bei egun geprellt - was tun?

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.393 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juni 2007 um 14:17) ist von germi.

  • Hallo!!!

    Ich habe mir vor ein paar monaten ein hw35 bei egun für 100 euronen
    ersteigert.Aber er lieferte nich und darauf hin wurde er bei >Egun angezeigt
    und mein Vater hat eine Betrugsanzeige bei der Polizei gemacht.

    Nun zu meiner frage: Da das Gewehr ein sehr altes ist und irgentwie
    ohne Gummieschaftkappe ist,kann ich nach so einer langen wartezeit
    mein Geld zurückverlangen oder muss ich das Gewehr nehmen?

    Also wie gesagt der Kauf fand noch im Jahre 2006 stadt und die Anzeige irgent wann im Jahre 2007.

  • Natürlich kannst du dein Geld umgehend zurückverlangen oder weiterhin auf Lieferung bestehen. Die Frage ist nur, was hat die Anzeige bei der Polizei und bei eGun erbracht. Da würde mal nachfragen.
    Sollte der Verkäufer sich nicht rühren, kann man einen gerichtlichen Zahlungsbescheid rausschicken lassen. Die erheblichen Gebühren werden auf die Forderung aufgeschlagen. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist nicht widersprochen, kann per Gerichtsvollzieher gepfändet werden, wird widersprochen, geht es vor Gericht. Dann darf der Verkäufer seinen Standpunkt dem Richter darlegen und zahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (20. Februar 2007 um 10:39)

  • Zitat

    Original von ganster96: Da das Gewehr ein sehr altes ist und irgentwie
    ohne Gummieschaftkappe ist,kann ich nach so einer langen wartezeit
    mein Geld zurückverlangen oder muss ich das Gewehr nehmen?

    Wie ist das gemeint ?

    Was hat das Alter eines Gewehrs / das Fehlen der Schaftkappe mit dem Rückgaberecht zu tun ?
    _____

    Allerdings kannst du das Gewehr zurückgeben, wenn das Gewehr nicht den vereinbarten Zustand hat.

    Wenn das Gewehr so ist wie es du auf den Bildern gesehen hast und es so funktioniert wie es beschrieben wurde und er in seinem Text erwähnt hat, dass du auf Gewährleistungsanspruche zu verzichten hast, musst du das Gewehr nehmen.

    Je nach dem bring es auch nichts, darauf zu bestehen, dass dir der Verkäufer dein Geld zurückzahlt. Da sind die Verhandlungskosten größer als der Wert des Gewehres.

  • Zitat

    Original von The-1st
    ...Allerdings kannst du das Gewehr zurückgeben, wenn das Gewehr nicht den vereinbarten Zustand hat.

    ...

    Dazu müsste er das Gewehr erst mal haben.

    Roland

    Gruß
    Roland

  • Das mit der Gumischaftkappe ist mir auch erst später aufgefahllen.
    Aber es scheint so als ob die Älteren weihrauch hw35 Gewehre keine
    Gummieschaftkappe haben,oder nur eine sehr dünne ich weiss nich.
    Auf jeden fall hat mein Opa noch ein etwas älteres Gewehr mit Expo Feder und das hat eine normale Gummieschaftkappe und sicherung
    es ist vielleicht so an die 10 Jahre alt.

    Auf jeden Fall hat mein Vater ihm erst mit der Sperrung des Acounts gedroht,den er dannn später auch sperren lies und dannach hat er die Polizei eingeschaltet.Der gute herr meinte immer das seine Freundin das Gewehr schon rausgeschickt hat und so weiter.

    (nein ich habe das Gewehr noch nich)

    Einmal editiert, zuletzt von ganster96 (20. Februar 2007 um 10:57)

  • Anschreiben (Email sollte reichen), Frist setzen mit Verweis auf Rücktritt vom Kauf bei Nichtlieferung. Nach Ablauf der Frist bezieht sich Deine Forderung nur noch auf Erstattung des gezahlten Preises.

  • Ich hasse Internet-Auktionshäuser...

    Ich kenne nicht einen in meinem Bekanntenkreis, der nicht schon einmal Probleme mit Käufern oder Verkäufern hatte. Ich selber hatte in der Bucht damals ein Teil für meinen Motorroller für immerhin über 30€ gekauft. Ware kam nie an. Per Bank die Adresse herausgefunden, Einschreiben mit Fristsetzung geschickt, danach angezeigt.

    Was war?

    Anzeige wurde fallen gelassen, da der Herr bereits eine Anzeige wegen eines schwerwiegenderen Verstoßes am Hals hatte. Deshalb konnte meine wegen Geringfügigkeit nicht berücksichtigt werden. Unfaßbar. :new16:

    Ich kaufe nur noch Sachen, die ich live und vor Ort besichtigen kann. Zumindest bei nennenswerten Beträgen. Den Stress ist das möglicherweise verpasste Schnäppchen nicht wert...

    Die sportlichste aller Regeln:
    "Gewonnen hat derjenige, der den meißten Spaß hatte."

  • Hallo,

    es ist halt so, dass wenn man bei Egun etwas kaufen will, muss man sich vorher genau über den Zustand des Produktes vom Verkäufer informieren lassen. Wenn möglich auch noch weitere Bilder vordern.

