RG3 oder RG600

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 2.986 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Dezember 2006 um 10:35) ist von worlddownfall.

  • Hallo Leute also ich ja neu hier aber dieses forum ist ja wohl voll geil oder ?? ich habe da mal eine frage ich bin jetzt 15 mein vater hat mir erlaubt das wenn ich damit vernünftig umgehe ich eine signal waffe haben darf und jetzt ist die frage RG3 oder RG600 welche reicht für silvester und wie sind sie aufgebaut ? im internett findet man nicht viel außer dieses forum... danke

    Ich bin nicht entscheidungsfähig könnt ihr mir helfen ??

  • nimm die 3er. Bei der 600er werden .22 Schwarzpulverkartuschen verschossen, das ergibt find ich eine gemeine Menge an Dreck in der Waffe.

    eine RG3 und so 4-10 Magazine (eins kostet um die 5 EUR...) und Du hast ausgesorgt.

    Das Magazin wird unter dem Lauf eingeschoben, der Schlagbolzen zündet die Kartuschen von unten und der Gasstrahl wird umgelenkt durch den offenen Lauf nach vorne entlassen.

    Kann man daher sehr gut reinigen, die Kleine.

    Ups, ich sehe gerade Du bist erst 15 !!! Damit hat sich das für Dich erst mal erledigt, da der Besitz von Schreckschusswaffen erst ab 18 erlaubt ist.

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    3 Mal editiert, zuletzt von PainKNero (17. Dezember 2006 um 14:35)

  • Erstmal Willkommen im Forum!!!

    Allerdings solltest Du wissen das Du und auch dein Vater sich strafbar machen wenn Du mit einer SSW rumballerst oder sie auch nur in der Hand hälst.

    Ein Verstoß gegen das Waffengestz ist eine ziemlich ernste Sache.

  • 600. Die kann beides verschießen, 6mm und .22 lang.

    Wenn dir irgendwann die 6mm zu "klein" sind bei der 3er hast du keine Möglichkeit da was zu machen, bei der 600er kannst du dann die .22er nehmen.

    Prinzip ist bei beiden das gleiche, wie schon von PainKNero beschrieben.

    remove

  • Zitat

    Original von Skinner
    Erstmal Willkommen im Forum!!!

    Allerdings solltest Du wissen das Du und auch dein Vater sich strafbar machen wenn Du mit einer SSW rumballerst oder sie auch nur in der Hand hälst.

    Ein Verstoß gegen das Waffengestz ist eine ziemlich ernste Sache.

    Solange die beiden sich auf Privatgrund befinden und der Vater ihn beaufsichtigt müsste das doch klar gehen oder ?

  • Ganz genau weiß ich es auch nicht, aber man sagt doch eigentlich
    das man als SSW Besitzer grundsätzlich dafür sorgen muss das keine
    unbefugten zugang zu der Waffe haben.

  • 3

    Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

    (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

    (2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.

    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

    Also ne SSW ist KEIN Reizstoffsprühgerät oder ? Und ein Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis liegt Silvester meines Erachtens nach auch nicht wirklich vor...

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    2 Mal editiert, zuletzt von PainKNero (17. Dezember 2006 um 14:44)

  • Hi,

    die RG600 hat aber mit 6mm Mun ab und an durch den längeren Gasweg Probleme den Leuchtstern zu zünden.

    Nimm doch die RG300.

    Gruß C.C.

    P.S. aber mit 15 wartest du lieber noch 3 Jahre, dann darfst du auch damit schiessen!

    Zitat

    Also ne SSW ist KEIN Reizstoffsprühgerät oder ?

    Richtig! Das sind nur die Spraydosen oder ähnliches.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Christian (17. Dezember 2006 um 15:02)

  • Besten dank für eure tipp´s !!!
    ich werde mir die rg3 holen die soll gut und günstig sein
    das mit dem alter lasst mal bitte meine sorge aber trotdem danke für die tipps

    Ich bin nicht entscheidungsfähig könnt ihr mir helfen ??

  • Little Joe

    Zitat

    Ich bin nicht entscheidungsfähig könnt ihr mir helfen ??


    Wer so ein satz schreibt ist 100% noch keine 18, ich hoffe dein BüMa verkauft dir die Rg3 nicht unter der Ladentheke das kann den Gewerbeschein kosten.

