Laservisier

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 13.066 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2007 um 01:14) ist von zitter.

  • Was ist ein Laservisier? :confused2:

    Ähm und "geordert, aber die Bestellung noch nicht abgeschickt "

    Willste uns verarschen?


    PS: Laser (für Waffen) sind in de verboten.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (4. Februar 2007 um 01:34)

  • :new16:..das bedeutet das ich den bestellvorgang jetzt nicht mit eingabe meiner kreditkartennummer abgeschlossen habe!!

    also bekomme ich die ware nicht!

  • Nennt sich überall anders...
    Wer's ganz genau haben möchte, kann ja von mir aus "Zielbelichtung durch Licht
    emittierende Diode" sagen, dann wär's unmißverständlich. Ansonsten wird auch
    die einfache Bezeichnung "Laser" überall verstanden. Man sollte es nur nicht so
    formulieren, dass es mit einem Red-Dot (Reflexvisier) verwechselt werden kann.

    Das Gesetz sagt hierzu folgendes:

    Ergo: Verboten.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • ..........damit wäre dieses thema geklärt, amen :huldige:
    ich schätze mal das die dinger wie LASERPOINTER aufgebaut sind, d.h. mit 'LASER' hat das nix zu tun... :new16:

  • Laser für Waffen sind LASERPOINTER an Waffen.


    Red-Dot/Reflexvisiere sind KEINE Laser und somit erlaubt... weil s.o.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ich wundere mich gerade ein wenig, aber du weisst doch, dass
    Laserpointer als Waffenanbauten in Deutschland verboten sind.

    Zitat

    Original von hoebler aus dem Thread Oberschenkelholster CP99 Special Operations???
    (11.01.2007)

    moin!
    schließe mich der meinung von BIG BORNER an! net gleich so ablehnend reagieren..ein laser ist hier zwar verboten, aber man sollte dem mann nicht gleich so maßregeln! :confused2:

    er hat ja net nach ner scharfen AK 47 gefragt! ;)

    Was soll dieser Thread also noch...?

    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Soll das heißen, wenn ich mit Tesa eine Taschenlampe an eine Wasserspritzpistole klebe, verstoße ich gegen das Waffengesetz?! :wogaga: Oder nur bei "Waffen", s.h. Soft-Air,CO² u.ä.?

    gegrüßt!

    Inter arma enim silent leges. Marcus Tullius Cicero

  • Wenn du deine Taschenlampe mit Tesa (Darf auch No-Name Klebefilm sein)
    an jede beliebige Schusswaffe montierst, verstößt du gegen das Gesetz. Also
    fallen Druckluftwaffen, Schreckschusswaffen, CO2, Softairs sowie "scharfe"
    Waffen in jedem Fall darunter.

    Wie es bei "den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen" (z.B. Armbrust)
    ist, weiss ich allerdings selber nicht. Ich hab's aber auch nicht nötig ;)

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von MercurY
    Soll das heißen, wenn ich mit Tesa eine Taschenlampe an eine Wasserspritzpistole klebe, verstoße ich gegen das Waffengesetz?! :wogaga: Oder nur bei "Waffen", s.h. Soft-Air,CO² u.ä.?

    gegrüßt!

    Doch wäre es!

    Nicht weil es an die Spritzpistole montiert ist sondern weil, da die Spritzpistole im allgemeinen die Form einer echten Waffe hat, dann auch an eine echte Waffe montiert werden könnte.

  • Aber eine Taschenlampe und eine Rolle TESA sind wiederum nicht "für Schußwaffen bestimmt", da kommen selbst hartgesottene Beamte nicht weiter...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Aber eine Taschenlampe und eine Rolle TESA sind wiederum nicht "für Schußwaffen bestimmt", da kommen selbst hartgesottene Beamte nicht weiter...

    Stimmt auch wieder, Uli.
    Allerdings würde ich nicht riskieren es im Ernst darauf ankommen zu lassen. Ganz ehrlich.

    Im Grunde wieder so eine rechtliche Grauzone.

  • Zitat

    Original von BigBorner
    Nicht weil es an die Spritzpistole montiert ist sondern weil, da die Spritzpistole im allgemeinen die Form einer echten Waffe hat, dann auch an eine echte Waffe montiert werden könnte.

    Form einer echten Waffe, also das kann man sehn wie man will. Die Teile sind ja immer total bunt und ein Wassertank sieht ja nicht nach einer Waffe aus.

    Außerdem bezweifel ich doch sehr, dass zwei Streifenbeamte aussteigen und ein kleines Kind, sollte es eine Taschenlampe an seiner Wasserpistole haben, zurecht weisen *lol*

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!