    Weil ich hör meistens zwei aussagen wenn jemand bei Egun etwas gekauft/ verkauft hat :

    - Da hab ich meinen Mist für gutes Geld losbekommen (Verkäufer)

    - billiger wäre nur Geschenk gewesen (Käufer)

    Es heißt ja auch: Jeden Tag steht ein dummer auf !!!

    Deshalb sollte man wissen, was man käuft und mit wem man es zu tun hat.

    Gruß The-1st

    PS: Mein letztes Gewehr war von einem Zahnarzt :lol:

  • mein eindruck ist, dass diese abzockermasche in letzter zeit mehr und mehr zunimmt. solchen mistratten müsste man mit gewalt den pc-tower in den anus reinprügeln. :evil:

    auch wenn die anzeige vielleicht nicht viel bringt (das geld musst du nämlich zivilrechtlich einklagen, die staatsanwaltschaft kümmert sich nur um die bestrafung des vergehens), würde ich darauf nicht verzichten - und sei es nur zu eigenen genugtuung. manchmal reicht auch die androhung einer strafanzeige. so ein experte hat mir daraufhin sofort alles geld zurück überwiesen (paket wurde angeblich abgeschickt, laut post aber nicht, naja - wenn schon lügen, dann bitte richtig).

    jens

  • Zitat

    Original von Flammenpanzer:

    ....müsste man mit gewalt den pc-tower in den anus reinprügeln.


    Da haben diese Abzocker Glück, dass du nicht mehr zu sagen hast

    :lol: :lol: :lol:

  • Zitat

    Original von The-1st
    Allerdings kannst du das Gewehr zurückgeben, wenn das Gewehr nicht den vereinbarten Zustand hat.

    Wenn das Gewehr so ist wie es du auf den Bildern gesehen hast und es so funktioniert wie es beschrieben wurde und er in seinem Text erwähnt hat, dass du auf Gewährleistungsanspruche zu verzichten hast, musst du das Gewehr nehmen.

    Hallo,

    1. Gibt's Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei privaten Vekäufern?
    2. Hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung oder Sachmängelgewährleistung, wenn der Verkäufer seinen Artikel so beschreibt:

    "Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten "


    Zitat

    Original von The-1st
    Je nach dem bring es auch nichts, darauf zu bestehen, dass dir der Verkäufer dein Geld zurückzahlt. Da sind die Verhandlungskosten größer als der Wert des Gewehres.

    Muss nicht immer der Verlierer (in dem Fall hoffentlich der Verkäufer) alle Verhandlungskosten tragen?

  • Ich persönlich hatte auch schon Ärger mit einem Verkäufer bei einem Auktionshaus. :evil:
    Seitdem handele ich nur über Treuhand-Konto. Kann ich jedem nur raten!

  • Zitat

    Original von Teamplay
    Muss nicht immer der Verlierer (in dem Fall hoffentlich der Verkäufer) alle Verhandlungskosten tragen?

    Ja, allerdings musst du deine Kosten erstmal vorstrecken bei deinem Anwalt und die Gegenpartei muss die dann übernehmen wenn sie verliert.

    Und zu Punkt 2:

    Nein, da hast du keinen Anspruch, das heißt "gekauft wie gesehen" deswegen sollte man sich da vorher Bilder schicken lassen, bestätigen lassen das der Zustand in Ordnung ist, also nichts defekt. Wenn dann rauskommt er hat dich belogen hast du die Möglichkeit den Kauf rückabzuwickeln.


    Und das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung...für die Anwälte die hier mitlesen...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • hallo !
    du hast schon viel zu viel zeit verstreichen lassen !
    nach spätestens 14 tagen kann man den betreffenden schon mal massiv anmailen !!
    bei nichtreaktion sofort bei egun melden ! ( meistens passiert da auch nicht viel ) ! danach mit den ausdrucken über die du verfügst ( über die auktion ) ab zur polizei und anzeige wegen betruges erstatten !
    desweiteren hast du die möglichkeit den burschen persönlich aufzusuchen ,schliesslich hast du ja seine adresse !! ( du weisst was ich meine :n25:

    gruss Mojo ;)

  • Zitat

    desweiteren hast du die möglichkeit den burschen persönlich aufzusuchen ,schliesslich hast du ja seine adresse !!

    Und was willst du dann machen ?

    Dich ihm :lol: "körperlich zu nähern" :lol: kannst du vergessen.

    Wahrscheinlich würde er dich auslachen und dir die Türe vor der Nase zu machen.

    __

    In so einem Fall ist es schön, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die den Anwalt zahlt.

  • Ich würde von einem pers. Besuch auch abraten. Dies kann zu weiterem Ärger führen, sprich Nötigung........
    Diese Art von Verkäufern haben meißt gar kein Geld, sind privat Insolvent und bei Ihnen ist nichts zu holen. Ich würde bis zur Anzeige bei der Polizei gehen. Um den Finanziellen Schaden klein zu halten aber von einem Rechtsstreit abraten. Bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung natürlich nicht! Es dürften halt keine weiteren Kosten auf mich zu kommen.

  • Dummerweise bekommt man bei einer Anzeige bei der Polizei und auch bei einer Verurteilung wohl sein Geld trotzdem nicht zurück. Das müsste man sich nachher zivilrechtlich holen und das ist nicht kostenlos im Gegensatz zur Anzeige.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-