sicher net damit durch!

  • ja, ich weiß, daß er mir nichts kann & daß es reine Geldschneiderei ist, der ist halt irgendwie unzufrieden mit der Ware, enspricht wohl nicht seinen Vorstellunge, und versucht jetzt um jeden Preis das Ding an mich auf jede erdenkliche Art & Weise zurückzugeben, ich hätte sie ja auch genommen, aber niucht einfach überweisen, aber jetzt ist er zu weit gegangen. Habe natürlich die Mails noch alle, theoretisch, wenn ich mich nicht täusche, stellt seine Vorgehensweise den Tatbestand der Nötigung dar, aber ich will keinen anzeigen, wegen so einem Unsinn.

    Hier ist der Auktionstetxt:

    Ich biete hier einen absoluten Knaller an. Ihr habt die einmalige Chance eine der *letzten* in Deutschalnd zugelassenen Schreckschusswaffen in 8mm Knall zu erstehen. 8mm Waffen dürfen in Deutschland nicht mehr produziert werden. Deshalb ist sie bei Sammlern sehr beliebt, denn es gibt nicht viele davon. Es handelt sich hier um einen Nachbau der berühmten Beretta 92. Hergestellt wurde die Schreckschusswaffe von der italienischen Firma Brixia Arms und wurde in Deutschland von der Firma ME Sportwaffen / Cuno Melcher vertrieben. Seit Jahren ist sie nicht mehr erhältlich. Die Standard Variante dieser Waffe ist komplett brüniert. Ich biete hier aber ein absolutes Unikat an. Und zwar wurde das Griffstück und der Lauf gesandstrahlt und poliert, so daß er jetzt eine Stainless Optik hat, das einzig brünierte ist der Schlitten. Das heißt, das gute Stück ist jetzt in Bicolor und hat echt eine hammergeile Optik. Anstatt der Standard Plastikgriffschalen, wurden dem Traumstück auch noch braune Holzgriffschalen verpasst. Es ist also optisch echt ein Traum. Die Magazinkapazität beträgt sagenhafte 18 Schuss. Das schafft keine Walther P99 und auch keine Geco P217. Sogar die Originalverpackung und die Bedienungsanleitung ist noch vorhanden. Die PTB Nummer der Waffe ist 478. Sie wurde immer gut geölt und befindet sich in einem hervorragenem Zustand. Bei Versand per Nachnahme kommen noch die Nachnahmegebühren in Höhe von 7 Euro hinzu, insgesamt dann also 13 Euro Nachnahme. Bei Gebotsabgabe erklären sie sich damit einverstanden, daß ich keinerlei Garantie und Gewährleistung gebe, und die Ware auch nicht zurücknehme. Viel Spaß beim bieten.

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  • Hallo.

    Was hat der Käufer denn konkret zu meckern? Sind an der Waffe Mängel, die beim Einstellen bei egun verschwiegen wurden? Dann ist er im Recht, weil eine sog. arglistige Täuschung vorliegt. Da helfen auch keine Sprüche im Text wie "ohne Garantie, ohne Gewährleistung, kein Umtausch" o.ä..

    Ist er aber nur allgemein mit der Waffe unzufrieden und meckert deswegen rum, hat er Pech gehabt. Dann hätte er das Teil nicht kaufen oder sich vorher besser informieren sollen.

    Gruß.

    sundog

  • naja! erheblich mängel zu verschweigen ist was anderes! (z. top teil wie neu vitrienn stück und dann hat der schlitten rost und brünierungsfehler)da kann er mit recht meckern. aber wenn es um kleine dinge geht wie druckstellen im hahn brünierung leicht stellenweise angegriifn nicht! es geht ganz klar daraus hervor das die waffe nicht fabrikneu ist! und somit trägt sie den status gebraucht!!
    ich persönlich hatte uach schon mal den Fall. und da hieß es von höherer stelle: wer nicht expiziet nachfragt hat das nachsehen. sprich seh einfaches beispiel angebotstext:
    verkaufe meine p99. wie abgebildet. privat/keien rücknahme keine Garantie

    wer die waffe so kauft und nicht nachgefragt hat, sich beschwert das sie nicht funktioniert hat PEchgehabt!! es wurde nicht daruaf eingegnagen bezüglich Mängel es wure nciht nachgefragt und es wurde keine GArantie gegeben!

    Einmal editiert, zuletzt von d.zilles (9. März 2007 um 17:46)