EWB für Armbrustkauf...?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.573 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Februar 2007 um 10:16) ist von btbwde.

  • Hallo,
    ich wollte mir ne gescheite Armbrust zulegen und hab bisserl bei egun geschaut. Da werden manche Teile angeboten, die man nur mit EWB kaufen dürfen soll....
    Ist das so, weiß jemand genau, wie sich das rechtlich verhält?
    Danke vorwech..
    Gruß Frank

  • Vielleicht ist in dem Fall ein Altersnachweis die EWB. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, das man für Armbrüste oder Bogen eine EWB im Sinne eine Waffenbesitzkarte braucht, ganz gleich wie "stark" die sind.

    Edit:
    Bei Egun hab ich jetzt nur eine Armbrust gesehen, bei der der Zusatz EWB steht.
    Der Typ hat ganz offensichtlich übehaupt keine Ahnung, da (Zitat):"Verkauf nur an Waffenscheininhaber"!

    Einmal editiert, zuletzt von ROXEN (10. Februar 2007 um 21:50)

  • Ich habe z.B. bei einer Excalibur Exocet 200 den Zusatz gefunden:

    Zitat

    WICHTIG! Bei erlaubnispflichtigen Waffen können Sie nur mitbieten, wenn sie im Besitz einer entsprechenden EWB (Erwerbsberechtigung) sind.

    Meintest du sowas? Wahrscheinlich bietet der Händler auch andere Waffen an, die z.B. eine Waffenbesitzkarte erfordern und dann haut der den Spruch halt standartmäßig über alle Artikel, weil's einfacher ist.
    Für Armbrüste braucht man jedenfalls keine spezielle Erwerbsberechtigung.

    Merkt's euch Schützen, auch fürs Leben: Leicht verfehlt der Mensch sein Glück! Ist der Schuß erst abgegeben, holt ihn keiner mehr zurück!

  • Servus, ne, bei einer stand "Verkauf nur an EWB Inhaber"...
    Ich bin auch der Meinung, daß nur ein Altersnachweis nötig ist.
    Obwohl man ja auch sagen könnte, das so ein Pfeil aus ner guten Armbrust
    im Vergleich zu einem Diabolo fast eine Atomrakete ist..
    Gruß Frank

  • Eine Armbrust ist frei ab 18. Punkt.

    Alle anders lautenden Angaben sind schlichtweg falsch.
    Wer eine derartige Bedingung unter eine Auktion setzt, der hat das WaffG nicht gelesen.
    Und er kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass er die Ware nicht verkauft.
    Niemals.
    Denn eine WBK oder gar ein Waffenschein für eine Armbrust ist garantiert nicht existent, zumindest nicht in D.

    Stefan

  • Naja, vielleicht ist der Verkäufer ein sagen wir mal "sehr vorsichtiger Mensch" (ich meine in dem Fall ein Spinner) und möchte die Armbrust nur an Leute abgeben, die eine WBK haben, egal worauf sie zugelassen ist, weil er denkt, dass diese Leute eher sachgemäß damit umgehen weil sie Erfahrung mit Waffen haben...
    Eine WBK für Armbrüste gibt's in Deutschland wie HWJunkie schon sagte natürlich nicht.
    Entweder der Verkäufer ist ein Spinner oder er hat null Ahnung... oder beides. :confused2:

    Merkt's euch Schützen, auch fürs Leben: Leicht verfehlt der Mensch sein Glück! Ist der Schuß erst abgegeben, holt ihn keiner mehr zurück!

  • Zitat

    Original von Norman B.

    Entweder der Verkäufer ist ein Spinner oder er hat null Ahnung... oder beides. :confused2:

    Wie gesagt, er verlangt einen Waffenschein ! Also bin ich mir sicher, er ist beides !

  • Kommt schon mal vor ,das sich die Verkäufer bei e.-gun mit den Eingaben ,,vertüddeln" .somit erscheint der Hinweis mit der WBK .Nacher ist das warscheinlich nicht mehr zu löschen(?)

  • Hallo Roxen!

    Der Verkäufer ist einfach nicht sachkundig. Es gibt in Deutschland überhaupt keine "waffenscheinpflichtigen" Waffen. Es gibt in Deutschland auch kaum Waffenscheine. Und WBK-plichtig sind Armbruste nicht.
    Frage den Verkäufer doch mal, ob er seine Armbrust in seiner WBK eingetragen hat, dann wird er ganz schön ins Grübeln kommen.

    Beste Grüße

    Thomas