ZitatOriginal von Weedburner
Zu Gunshooter: Ich bin schon mehr als 15 Jahre Mitglied in einem historischen Schützenverein,also der klassischen Schützenbruderschaft.
Allerdings wird bei uns nur Kleinkaliber 50 Meter und Luftgewehr 10 Meter geschossen.Aber das wird doch wohl nicht so ein Problem sein, eine Erlaubnis dafür zu kriegenMeine erste Waffe hab ich mir schon gekauft,ein Schnäpchen bei Egun.Es ist eine Cal.45 Dikar Pistole.Ich glaube Dikar ist sozusagen der China-Knicker bei den VL Waffen,hab ich da recht?
Um die Erlaubnis nach § 27 SprengG zu beantragen, brauchst du einen Nachweis darüber, dass du sportlich mit Vorderladern schiesst.
Die geht vom Verein direkt an das zuständige Amt.
Wenn ihr im Verein gar nicht VL schiesst, wie willst du da eine Bescheinigung bekommen?
Außer der in deinem Verein zuständige Mensch fälscht dir eine.
Edit: Ein Zündnadelgewehr bekommt man auch ohne WBK.
Siehe hier: http://www.shootoff.de/de/dept_247.html