Ab wann knallen im Saarland???

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.520 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2006 um 20:47) ist von Sgt_Elias.

  • Hi Community, da ich dieses Jahr mal nicht in Berlin sondern im Saarland Silvester feier und mich hier mit der Rechtslage nicht so auskenne, wollte ich mal fragen, ab wann im Saarland offiziell das Knallen erlaubt ist.

    In Berlin ist das ja 18:00Uhr, aber hier???


    Hoffe auf schnelle antworten, ist schon spät ;)


    Luka$

    Röhm RG59N | Zoraki 914 | Röhm RG76 | Weihrauch HW88
    13:35 [145serkan]: ich will eine die sehr gut aussieht so brutal muss die aussehen wisst ihr

  • Ich denke 18 Uhr das ist wolh überall gleich jedenfalls ist mir nicht anderes bekannt

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

  • bei uns im Radio hieß es:

    Knallen nur an Silvester und Neujahr erlaubt !

    Uhrzeiten wurden keinen genannt.

    Gruß
    cz75

  • Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Klassen I und II

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen während des ganzen Jahres - auch von Personen unter 18 Jahren - verwendet (abgebrannt) werden.

    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen gemäß § 23 Abs. 1.1. SprengV in der Zeit vom 02.Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden. Erlaubt ist somit das Abbrennen am 31. Dezember ab 00.00 Uhr und am 01. Januar bis 24.00 Uhr jedoch nur soweit es sich um Feuerwerkskörper ohne Knallwirkung handelt und soweit das Abbrennen nicht als grob ungehörige Handlung im Sinne von § 118 Abs. 1 OwiG anzusehen ist.

    (3) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (z.B. Kanonenschläge) ist nur in der "Silvesternacht" (31.Dezember ab 18.00 Uhr, 01 Januar bis 7.00 Uhr) gestattet. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb der "Silvesternacht" wird alljährlich durch eine sprengstoffrechtliche Anordnung (Allgemeinverfügung) nach § 24 Abs. 2 Nr. 2.1. SprengV verboten, die vor dem jeweiligen Jahreswechsel im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht wird.

    (4) Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch nicht am 31. Dezember und am 01. Januar abbrennen (§ 23 Abs. 1 Satz 2.1. SprengV)


    Da das Saarland ja auch Deutschland ist, also von 18 Uhr bis nächsten Morgen um 7 Uhr.

    Feinwerkbau 602; Norica Marvic Gold; Weihrauch HW 40 PCA;
    Browning GP DA 9 vernickelt

  • ist das echt so streng in Deutschland, aber um 18:00 knallen ist auch nix, wenn dann warten wir alle brav bis kurz nach Mitternacht ;)

    Röhm RG88, Vector CP1, Bruni GAP, Reck Phyton und bald die Zoraki 917 :P

  • Ja irgendwer hier im Forum meinte mal in München sei das erst ab 23:30Uhr erlaubt, daraus hab ich geschlossen, dass das von Bundesland zu Bundesland anders ist. Hm, naja, Danke für die Antworten, jetzt kann ich den Nachbarn ärgern gehen ;)


    Also bei mir wird das mit "alles um 0:00Uhr" nix, denn wenn ich erst dann anfangen würde, würd ich nächstes Jahr noch da stehen ;)


    Luka$

    Röhm RG59N | Zoraki 914 | Röhm RG76 | Weihrauch HW88
    13:35 [145serkan]: ich will eine die sehr gut aussieht so brutal muss die aussehen wisst ihr

    Einmal editiert, zuletzt von H5N1 (31. Dezember 2006 um 19:25)

  • Hehehe,
    seid froh das ihr nicht in St. Peter-Ording, Sylt oder Amrum wohnt... dort gilt totales Böller- und Raketenverbot :new16:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.