RAM nach Österreich verschicken?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 3.772 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2007 um 12:40) ist von RAM-Master.

  • hi leute,

    ich habe jemanden der meine ram haben möchte,der aber aus österreich kommt.ich habe schon versucht etwas im waffenrecht zu finden.fehlanzeige!

    kann mir jemand sagen ob die in österreich Rams haben dürfen????????????(,meine ist mit F zeichen.semi auto.)

    kann ich die so verschicken???

    schon mal danke.

    mfg maik.

  • Rein rechtlich sein Problem, dir kann hier keiner was anlasten wenn es nicht so ist. Soweit ich weiß gibts allerdings eine Kaliberbegrenzung bei Waffen, und zwar 6mm. Ob die RAMs da allerdings unter Waffen oder Spielzeug fallen weiß ich nicht. Wenn die da als Waffe eingestuft ist, bräuchte er auf jeden Fall sowas wie ne WBK.

    Und das :F: ist uninteressant, das gilt nur hier, in Österreich nicht. Die brauchen das nicht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Soweit ich weiß, stellen sich die Österreicher nicht so lächerlich albern mit Paintballmarkeiren an, wie das hier unsere, stets logisch denkenden und handelnden Bürokraten-Experten tun.

    Dort kackt sich auch keiner ein, wenn man mal ne RAP4 LE importiern will.
    Und Schnellfeuermodus bei RAMs ist dort (glaub ich) auch kein Thema.

    Anscheinend ist es heir in Deutschland ja tödlich, wenn man mit einer RAM, die noch Schnellfeuermodus besitzt, auf jemanden schießt.

    :huldige: an unsere Bürokraten. Ihr habt ja sooooooo Recht !!!

    :johnwoo::tine:

    2 Mal editiert, zuletzt von Foley (22. Dezember 2006 um 16:43)

  • Zitat

    Original von germi
    Wenn die da als Waffe eingestuft ist, bräuchte er auf jeden Fall sowas wie ne WBK.


    Falsch er müsste sie nur vorher beim nächsten BüMa Registrieren.In AT bbraucht man sogar für z.B 308.Win keine WBK,muss man nur Registireren!

    Gruß ProNothe

  • So ähnlich,bin kein Österreicher aber habe mich damit schon beschäftigt.Wenn man eine Kategorie C (Langwaffen(Kein halbauto)) kaufen will läuft dass so ab:
    1.Zum BüMa gehen und Waffe aussuchen.
    2.Ein Blatt(Ich denke mal wie bei uns beim KWS kommt dann noch SR.NR der Waffe mit drauf und so) beim BüMa ausfüllen.
    3.Gehen.
    4.Behörde prüft ob Waffenverbot besteht.
    5.Wenn nicht Eintrag der Waffe und positiver Anruf beim BüMa.
    6.Nach 3 Tagen (Vom Gesetz festgelegte Wartezeit) kann man dann wieder zum BüMa gehen und die Waffe abholen.
    :new11:
    EDIT: Ich glaub in AT darf man auch mit jeder Waffe auf dem befriedetem Besitz schießen.

    Gruß ProNothe

    5 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (23. Dezember 2006 um 09:10)

  • Die scheinen ja ein besseres, liberales Waffengesetz zu haben. :crazy2:
    Dachte die müssen auch solche Abzock Nummern über sich ergehen lassen, denn hier muss man ja schon 50(!) T€u's berappen für den kleinen Papierfetzen damit man seine SSW mal spazieren tragen darf... :new16:
    Als ich hier mal auf der Bullenstation Nachgefragt habe ob der Transport von A nach B (ohne Umwege) (m)einer SSW erlaubt sei, behaupteten die Steif und fest man bräuchte den KWS, auch zum Besitz. Gutes zureden hat außer Gereitztheit nix gebracht. Und so Leute haben ne scharfe um die Hüfte... :new16:

  • Ja, angeblich müsste die jeweilige Waffe auch Eingetragen werden und ein Bedürfnis müsste auch vorhanden sein, komischerweise musste man aber (laut deren Angaben) nicht in einem Schützenverein sein. Als ich sie drauf Angesprochen hab das ich den kleinen Waffenschein meine und wahrscheinlich eine Verwechslung mit der WBK besteht wurden die auf einmal grantig. ''Wenn Sie es eh besser wissen gehen Sie doch zur Kreisverwaltung.''
    Eigentlich wollte ich damals doch nur wissen ob ich für den SSW Transport den KWS brauche, mehr nicht. Dank dem Forum hatte sich die Frage (mit Präziseren Antworten) doch schneller erledigt.
    Jaja die Polizei...Dein Freund und Helfer...

