hi,
ich hab mir ein laservisier für die p99 / p22 geordert.. ist eigentlich nur der anbau verboten? oder auch der erwerb?
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hi,
ich hab mir ein laservisier für die p99 / p22 geordert.. ist eigentlich nur der anbau verboten? oder auch der erwerb?
Der Besitz und damit auch der Erwerb ist verboten.
Bestellung rückgangig machen!
okay, hab ich mir schon gedacht... hab darum auch die bestellung noch nicht abgeschickt.... thanks!
Was ist ein Laservisier?
Ähm und "geordert, aber die Bestellung noch nicht abgeschickt "
Willste uns verarschen?
PS: Laser (für Waffen) sind in de verboten.
Er meint wohl sowas:
..das bedeutet das ich den bestellvorgang jetzt nicht mit eingabe meiner kreditkartennummer abgeschlossen habe!!
also bekomme ich die ware nicht!
ääähmm, danke LUKAS.. das meinte ich!!
das heißt doch LASERVISIER, oder??
Nennt sich überall anders...
Wer's ganz genau haben möchte, kann ja von mir aus "Zielbelichtung durch Licht
emittierende Diode" sagen, dann wär's unmißverständlich. Ansonsten wird auch
die einfache Bezeichnung "Laser" überall verstanden. Man sollte es nur nicht so
formulieren, dass es mit einem Red-Dot (Reflexvisier) verwechselt werden kann.
Das Gesetz sagt hierzu folgendes:
ZitatAlles anzeigenWaffG:
Anlage 2
(zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1 - Verbotene WaffenDer Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
Ergo: Verboten.
Gruß,
Dennis
..........damit wäre dieses thema geklärt, amen
ich schätze mal das die dinger wie LASERPOINTER aufgebaut sind, d.h. mit 'LASER' hat das nix zu tun...
Ein Laserpointer hat sehr wohl etwas mit einem Laser zu tun,
denn genau so einer ist eingebaut.
Aber egal, ob Laser, LED, Glühlampe oder Kerze:
Alles, was das Ziel anstrahlt, ist verboten, wenn es an einer Waffe montiert ist!
Stefan
Laser für Waffen sind LASERPOINTER an Waffen.
Red-Dot/Reflexvisiere sind KEINE Laser und somit erlaubt... weil s.o.
naja, meine zielscheibe wird von einer 30 watt halo-lampe aus dem baumarkt angestrahlt..
DAS ist ja gott sei dank legal........
Ich wundere mich gerade ein wenig, aber du weisst doch, dass
Laserpointer als Waffenanbauten in Deutschland verboten sind.
ZitatOriginal von hoebler aus dem Thread Oberschenkelholster CP99 Special Operations???
(11.01.2007)moin!
schließe mich der meinung von BIG BORNER an! net gleich so ablehnend reagieren..ein laser ist hier zwar verboten, aber man sollte dem mann nicht gleich so maßregeln!er hat ja net nach ner scharfen AK 47 gefragt!
Was soll dieser Thread also noch...?
Dennis
Soll das heißen, wenn ich mit Tesa eine Taschenlampe an eine Wasserspritzpistole klebe, verstoße ich gegen das Waffengesetz?! Oder nur bei "Waffen", s.h. Soft-Air,CO² u.ä.?
gegrüßt!
Nein, eine Wasserpistole ist keine Schusswaffe im Sinne des WaffG.
Stefan
Wenn du deine Taschenlampe mit Tesa (Darf auch No-Name Klebefilm sein)
an jede beliebige Schusswaffe montierst, verstößt du gegen das Gesetz. Also
fallen Druckluftwaffen, Schreckschusswaffen, CO2, Softairs sowie "scharfe"
Waffen in jedem Fall darunter.
Wie es bei "den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen" (z.B. Armbrust)
ist, weiss ich allerdings selber nicht. Ich hab's aber auch nicht nötig
Gruß,
Dennis
ZitatOriginal von MercurY
Soll das heißen, wenn ich mit Tesa eine Taschenlampe an eine Wasserspritzpistole klebe, verstoße ich gegen das Waffengesetz?!Oder nur bei "Waffen", s.h. Soft-Air,CO² u.ä.?
gegrüßt!
Doch wäre es!
Nicht weil es an die Spritzpistole montiert ist sondern weil, da die Spritzpistole im allgemeinen die Form einer echten Waffe hat, dann auch an eine echte Waffe montiert werden könnte.
Aber eine Taschenlampe und eine Rolle TESA sind wiederum nicht "für Schußwaffen bestimmt", da kommen selbst hartgesottene Beamte nicht weiter...
ZitatOriginal von Ulrich Eichstädt
Aber eine Taschenlampe und eine Rolle TESA sind wiederum nicht "für Schußwaffen bestimmt", da kommen selbst hartgesottene Beamte nicht weiter...
Stimmt auch wieder, Uli.
Allerdings würde ich nicht riskieren es im Ernst darauf ankommen zu lassen. Ganz ehrlich.
Im Grunde wieder so eine rechtliche Grauzone.
ZitatOriginal von BigBorner
Nicht weil es an die Spritzpistole montiert ist sondern weil, da die Spritzpistole im allgemeinen die Form einer echten Waffe hat, dann auch an eine echte Waffe montiert werden könnte.
Form einer echten Waffe, also das kann man sehn wie man will. Die Teile sind ja immer total bunt und ein Wassertank sieht ja nicht nach einer Waffe aus.
Außerdem bezweifel ich doch sehr, dass zwei Streifenbeamte aussteigen und ein kleines Kind, sollte es eine Taschenlampe an seiner Wasserpistole haben, zurecht weisen