    SSW: RG 3, RG 89N, RG 96, Röhm Vektor CP1, Reck Miami 92 F

    Einmal editiert, zuletzt von ux01 (17. Dezember 2006 um 15:34)

  • Zitat

    Original von ux01
    Little Joe


    Wer so ein satz schreibt ist 100% noch keine 18, ich hoffe dein BüMa verkauft dir die Rg3 nicht unter der Ladentheke das kann den Gewerbeschein kosten.

    Wenn sein Vater das Teil kauft kann der BüMa absolut nichts machen.
    Und ich glaube nicht das sein Vater das dem BüMa unter die Nase reiben wird was er damit vorhaben könnte. :(

  • Zitat

    Original von Little Joe
    Besten dank für eure tipp´s !!!
    ich werde mir die rg3 holen die soll gut und günstig sein
    das mit dem alter lasst mal bitte meine sorge aber trotdem danke für die tipps

    Na, dann viel "Erfolg" mit Deinem künftigen illegalen Waffenbesitz :evil:

    Viel Erfolg auch Deinen Eltern, die einem minderjährigen illegalen Waffenbesitz erlauben, find ich echt Klasse, so eine Einstellung...

    Zitat

    ich hoffe dein BüMa verkauft dir die Rg3 nicht unter der Ladentheke das kann den Gewerbeschein kosten.

    Hoffen wir das mal. Und auf die weise Einsicht der Eltern...


    Bitte schließen oder besser direkt löschen.

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    3 Mal editiert, zuletzt von PainKNero (17. Dezember 2006 um 19:32)

  • ux01
    mein Vorschlag für Dich ist: 'Erst lesen, dann sprechen'. Der Bengel (Sorry Little Joe) hat doch von Anfang an betont, das er erst 15 Jahre alt ist. Meine Frage lautet nun: 'Was genau wolltest Du denn nun mit Deinem Beitrag beitragen ???

    @PaniKNero
    im Grunde finde ich es gut, das der Bengel Kontakt sucht, und versucht sich zu informieren. Er könnte ja genau so gut die Waffe bei einem bereits 18 Jährigen Kumpel - oder bei jedem X-beligigem Waffenhehler kaufen. Er zeigt an dieser stelle Courage, beschäftigt sich mit dem Thema und er bezieht seine Familie mit ein. Ich finde das gut, und denke auch, das dieses Verhalten unterstützt werden sollte.
    Du bist Ihm da vorhin schon böse über's Maul gefahren. Denke daran, er ist erst 15.
    Desweiteren bewegt sich jeder von uns, der vor hat an Silvester seine SSW zu testen, sowieso am Rande der Legalität, es sei denn, er lebt wie Little Joe auf der 'Ponderosa Ranch'. Dort dürfte das Projektil wohl kaum das befriedete Besitztum verlassen.


    @Litte Joe

    Bedenke, mein Freund, laut WaffG

    geht Dein Vater für drei Jahre in den Knast

    wenn er Dir eine SSW überlässt, und Du Dich damit erwischen lässt. Bedenke - Du darfst bereits legel eine Waffe dieser Kategorie erwerben und besitzen, bevor Dein Vater wieder nach Hause darf. (Sorry - ich bin kein Jurist - aber so in etwa steht das da drin).

    Es kommt ja nun auch stark darauf an, wo Ihr vor habt, damit zu schiessen. Auf der Ponderosa Ranch wird das niemanden stören. Solltet Ihr vorhaben vom Balkon - 4. Stockwerk - in Berlin Neuköln zu schiessen, vergesst es. Das Theater ist vorprogrammiert.

    Du solltest deshalb ein paar Dinge beherzigen:

    - Es handelt sich um eine Waffe laut WaffG

    - Es ist nicht Deine Waffe, es ist die deines Vaters (wenn er sie erwirbt)
    - Dein Vater darf Dir die Waffe nicht überlassen, da Du noch keine 18 bist
    - Er ist dazu verpflichtet sie vor unberechtigtem Zugriff zu schützen

    fasst Du diese Waffe auch nur an - geladen oder ungeladen - scharf oder unscharf, und es stört sich jemand daran, so ist Dein Vater geliefert.

    Wäre ich Dein Vater, so würde ich folgende Regeln aufstellen:

    - Die Waffe verlässt nicht die Wohnung
    - Im Garten wird erst geschossen, wenn Du 18 bist (was je nach Wohnlage auch zu Problemen führt)
    - Die Waffe ist nichts zum Angeben, will sagen. Keiner Deiner Kunpels bekommt diese Waffe zu Gesicht

    Desweiteren würde ich, wäre ich Dein Vater, dafür sorge tragen, daß Du ohne mein wissen und ohne mein beisein, keinerlei Gewalt über dieselbe ausüben könntest.

    Bedenke: Diese Waffe kann Menschen töten.

    Projektil hin oder her - klar eine SSW verschiesst kein Projektil - Aber dennoch kann der Druck bei einem aufgesetztem Schuss zum Tode führen.

    Ich halte Dich, Little Joe, für einen vernünftigen Kerl,

    eine Frage noch: "Lohnt dies Wagnis nur für den Jahreswechsel?"

    Gruß helmut

  • Ja genau, mit der RG3 kann man Menschen töten und mit einer P99 Panzer knacken.
    Lass dir kein Quatsch erzählen, falls du erwischt wirst geht keiner in Knast, nicht mal Bewehrung. Wäre trotzdem eine unschöne Sache, also schweig und genieß. Natürlich wärend du deinen Vater beim schießen mit der RG3 zuguckst, denn du bist ja erst 15... :)) ;)

    mfg
    Logo

    Einmal editiert, zuletzt von Logo (18. Dezember 2006 um 00:01)

  • neobusy

    Einerseits- mit fünfzehn kann man doch lesen - andererseits kenne ich genügend 50 jährige Jungen die damit auch nichts anfangen können.

    Ich habe mehrere 13 -15 jährige Neffen. Meine Vorliebe für Waffen ist hier 'Top Secret'. Dennoch - ich denke Du währest überrascht, womit 15 jährige was anfangen können.

    Logo

    '... schweig und genieß. ..." :new11:

  • Ich bin auch der Meinung, dass man einem 15jährigen Jungen der vernünftig seine Fragen gestellt hat auch angemessen und freundlich antworten kann.

    Man muss nicht immer gleich patzig oder ausfallend werden.
    edit: Das gilt natürlich auf der anderen Seite auch für den Fragesteller!!

    Ich denke mal, dass hier von uns mit 15 Jahren noch keiner das Waffengesetz perfekt kannte.

    Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass meine Eltern mir in dem Alter auch eine kleine Umarex 6mm für Silvester gekauft haben. Damals dachten wir auch das wäre in Ordnung. Meine Eltern fanden das sicherer als die Knaller die man in der Hand anzündet. Sogar der Verkäufer im Waffengeschäft fand die Idee gut. :( Das ganze ist jetzt schon 20 Jahre her und da gab es leider kein Internet in dem man alles nachlesen konnte. Ist zum Glück immer gut gegangen.

    Wenn der Junge sich hier informieren will soll er das gerne tun. Nur weil er nicht das Wissen hat wie wir, die hier jeden Tag im Forum zu tun haben, muss man ihn nicht gleich verschrecken.

    Das ist meine Meinung dazu.

    Gruß Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von Drangdüwel (18. Dezember 2006 um 01:38)

  • Richtig! Trotzdem kann man freundlich und sachlich bleiben, oder?

    Ich beziehe das jetzt nicht nur auf diesen Thread. Mir ist es jetzt nur schon mehrfach aufgefallen, dass Neulinge gleich bei ihrer ersten Frage patzige Antworten erhalten, nur weil sie das Waffengesetz nicht kennen.

    Ich möchte nicht, dass es jemand falsch versteht. Ich bin natürlich auch dagegen, dass der Junge eine Waffe bekommt. Und ich habe ehrlich noch immer ein schlechtes Gewissen weil ich damals in dem Alter eine hatte. :(

    Mir ist es aber lieber, der Junge fühlt sich hier im Forum trotz seines Alters willkommen, und stellt uns in 3 Jahren hier seine neue SSW vor, als dass er sich abwendet und sich aus Trotz illegal so ein Teil besorgt, weil hier jemand doof zu ihm war.

    Gruß Matthias

    4 Mal editiert, zuletzt von Drangdüwel (18. Dezember 2006 um 01:57)