  • Hallo,

    da ich ja Österreicher bin und mich auch relativ gut mit dem Österr.WffG auskenne kann ich dir da helfen.

    1. RAM=NO PROBLEMA RAM IS FREI AB 18!+
    2. LAUT ÖSTERREICHISCHER GEWERBEORDNUNG IST DER VERSAND VON WAFFEN VERBOTEN.

    deswegen solltest du das von nem Büchseheini versenden lassen und nicht Privat.


    Und zum Thema Waffenbesitz in Ö


    Kat. A = Verbotenen Waffen und Kriegsmaterial-------Nur mit Sonderbewilligung

    Kat. B= Halbautomatische Schusswaffen (Pistolen, Gewehre) und Vorderschaftrepetierbüchsen (Pumpguns)-------- Für den Besitz genügt eine WBK (Waffenbesitzkarte) bzw. Jagdkarte. WBK wird mit 21 anstandslos ausser man hat ein Sündenreg. ausgestellt. Oder mit 18 aber nur mit Bedarf (Schützenverein) Und da gibs noch den WP (Waffenpass) der erlaubt das führen und den Besitz.

    Kat. C=Schusswaffen mit Gezogenen Lauf ausg. siehe Kat.B Frei ab 18 mit 3 tägiger Wartefrist (Abkühlphase). Wird vom BüMa reg.

    Kat.D=Waffen mit glatten Lauf/Flinten usw. ausg. siehe Kat.B. Frei ab 18 ohne Registrierung aber mit 3 tage Wartefrist.


    Wartefrist entfällt wenn man eine Jagdkarte,WBK oder einen WP besitzt.

  • man man man das österreichische WaffG hört sich so himmlisch an..

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • Der Versand ist nur von einem gewerblichen Versandhandel an privat untersagt. Von privat zu privat ist legal, und wenn es aus dem Ausland kommt auch.

    Das mit dem Versand ist nur, wenn der gewerbliche Verkäufer und der Käufer in Österreich sitzen.

    Ich würde es mit der Post verschicken, das gibt keine Probleme.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von RAM-Master
    Kat. A = Verbotenen Waffen und Kriegsmaterial-------Nur mit Sonderbewilligung
    Kat. B= Halbautomatische Schusswaffen (Pistolen, Gewehre) und Vorderschaftrepetierbüchsen (Pumpguns)-------- Für den Besitz genügt eine WBK (Waffenbesitzkarte) bzw. Jagdkarte. WBK wird mit 21 anstandslos ausser man hat ein Sündenreg. ausgestellt. Oder mit 18 aber nur mit Bedarf (Schützenverein) Und da gibs noch den WP (Waffenpass) der erlaubt das führen und den Besitz.
    Kat. C=Schusswaffen mit Gezogenen Lauf ausg. siehe Kat.B Frei ab 18 mit 3 tägiger Wartefrist (Abkühlphase). Wird vom BüMa reg.
    Kat.D=Waffen mit glatten Lauf/Flinten usw. ausg. siehe Kat.B. Frei ab 18 ohne Registrierung aber mit 3 tage Wartefrist.


    :crazy2: :crazy2: :crazy2:
    Auf nach Österreich! :))

  • habe mir vor kurzem ne RAM 3 R von waffenostheimer bestellt der liefer auch nach österreich,solltest keine probleme haben mit dem versand. :lol:

  • Hallo Leute,

    Tja, aber auch wir Österreicher haben Limitierungen im Waffenrecht, über die man sich ärgern kann: Schalldämpfer sind verboten - was besonders bei lauten CO2 Plinkern ärgerlich ist.

    lg, Mr.M

  • Zitat

    Originally posted by mr.m
    Hallo Leute,

    Tja, aber auch wir Österreicher haben Limitierungen im Waffenrecht, über die man sich ärgern kann: Schalldämpfer sind verboten - was besonders bei lauten CO2 Plinkern ärgerlich ist.

    lg, Mr.M


    Jop des is doof. Vater Staat will halt jeden schuss hören der abgegeben wird :new16: